Hallo liebe Pfleger und Pflegerinnen,
ich muss mich heute mit einer Frage an euch wenden.
Ich arbeite in der ambulanten Krankenpflege, bin seit knappen 4 Monaten examiniert- also noch ein blutiger Anfänger.
Eine meiner Patientinnen bereitet mir etwas Kopfzerbrechen. Sie ist querschnittsgelähmt seit 4 Monaten, hat einen suprapubischen Katheter. Sie legt Wert darauf, soviel wie möglich selbst zu machen und das klappt auch soweit gut.
Leider ist ihr SPK ständig, fast täglich, verstopft. Der Urologe war vor 3 Tagen da und hat ihn gewechselt, gestern war er aber schon wieder verstopft. Sie hat diese "Faltenbalgflaschen" für eine Blasenspülung. Gestern aber wollte sie, dass ich ihr eine normale Spritze reiche (mit Aufsatz, damit sie auf den Katheter passt) und hat sich den Urin (und den verstopfenden Grieß) dann mit leerer Spritze selber aus der Blase gezogen.
Abgesehen davon, dass sie nicht viel von Desinfizieren hält und deshalb sicher bald eine Blasenentzündung droht (sie hat sehr eigene Vorstellungen und es ist nicht leicht, sie zu überzeugen!!) bin ich über die Methode, den eigenen Urin mit einer leeren Spritze abzuziehen, doch etwas erschrocken. Davon habe ich noch NIE etwas gehört! Sie macht das mehrmals nacheinander und spritzt den Urin in eine Schale - wenn die Blase nun leer sein sollte und sie zieht trotzdem noch etwas mit der Spritze ab, droht dann nicht ein Blasenkollaps?
Ich konnte sie nicht davon abhalten, sie wollte es unbedingt so machen. Aber ich habe die Verordnung fürs Blasenspülen und unterschreibe auch den Leistungsnachweis dafür. Habe in der Dokumappe natürlich vermerkt, dass sie es selber gemacht hat und ich nur assistiert habe (Sachen angereicht, Schlauch gehalten)...
Wie sieht das rechtlich aus? Was haltet ihr von dieser Methode, ist sie sehr riskant? Was, wenn ja und die Patientin will es trotzdem so machen?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge, im Voraus vielen Dank!
MM
ich muss mich heute mit einer Frage an euch wenden.
Ich arbeite in der ambulanten Krankenpflege, bin seit knappen 4 Monaten examiniert- also noch ein blutiger Anfänger.
Eine meiner Patientinnen bereitet mir etwas Kopfzerbrechen. Sie ist querschnittsgelähmt seit 4 Monaten, hat einen suprapubischen Katheter. Sie legt Wert darauf, soviel wie möglich selbst zu machen und das klappt auch soweit gut.
Leider ist ihr SPK ständig, fast täglich, verstopft. Der Urologe war vor 3 Tagen da und hat ihn gewechselt, gestern war er aber schon wieder verstopft. Sie hat diese "Faltenbalgflaschen" für eine Blasenspülung. Gestern aber wollte sie, dass ich ihr eine normale Spritze reiche (mit Aufsatz, damit sie auf den Katheter passt) und hat sich den Urin (und den verstopfenden Grieß) dann mit leerer Spritze selber aus der Blase gezogen.
Abgesehen davon, dass sie nicht viel von Desinfizieren hält und deshalb sicher bald eine Blasenentzündung droht (sie hat sehr eigene Vorstellungen und es ist nicht leicht, sie zu überzeugen!!) bin ich über die Methode, den eigenen Urin mit einer leeren Spritze abzuziehen, doch etwas erschrocken. Davon habe ich noch NIE etwas gehört! Sie macht das mehrmals nacheinander und spritzt den Urin in eine Schale - wenn die Blase nun leer sein sollte und sie zieht trotzdem noch etwas mit der Spritze ab, droht dann nicht ein Blasenkollaps?
Ich konnte sie nicht davon abhalten, sie wollte es unbedingt so machen. Aber ich habe die Verordnung fürs Blasenspülen und unterschreibe auch den Leistungsnachweis dafür. Habe in der Dokumappe natürlich vermerkt, dass sie es selber gemacht hat und ich nur assistiert habe (Sachen angereicht, Schlauch gehalten)...
Wie sieht das rechtlich aus? Was haltet ihr von dieser Methode, ist sie sehr riskant? Was, wenn ja und die Patientin will es trotzdem so machen?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Ratschläge, im Voraus vielen Dank!
MM