Sprachlos!

Ja. Entschuldige bitte.

Trotzdem würde ich gern wissen, welche legalen Möglichkeiten Deiner Meinung nach der Arbeitgeber anwenden soll, um solche Mitarbeiter gar nicht erst einzustellen. Mir fallen nämlich keine ein. Und die illegalen Methoden gefallen mir erst recht nicht.

Der jetzige Arbeitgeber des Mannes (wenn er denn tatsächlich einen Job in der Pflege hat) würde seine Pflichten verletzen, wenn er jetzt, nachdem er die Vorkommnisse der Vergangenheit kaum ignorieren kann, nicht in irgendeiner Form tätig werden würde. Aus der Einstellung eines Menschen, der sich im Nachhinein als Straftäter erweist, kann ich ihm beim besten Willen keinen Vorwurf machen. Dieser Mensch hat ja bereits den Arbeitgeber, der ihn angezeigt hat, zu Beginn von sich überzeugen können. Daher mein Gedanke, er könne sich gut verkaufen.

Auch Personaler haben keine untrügliche Menschenkenntnis. Nur im Western erkennt man sofort am dunklen Hut, wer der Böse ist.
 
Wie bedürftig muss ich als AG sein, wenn ich mich nicht für das Vorleben meines zukünftigen AN interessiere. Soweit ich weiß, bekommt man eine Beurteilung. man kann sogar klagen, dass diese wohlwollend formuliert wird.

Entweder hat der AG bewusst in dieser Beurteilung gelogen um einer Klage wegen "üblem Nachruf" zu entgehen. Oder dem neuen AG sind Beurteilungen egal.

Was mich wieder zu der Einsicht bringt: in D werden die Täter geschützt, nicht die Opfer.

Elisabeth
 
Ich behaupte doch nicht, dass sich der AG nicht für das Vorleben interessieren sollte. Ich denke nur, dass die Mittel begrenzt sind. Und diese Grenzen schützen uns alle, und damit leider auch die schwarzen Schafe.

Eine ähnliche Situation haben wir doch seit dem elften September. Auf der einen Seite möchten wir gern, dass Attentäter gefasst werden, bevor Menschen sterben, also benötigen wir gewisse Sicherheitsmaßnahmen. Diese schränken auf der anderen Seite die Persönlichkeitsrechte von uns allen ein, auch von denen, die nie zu potentiellen Attentätern werden. Wieviel ist uns unser Schutz wert? Wo sind die Grenzen, die man keinesfalls überschreiten sollte?
 
Der AG könnte sich beim Bewerber nach dem Grund für das abrupte Arbeitsende beim letzten AG erkundigen. Welchen plausiblen Grund könnte der Bewerber angeben? Mir ist bewusst, dass viele AG, aufgrund von akutem Personalmangel eher unkritisch einstellen, aber wie bereits gesagt: Ein AG in Augsburg, der zum jetzigen Zeitpunkt einstellt, sollte aufgrund der Zeitungsberichte entsprechend sensibilisiert agieren und so viele 35 jährige, männliche Altenpfleger, die sich gerade jetzt bewerben, wird es in der Region auch nicht geben.
Ein Lebenslauf lässt sich vielleicht noch faken, aber nicht das Arbeitszeugnis. Und darin muss ja auch zumindest ein offizieller Kündigungsgrund drinstehen, wobei Betriebsbedingt und/oder ordentlich ja schon mal nicht verwendet werden können. Ein Zeugnis darf dem AN zwar nicht schaden, aber der AG braucht und darf auch nicht lügen...Lässt sich eine fristlose Kündigung im Zeugnis schön reden?
Und der AG könnte die Probezeit nutzen, um den AN nach einigen Wochen nochmal um ein polizeiliches Führungszeugnis zu bitten. Wenn der AN sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, dürfte er dagegen nichts einzuwenden haben.
 
Ja. Der Arbeitnehmerschutz bedeutet ein gewisses Risiko für den Arbeitnehmer, und in manchen Berufen u. U. auch für die Kunden. Dies ist nicht unbekannt. Aber Du kannst das nicht lösen, ohne gleichzeitig dem Arbeitnehmer einen höheren Risikoanteil aufzubürden. Das hier ist keine perfekte Welt.

Du, Elisabeth, hast meines Wissens lange Zeit in einem Land gelebt, in dem die Sammlung von vertraulichen Informationen durch die Umwelt sehr viel weiter verbreitet war als in der Bundesrepublik. Meine Freunde aus den neuen Bundesländern wünschen sich diese Zustände nicht zurück.
 
Ich glaube du verwechselst hier etwas. Es geht nicht um eine sinnentleerte Sammlung von Daten über JEDEN. Es geht um den Schutz von Pflegebedürftigen und da muss es erlaubt sein, ein entprechendes Zeugnis abzuverlangen... und wenn ich mich recht erinnere, geht dies auch in unserem gemeinsamen Land.

