Schriftliche Zusage dann Absage

Enes

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14.06.2008
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Hallo,

ich arbeite im öffentlichen Dienst als KPH. Meine Arbeitsstelle ist/war in etwa 80 km Entfernung - eine Strecke. Verständlich das ich in dieser Zeit etwas in der Nähe gesucht habe. Nach knapp zwei Jahren habe ich endlich eine neue Stelle gefunden gehabt wo ich auch das bekommen hätte was mir als KPH im öfftl. Dienst zusteht. Ich habe mich rießig gefreut - der vermeintlich neue Arbeitgeber hat mir gesagt das ich kündigen soll damit ich dort anfangen kann. Dies tat ich natürlich nach einer schriftlichen Bestätigung.

Meine Familie hat sich auch sehr gefreut und der ganze Benzinterror hatte ein Ende.

Ich habe mein Führungszeugnis angefordert und ich bekam sie. Da war aber ein Eintrag den ich vergessen habe bzw. nicht annahm das das da stehen würde. Es hatte mit einer KFZ-Versicherungsache zu tun und steht in keinster weise in Konflikt mit meinen ausgeübten Beruf. Die Geschichte dahinter war auch der Grund wieso ich eine sehr milde Strafe bekommen habe vom Staatsanwalschaft.

Ich habe sofort meinen "neuen" Arbeitgeber darüber berichtet. Und bat ein um ein Gespräch um die Sache zu schildern. Ich bekam aber ne Absage.

Meine Welt ist untergegangen. Wir erwarten unser erstes Baby und ich stehe da ohne nichts. Ich habe versucht meine Kündigung zurückzuziehen aber das ging nicht mehr weil die Stelle wirklich sehr schnell wieder besetzt war.

In der Zusage stand nicht das falls ein Eintrag im FZ eingetragen ist oder ähnliches - Hey Leute bitte haut ihr mir auch nicht drauf, "selber schuld" etc. Ich bereue es und die Umstände haben mich dazu getrieben. Abgesehen davon solle ich jetzt drei Jahre vom Staat leben bis ich wieder arbeiten darf?

Was empfiehlt ihr mir solle ich erneut das Gespräch suchen? Schadensersatz? Ich bin echt unten.
 
Schadensersatz wirst du keinen bekommen. Und ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass es was bringt das Gespräch zu suchen. Aber probieren kannst du es ja mal. Schildere den genauen Fall. Vllt bekommst du ja eine Chance.
 
Ich habe mit einem Anwalt gesprochen er meinte ich hätte gute Chancen trotz ein Eintrag in FZ.
 
hey enes,
ich verstehe deine verzweiflung,aber sehe da keine chance.
lass mich das an hand eines beispiel erklären.
wenn jemand in ein geschäft geht und einen artikel einkauft der bestimmte eigenschaften haben soll und dann merkt das eine wichtige eigenschaft nicht vorhanden ist. hat der kunde das recht von dem kaufvertrag zurückzutretten wenn der verkäufer die eigenschaft nicht nach bessern kann.
wenn wir jetzt dieses prinzip auf deine situation übertragen dann ergib sich folgendes.
die eigenschaft des "nicht vorbestraft" zu sein fehlt. du kannst leider auch nicht nachbessern also den eintrag im führungszeugnis entfernen.
damit kannst du die fehlende eigenschaft nicht hinzufügen und somit hat der AG das recht vom vertrag zurückzutretten.

wenn dir dieses beim vorstellungsgespräch eingefallen wäre, hättest du eine chance. der AG kann jetzt folgender maßen argumentieren.
du hättes die vorstrafe absichtlich verschwiegen. das mag stimmen oder nicht, darauf kommt es nicht an. sondern darauf wie es sich für den AG darstellt und dies braucht er nicht zu beweisen nur zu behaupten.
 
Hallo,

ich bin der Meinung, den Job wirst du zwar nicht bekommen, aber der neue AG hat sich schadensersatzpflichtig gemacht. Wenn man eine schriftliche Vertragszusage macht ohne einen Vorbehalt, dann macht man sich schadensersatzpflichtig, wenn man diese Zusage zurückzieht. Das Thema mit dem Führungszeugnis hätte er vorher prüfen müssen.
Wenn du allerdings im Vorstellungsgespräch diesbezügliche Fragen falsch beantwortet hast, dann ist die Sache ziemlich aussichtslos.
Ich muß regina1 etwas wiedersprechen, eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, eine Vorstrafe im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, gibt es nicht. Aber sie zu verschweigen, wenn ich danach gefragt werde, darf ich natürlich nicht.

