Schulische Ausbildung?

freizeichen

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hallo, die frage wurde bestimmt schon des öfteren gestellt, ich hab aber leider nix dazu gefunden.
meine ausbildung fängt in zwei monaten an und zwischen diesen zeitraum musste ich nun leider alg2 beantragen. jedenfalls hab ich mich wegen umzugsbeihilfe erkundigt und die meinten, dass sie bei einer schulischen ausbildung nicht zahlen.
nun ist meine frage, ist die ausbildung zur gesundheits- und kinderkrankenpflegerin eine schulische ausbildung? ich mein mir ist klar, dass man sein teil in der berufschule hat. aber der arbeitgeber ist doch das krankenhaus oder sehe ich das falsch. und bei jeder ausbildung haben die leute doch auch berufsschule. warum ist also bürokauffrau keine schulische ausbildung und gukk ja. oder haben die das beim arbeitsamt etwas durcheinander gebracht? sie konnten mir das nämlich auch nicht beantworten.

vielen dank schon mal
 
Hallo "freizeichen",

schöner Name muß ich einfach mal sagen. Doch zur Sache. Schaue mal in Deinen Ausbildungsvertrag, also ich habe meinen Ausbildungsvertrag damals mit einem Krankenhaus geschlossen, somit mit einem Arbeitgeber nicht mit einer Schule. Ich denke bei dir ist das grundsätzlich nicht anders.

der Anteil der praktischen Ausbildung mit 2500 Stunden überwiegt gegenüber dem theoretischem Anteil von 2100 Stunden.

Trotzdem, ich schätze deinen Chancen Umzugshilfe zu erhalten für schlecht ein. Warum?


  1. Du hast einen Ausbildungsplatz und deshalb wissen die Damen und Herren spätestens in zwei Monaten wirst Du sie nicht mehr behelligen.
  2. Sie haben entschieden. Und egal was Du vorlegst, warum sollten sie anders entscheiden ... Du wirst kaum vor dem Sozialgericht klagen. Du könntest aber versuchen bei dem Sachbearbeiter Prozesskostenhilfe zu beantragen um zu klagen wegen der Umzugshilfe. Ich glaube das würde ihm etwas Kopfzerbrechen bereiten.
Was Du jedoch machen kannst, auch da gibt es zwei Möglichkeiten:


  1. Sage dem Sachbearbeiter das Du eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gegen ihn einleitest. Der Grund: Die beim Arbeitsamt sind sich auch nicht sicher, entscheiden aber erst einmal gegen Dich. Dienstaufsichtsbeschwerden muß die übergeordnete Behörde nachgehen, das bedeutet für den betroffenen Beamten oder Angestellten "Ärger und Arbeit", vieleicht überlegt er sich seine Entscheidung.
  2. Wende dich an den Petitionsausschuss Deines Landtages. Suche die Homepages des Landtags Deines Bundeslandes und dort den Petitionsausschuss ... Du kannst auch einfach eine Brief schreiben an den Petitionsausschuss, deines Landtages mit der Adresse des Landtages. Der petionsausschuß ist dafür da Bürgerinteressen gegenüber Behörden zu vertreten vor allem wenn ein Bürger aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung benachteiligt werden. Ja und die Leute kümmern sich!
Freundlich

Andreas
 

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