Sehr kurzfristige Dienstplanänderungen

ZwergenSchlumpf

Junior-Mitglied
Registriert
15.07.2009
Beiträge
44
Hallo,
ich bin Azubi im 3. Lehrjahr.
heute bin ich zum Spätdienst gekommen und habe erfahren, das mein Wochenend Dienst (Nachdienst) in einen Frühdienst getauscht wurde!
Mit der Begründung: Es würden sonst welche im Tagdienst fehlen. (Bin ich eine exam. Kraft ??? Ich lerne doch noch!!!)
Der Dienstplan hängt aber schon mehr als 4 Wochen - hätte das einem nicht früher auffallen können ?
Desweiteren habe ich mit diesen Nachtdienststunden fest gerechnet. Ich komme demnächst nur noch auf Stationen, bei denen Nachtdienst von vornherein nicht möglich ist. Als Azubi muss ich ja auf mind. 80 Nachtdienststunden kommen !!
Da ich Spätdienst heute hatte, hätte ich eigentlich auch früher anfangen müssen, um früher gehen zu können- um so auf meine Zeit zum Ausschlafen zu kommen- niemand hat mich kontaktiert und mir früher bescheid gegeben !!!
Dadurch das mir jetzt ein freier Tag fehlt (der Ausschlaftag) arbeite ich nun über 18 Tage am Stück !!!

Ist das rechtens, dass man so kurzfristig den Dienstplan umändert ? Ich habe irgendwo gelesen, das es mind. 4 Tage vorher angekündigt werden muss ? Stimmt das ? Und musss ich das so auf mich beruhen lassen ?
 
Kurzfristig kann immer was geändert werden, wenn irgendwo Personal fehlt. Dann aber in Absprache mit dir, egal, ob du *** bist oder Schüler. Schließlich hast du ja nach dem Dienstplan deine Freizeit ausgerichtet und eventuell irgendwo schon wichtige Tremine eingeplant. Einfach deinen Orginaldienst umändern darf nicht, du musst gefragt werden. War hier aber auch schon mehrmals Thema im Forum.
 
Wenn ich aber mit der Umänderung nicht zufrieden bin und es trotzdem machen muss ?
Weil ich ja für eine exam. Kraft einspringen muss ?!
 
Der aushängende Dienstplan ist ein verbindliches rechtsgültiges Dokument, welches nur noch mit deiner Zustimmung verändert werden darf.
Wird sich daran nicht gehalten, würde ich den Betriebsrat informieren.

18Tage am Stück arbeiten ist auch nicht rechtens, 10Tage am Stück sind das Maximum, und Schultage gehören dazu.

Wend dich an den Betriebsrat, oder an die Auszubildenden-Vertretung, wenn ihr eine habt.
 
mhm also das mit den 10 Tage stimmt so nicht glaub ich. Den sonst würde sich das KH von Mitschüler meiner Klasse als Strafbar machen weil sie dagegen Verstoßen. Dort haben die leute schonmal 11-12 Tage am stück dann 3-4 Tage frei
 
...
18Tage am Stück arbeiten ist auch nicht rechtens, 10Tage am Stück sind das Maximum, und Schultage gehören dazu.
...

Es kommt schon noch darauf an, was für ein Stundenmodell verwendet wird. Wird mit einer 5, 5,5 oder 6-Tage Woche gearbeitet.

Zum Thema: Wie bereits geschrieben wurde, der DP ist verbindlich und darf nur mit Deiner Zustimmung geändert werden. Kurz, Du hast Nachtdienst, ob es denen auf Station passt oder nicht!
 
Das hier ist nicht in Ordnung - aber nochmal ausdrücklich, bevor dir das jemand glaubt
18Tage am Stück arbeiten ist auch nicht rechtens, 10Tage am Stück sind das Maximum, und Schultage gehören dazu.
.
Das ist falsch! Ausdrücklich! 19 Tage sind das Maximum! Alles andere kann, muss aber nicht.

Und 10 wäre sogar ziemlich unmöglich bei uns. Hier läuft die 6Tage-Woche. D.h. alle arbeiten idR 12 Tage am Stück...


Zu Dienstplanänderungen gibt es übrigens schon x Threads hier.
 
Es kommt schon noch darauf an, was für ein Stundenmodell verwendet wird. Wird mit einer 5, 5,5 oder 6-Tage Woche gearbeitet.
Ok, mir wurde gesagt, selbst wenn ich es wollte, dürfte ich nicht mehr als 10Tage am Stück arbeiten. Selbst die Leitungen die ein Interesse daran haben müssten, sagen, "sorry" geht nicht. 5x8h ist unser Modell.

Wenn man 6-Tage-Woche hat, bedeutet das, dass die einzelnen Schichten kürzer sind als 8h und deshalb mehr Tage am Stück möglich sind oder wie muss ich mir das vorstellen?

Man darf 19Tage am Stück arbeiten? Mit welcher täglichen Arbeitszeit?
 