Der Gesetztesgeber macht es möglich ein Führungszeugnis zu verlangen. Was spricht dagen sich ein entsprechendes Zeugnis auch vom vorherigen AG einzufordern. Da wären in diesem Beispiel dann wohl die drei Abmahnungen aufgeflogen und einigen Bewohnern schlimmes erspart geblieben.

Elisabeth


PS Mal ganz nebenbei: du glaubst nicht allen Ernstes, dass in D der Datenschutz tatsächlich konsequent praktiziert wird? Persönlichkeitsrechte sind längst zu einer Worthülse verkommen. Das was bekannt wird, dürfte nur die Spitze eines ungeahnten Eisberges sein.
 
Der AG könnte sich beim Bewerber nach dem Grund für das abrupte Arbeitsende beim letzten AG erkundigen.
Das nicht zu tun, wäre ein Versäumnis des Arbeitnehmers. Trotzdem kann er auf eine Ausrede des Arbeitnehmers hereinfallen, wenn er nur geschickt genug ist. Jeder Bewerber versucht sich positiv darzustellen.
wie bereits gesagt: Ein AG in Augsburg, der zum jetzigen Zeitpunkt einstellt, sollte aufgrund der Zeitungsberichte entsprechend sensibilisiert agieren.

Ich habe keinen Überblick darüber, wieviel von der Geschichte vor dem Urteil in die Medien kam. Aber könntest Du die Angelegenheit lockerer sehen, wenn der Altenpfleger nach Hamburg gezogen wäre? Hätte ein räumlich entfernter AG weniger Verantwortung?
Ein Lebenslauf lässt sich vielleicht noch faken, aber nicht das Arbeitszeugnis. Und darin muss ja auch zumindest ein offizieller Kündigungsgrund drinstehen, wobei Betriebsbedingt und/oder ordentlich ja schon mal nicht verwendet werden können. Ein Zeugnis darf dem AN zwar nicht schaden, aber der AG braucht und darf auch nicht lügen...Lässt sich eine fristlose Kündigung im Zeugnis schön reden?

Der AG muss nicht direkt lügen, aber er muss bestimmte Dinge verschweigen, auch wenn er sich denken kann, dass die den neuen AG interessieren. Was darf der Arbeitgeber nicht in Zeugnisse schreiben? — Hier sind wir wieder bei dem Problem von Elisabeth: Um eine große Anzahl Unschuldiger schützen zu können, riskieren wir, Schuldige gewähren zu lassen. Das sind die Prinzipien des deutschen Rechtssystems, nicht der Arbeitgeber. Die hätten wahrscheinlich liebend gern mehr Informationen über uns.
Und der AG könnte die Probezeit nutzen, um den AN nach einigen Wochen nochmal um ein polizeiliches Führungszeugnis zu bitten. Wenn der AN sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, dürfte er dagegen nichts einzuwenden haben.

Dagegen hätte ich persönlich etwas einzuwenden, das kostet mich nämlich nochmals Geld und Zeit. Und es nützt überhaupt nichts, oder sicherlich nur in den wenigsten Fällen. Achte bei Berichten über Gerichtsverfahren in den Medien mal auf den Abstand zwischen der eigentlichen Straftat und dem Beginn des Verfahrens. Aktuell empfehle ich die Entführung eines Finanzberaters durch finanziell enttäuschte Rentner - da sehe ich ein gewisses Unterhaltungspotenzial :razz1:.
 
Der Gesetzgeber macht es möglich ein Führungszeugnis zu verlangen. Was spricht dagen sich ein entsprechendes Zeugnis auch vom vorherigen AG einzufordern. Da wären in diesem Beispiel dann wohl die drei Abmahnungen aufgeflogen und einigen Bewohnern schlimmes erspart geblieben.
Und auch Abmahnungen dürfen nicht ins Arbeitszeugnis...
Abmahnung Kündigung  Anwalt Bonn Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Habt ihr beiden bereits Arbeitszeugnisse geschrieben? Oder Bewerbungsgespräche geführt? Ich könnte nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass mir kein schwarzes Schaf durch die Lappen geht.

PS Mal ganz nebenbei: du glaubst nicht allen Ernstes, dass in D der Datenschutz tatsächlich konsequent praktiziert wird? Persönlichkeitsrechte sind längst zu einer Worthülse verkommen. Das was bekannt wird, dürfte nur die Spitze eines ungeahnten Eisberges sein.

Ich bin nur irritiert, dass man es hier zur Abwechselung mal als Skandal empfindet, wenn der AG seine Mitarbeiter nicht bespitzelt. Wie sie es machen, sie machen es falsch, was?
 
Dem entnehme ich jetzt: keine Kontrolle und um es mal zynsich zu formulieren: was schert mich anderer Leute Elend.