Du solltest deinen Fall einem Anwalt übergeben, er kann u.U. noch einige Euro Schadensersatz für dich herausholen.

Gruß

medsonet.1
 
Selbst WENN du dich da wieder reinklagen kannst ... du hast ne probezeit und bist innerhalb kurzer Zeit wieder (ohne Angaben von Gründen) weg...
 
In der Zusage stand nicht das falls ein Eintrag im FZ eingetragen ist oder ähnliches Ich bin echt unten.

Sorry, aber oder ähnliches ist nicht gerade genau. Hier kommt es wirklich auf Kleinjuristerei an, der Eintrag mus explizit sein.

Wenn er dies nicht ist hast du gute Chancen im Verfahren weil die Eintragung nicht deinen Job betrifft.

Aber ich mus Maniac recht geben, du bist dort schnelller wieder draußen als du Hurra rufen kannst. Besser wäre es, die Anwälte einigen sich auf drei Monatsgehälter Abfindung (ist in solchen Fällen meistens die Regel, da die Sperre des AA 3 Monate gilt, passiert aber nicht immer, also nicht darauf pochen :engel:).

Übrigens, wir haben Pflegenotstand, wenn dein Partner nicht arbeiten geht wg. Baby, dann kannst du auch in anderen Städten suchen. Amsonsten würde ich an deiner Stelle mich lieber erstmal mit nem schlechteren Job als mit gar keinem Job zufrieden geben.

lg
 
Was ich nun nicht ganz verstehe, wie war das zeitlich mit der Schwangerschaft? Du hast dich wohl nicht beworben, als du schon schwanger warst, oder?
Ist dazwischen "passiert"?
 
Danke für eure Antworten.

Ich persönlich bin nicht Schwanger sondern meine Frau. Maniac hat das angesprochen was ich auch schon vorher befürchtet hatte. Ist klar das diese Gefahr besteht. Mein Hoffnung ist das ich ein weiteres Mal das Gespräch suche und an die Menschlickeit "appeliere" an die Werte die das Unternehmen vetritt. Mein Anwalt hat gesagt sie müssen dich einstellen [dann besteht die Gefahr das sie dich nach ein paar Tagen wieder kicken] - oder sie sagen "Nein" - dann erst kann man Schadensersatz verlangen.

Dieser Eintrag hat nichts mit Drogen, Gewalt oder Diebstahl zu tun.

Die Sache ist eigentlich ganz klar [geworden] - entweder sie stellen mich ein [Hoffnung besteht das sie nach meiner Arbeit beurteilen] und mir doch eine Chance geben, oder sie sagen "nein" dann Schadensersatz.

Mein Frage ist jetzt an die die mehr oder weniger in einer Arbeitgeberposition befinden oder PDL's sind etc. - wie kommt den sowas an? Ich meine sie müssten doch eigentlich verstehen und ...ja "erbarmen" haben. Ich habe Familie und bald ein Baby wir müssen über die Runden kommen. Gerade in dieser verrückten Zeit ist es nicht einfach.


Ich bedanke mich bei euch allen.
 
Jetzt verstehe ich, herrje auf die einfachste Variante bin ich nicht gekommen! In meinem Kopf waren bloß ????
Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und eine prima Arbeitsstelle.
 
Mein Frage ist jetzt an die die mehr oder weniger in einer Arbeitgeberposition befinden oder PDL's sind etc. - wie kommt den sowas an? Ich meine sie müssten doch eigentlich verstehen und ...ja "erbarmen" haben. Ich habe Familie und bald ein Baby wir müssen über die Runden kommen. Gerade in dieser verrückten Zeit ist es nicht einfach.

Naja, das mus jede PDL für sich selbst beurteilen, auch deine evtl bald vorgesetzte PDL. Aber wenn du gute Argumente bringst und zu der Sache von damals stehst (kein Spruch wie das war doch nichts, oder ich habs nicht so gewollt, eher etwas wie das war eine Jugendsünde die mir sehr leid tut, die ich aber nicht rückgängig machen kann, ich wuste nur nicht, das die auch im Führungszeugnis eingetragen ist), mit deinem Hintergrund (Familie) würde ich es vielleicht auch noch probieren.