Man darf 19Tage am Stück arbeiten? Mit welcher täglichen Arbeitszeit?
Maximal zehn Stunden, das hat aber mit den Tagen am Stück nichts zu tun. Steht beides im Arbeitszeitgesetz.

Wahrscheinlich gibt's bei Dir im Haus eine Dienstanweisung, die maximal zehn Dienste am Stück gestattet, aber die gilt nun mal nicht deutschlandweit.

Tariflich festgelegt ist für gewöhnlich nur die Wochenarbeitszeit. Ob man die dann auf fünf, fünfeinhalb oder sechs Tage aufteilt (4,75 Tage habe ich auch schon gesehen) bleibt dem Betrieb oder der Abteilung selbst überlassen.
 
Maximal zehn Stunden, das hat aber mit den Tagen am Stück nichts zu tun. Steht beides im Arbeitszeitgesetz.

Wahrscheinlich gibt's bei Dir im Haus eine Dienstanweisung, die maximal zehn Dienste am Stück gestattet, aber die gilt nun mal nicht deutschlandweit.
Wurde halt immer mit dem Arbeitzeitgesetz begründet, egal von welcher Stelle, auch von den Stellen, die davon profitieren würden. Deshalb war ich da so felsenfest von überzeugt.
 
Wenn du hier im Forum die Suchfunktion nutzt mit dem Arbeitszeitgesetz und den maximalen Tagen wirst du einige Threads finden, die die Aussage bestätigen.

Könnten wir nun bitte wieder zum ursprünglichen Thema, der kurzfristigen Dienstplanänderungen zurückkommen?
 
Also hätte ich zum Nachdienst gehen solln, anstatt zum Frühdienst ?
Leider war die JAV nicht mehr da!
Ich habe eine 5,5 Tage Woche.... ich weiß leider nicht- wie viele tage man am stück arbeiten darf?
Vor allem habe ich auf der vorrigen Station, wo ich eingesetzt war und auch auf der nächsten Station- bescheid gegeben- das ich keinen Nachtdienst mehr benötige! Weil ich mich jetzt auf diese 3 Dienste verlassen hatte!!!
Es ist echt sehr blöd so etwas!
 
Drei Beiträge vorher steht doch, Du darfst maximal 19 Tage am Stück arbeiten.

Kannst Du nicht auf der jetzigen Station nochmal Nachtdienst machen? Halt eine Woche später oder so? Man kann's ja vielleicht auf dem kleinen Dienstweg regeln.
 
Find ich aber krass. War das schon immer bei 19Tagen? Nach 10 Schichten bin ich üblicherweise platt, und du könntest Koffein als Raumspray versprühen und ich würd mich trotzdem nicht bewegen ;).

In einem Forum ist irgendwann jedes Thema schon einmal besprochen worden. Das ist auch eine Metapher aufs Leben und die Welt allgemein. ( JOHNNY CASH LYRICS - Before My Time ) Mir gefällt das. ;)
 
Laut wikipedia gibt's das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form seit 1993.
 
"Der aushängende Dienstplan ist ein verbindliches rechtsgültiges Dokument, welches nur noch mit deiner Zustimmung verändert werden darf."
Punkt.
Mehr gibt es hierzu eigentlich nicht zu sagen.
Jeder von uns hat das Recht, darauf auch zu bestehen.
:)
 
Hallo Zwergenschlumpf,

dir fehlen nun Nachtdienststunden. Wielange bist du noch auf dieser Station eingesetzt?
Hast du bei dieser DP-Änderung darauf hingewiesen, dass du dadurch ein Problem mit der Zulassung zur Abschlussprüfung bekommst? Wenn ja, welche Lösungsmöglichkeiten kann dir die jetztige Station anbieten?
Wann ist deine Prüfung, jetzt im Frühjahr oder erst im Herbst? Bis zum Herbst sollte es noch auf anderen Stationen möglich sein.

lg
Narde
 
Leider war die JAV nicht mehr da!

Was sagt denn die Kursleitung dazu?
Bei uns bräuchte es da keine Personalvertretung, weil die Schule aus zwei Gründen "Terz" machen würde:
1. Azubi kein Vollkraftersatz - schon gar nicht deshalb Anordnungen zum Diensttausch
2. wegen der Nachtdienststunden!

Als Azubi würde ich da jetzt gar nichts mehr regeln. Nur in der Schule Bescheid geben, daß die jetzige Station oder eine folgende über die Einsatzänderung informiert werden müssen und eben verbindlich Nachtdienst zu planen ist.
Ich finde es ja mal wieder unfassbar. Daß ein Azubi aus dem Nachtdienst raus "muß", ist schon das eine. Leider ist mir sowas in der Realität auch schon begegnet. Daß dann aber nicht wenigstens im gleichen Zug ein neuer Nachtdienst angeboten wird.... :down:
 

Ähnliche Themen