Es braucht ein Instanz, die sich um solche Vergehen kümmert. Und wenn es ein zentrales Register (z.B. bei einer Kammer) gibt, wo diese Abmahnungen wenn sie Übergriffe auf Pat./ Bew. enthalten, gesammelt werden und zur Einsicht für den AG zur Verfügung stehen.

Elisabeth
 
Es braucht ein Instanz, die sich um solche Vergehen kümmert. Und wenn es ein zentrales Register (z.B. bei einer Kammer) gibt, wo diese Abmahnungen wenn sie Übergriffe auf Pat./ Bew. enthalten, gesammelt werden und zur Einsicht für den AG zur Verfügung stehen.

Richtig. :D

Und eine Instanz, die auf die Einhaltung einer Berufsordnung achtet und in einem solchen Fall Disziplinarmaßnahmen ergreift, bis hin zum Berufsverbot.
 
Elisabeth, nimm doch einfach mal zur Kenntnis, wie schon mehrfach angesprochen:
Ein Mensch in Deutschland gilt in Deutschland solange als unschuldig, bis ein Gericht ihm die Schuld nachgewiesen hat und ih deswegen zu einer Strafe verurteilt hat.

Solange kann er arbeiten, wo er eingestellt wird....
Da hilft auch keine Notiz bei der Berufskammer u.ä. , denn auch die erfolgt auch frühestens nach Rechtskräftigkeit des Urteils.
 
15. Dezember 2009
Entzug der Approbation
Steuersünder darf kein Augenarzt mehr sein

Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden. Durch sein "schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten" sei der Mann zur Ausübung seines Berufes "unwürdig". Er schuldet dem Staat 877.000 Euro Einkommenssteuer...


Seines Berufes unwürdig, wobei nicht ein Patient geschädigt wurde, aber dieser Altenpfleger ist seines Berufes noch würdig? Ich fasse es einfach nicht. :wut: Offensichtlich sind für den Staat vorenthaltene Gelder sehr viel gravierender, als die Misshandlung von Hilfebedürftigen Menschen.
 
Ein Mensch in Deutschland gilt in Deutschland solange als unschuldig, bis ein Gericht ihm die Schuld nachgewiesen hat und ih deswegen zu einer Strafe verurteilt hat.

Solange kann er arbeiten, wo er eingestellt wird....

Ich hoffe für dich, dass du niemals auf der anderen Seite bist. Auch in D ist/ sollte es üblich sein, dass bis zur Feststellung der Schuld/ Unschuld die Gesellschaft vor dem Täter geschützt wird. Eigenartigerweise wird dies sehr lax gehandhabt.

Warum halten sich viele Kollegen zurück mit Anzeigen, wenn es um solche oder ähnliche Delikte geht?

Elisabeth
 
Hallo Elisabeth,

ist schon eine merkwürdige Auffassung von Rechtsstaatlichkeit.

Würde unser System völlig umkrempeln und wir hätten einen anderen Staat.

Denn du plädierst damit dafür:
Grundsätzlich ist jeder Schuldig bis seine Unschuld bewiesen ist.
Das kanns nicht sein!
In so einem Staat möchte ich nicht leben.

dass bis zur Feststellung der Schuld/ Unschuld die Gesellschaft vor dem Täter geschützt wird.
Der Täter ist dann ein Täter, wenn er verurteilt ist. Vor dem Täter wird die Gesellschaft geschützt.

Wir sind uns dann einig, wenn wir dafür Einstehen, dass Gerichtsverfahren schneller gehen und Urteile schneller gesprochen werden.

Für eine Reformierung der Justiz, aber nicht eine Abkehr von rechtsstaatlichen Prinzipien!!!

Gruß renje
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum halten sich viele Kollegen zurück mit Anzeigen, wenn es um solche oder ähnliche Delikte geht?

"Lieber weg schau"-Mentalität, "geht mich nix an", bis hin zum "Helfersyndrom"....
und trotzdem ändert es nichts an den Rechtsgrundsätzen in der BRD, denn die andere Seite haben die Deutschen ja in den letzten Jahrhundert ja auch deutlich geniessen dürfen.

Aber "Vorverurteilen" sollte nun wirklich nicht verlangt werden, Urteilen ist in Ordnung.
 
Der Täter ist dann ein Täter, wenn er verurteilt ist. Vor dem Täter wird die Gesellschaft geschützt.

Der Altenpfleger wurde bereits verurteilt: Bewährungsstrafe und 5000 Euro Strafe. Aber inwiefern wird die Gesellschaft jetzt vor ihm geschützt?
 
Hallo,

durch die Öffentlichkeit die jetzt Kenntnis hat und vor allem durch den Eintrag im Führungszeugnis.

Gruß renje
 
Dumme Zwischenfrage:

Müssen jetzt alle Verurteilten ein Schild an der Stirn tragen?
Diebe, Körperverletzer, und sonstige??