Ich drücke dir die Daumen.

lg
 
Alos mal erhrtlich wenn ich ne neue Arbeitsstelle anfangen will und die verlangen von mir ein Führungszeugniss (ich gehe jetzt davon aus das du das beim unterschreiben des neuen Arbeitsvertrag gewusst hast) dass muss mir doch sofort einfallen ob ich schon einmal was mit dem Gericht zu tun hatte oder nicht und wenn ja wie die Sache ausgegangen ist.

Also irgendwie selber Schuld (sorry nicht böse gemeint)
 
Ja Nirato - hauptsache mal was gesagt nicht wa.

Im Gegesatz zur deiner falschen Annahme habe ich dies garnicht realisiert. Ich habe es vergessen. Ich hätte nicht gedacht das das eingtragen wird.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Mein Fehler habe ich von sozial-geselschaftlichen und menschlichen Punkt her gut gemacht in dem ich hilfsbedürftige und alte Menschen dieser Gesellschaft weit über mein Gehalt hinaus geholfen habe und beigestanden habe. Von juristischen seite her habe ich Geldstrafe gezahlt und bin wieder im Reinen also schön ruhig bleiben ja.

Ich weiss nicht typisch Deutschland Stimmung immer negativ. :megaphon: :cry1:

Zeitkritiker
 
So ganz verstehe ich das jetzt nicht. Es gibt zwei Sorten von Führungszeugnissen: Für Privatzwecke und für Behördenzwecke. Das für Behördenzwecke bekommst Du selbst nie zu sehen und es enthält sämtliche Einträge, auch Strafen bei laufender Bewährung bzw. Strafen, die Du nie angetreten hast, weil Du Dich bewährt hast.
Bei Führungszeugnissen für Privatzwecke stehen nur Strafen, die Du wirklich bezahlt/ angetreten hast. Keine Strafen bei laufender Bewährung, keine Strafen nach erfolgreich abgelaufener Bewährungsfrist. Hast Du ein "Behördenführungszeugnis" eingereicht? Wenn ja: War das nicht zu vermeiden?
Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu: Schadenersatz könnte möglich sein, die Stelle einzuklagen vielleicht auch, aber dann bist Du in der Probezeit weg. Und das macht sich schlecht im Lebenslauf.
 
Wo hast du dich denn nun schon beworben oder hoffst du immer noch auf eine Klärung der Situation mit dauerhafter Einstellung als Akt der Nächstenliebe?

Elisabeth
 
@ Rigator

So stimmt das nicht, wie du es erklärt hast.
Im einfachen Führungszeugnisse stehen Erstverurteilungen ab 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen ab 3 Monate (egal ob auf Bewährung oder nicht) drin. Alles was darunter fällt wird nicht aufgeführt. Ab der 2. Strafe wird jede Verurteilung eingetragen. Gelöscht wird nach bestimmten Fristen.
Im Behördlichen Führungszeugnis können auch Behördenentscheidungen wie Führerscheinentzug oder ähnliches mit eingetragen werden.

Nach einem Antrag beim Generalbundesanwalt können Eintragungen dort auch gelöscht werden.
 
Es werden nur Verurteilungen bis 90 Tagessätzen eingetragen. Bei einer Erstverurteilung muss ich mir da schon einiges geleistet haben! Das war dann nicht irgend eine Kleinigkeit.

Das zu Vergessen - hmmmmm?

Schadensersatz - nie im Leben, da müsste der AG schon bekloppt sein.

Ich denke da will der Anwalt an dir Geld verdienen.

Wenn der AG sich ein bisschen in Arbeitsrecht auskennt - um allem aus dem Weg zu gehen - stellt er dich ein und überreicht dir nach einer halben Stunde deine Probezeitkündigung ohne Angabe von Gründen - nix Schadensersatz.

Wobei noch zu klären wäre, ob die Zusage einen Passus enthält, was eigentlich üblich wäre, von etwa

... sie erhalten die Zusage, vorbehaltlich ...
 

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