Wie verbindlich ist eine schriftliche Zusage zur Ausbildung?

ninnchen

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54
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Bayern
Beruf
Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Orthopädie/Neurologie
Ahh ich könnte verrückt werden, ich habe eine schriftliche Zusage das ich am 1.9. eine einjährige Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin anfangen kann. Da ich auf der Warteliste stand und nachgerückt bin war das natürlich recht kurzfristig. Ich habe meine jetztige Stelle im Altenheim zum 31.8.11 gekündigt um keine Lücke im Beschäftigungsverhältniss zu haben. Heute ruft mich die Schule an und sagt das meine Ausbildung in Gefahr sei. Diejenige die ausgefallen ist und für die ich nachgerückt bin ist wohl nich nicht offiziell raus und nun? Ich meine,wenn das nicht klappt dann habe ich erstmal nix mehr. Ich bekomme auch erst am Mittwoch oder Donnerstag oder Freitag eine Info ob es nun klappt, toll..selbst wenn es klappt und ich aber nicht am 1.9. beginnen kann sondern erst am 2.oder noch später habe ich Unterbrechungen im Beschäftigungsverhältniss.. und jetzt? Können die das einfach so wieder absagen? Vertrag habe ich ja noch nicht :-(
 
Hallo,

die meisten Bildungsträger behalten sich das Recht vor, wenn ein Kurs nicht die gewünschte Mindestteilnehmeranzahl erreicht, den Kurs zu verschieben oder zu känzeln.

Schau am besten mal in Deinen Vertrag. Wenn du da nichts findest, solltest du dir die AGB´s des Bildungsträgers durchlesen. Dort findest Du mit Sicherheit den Passus: ...behält sich das Recht vor, bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl den Kurs zu verschieben, wegfallen zu lassen etc....

In diesem Fall hast Du leider wirklich Pech. Es kann nämlich sein, dass du evtl. überhaupt nicht mehr aus dem Vertrag kommst und nun warten darfst bis sich der Bildungsträger bei dir meldet mit einem evtl. neuem Kursstart (was auch nicht 100% sein muss).

MfG
jvo
 
Vertrag habe ich ja noch nicht :-([/QUOTE]

Sorry, hab ich überlesen.

Wenn du noch keinen Vertrag hast, sieht es sehr schlecht aus. Da du keine schriftliche "Handhabe" gegenüber dem Bildungsträger hast aber er gegenüber deiner Person auch nicht.

In diesem Fall haben beide Parteien (also du und der Bildungsträger) keine Verpflichtungen gegenseitig.

Schau das du so schnell wie möglich wieder einen Job bekommst!

MfG
 
Hallo ninnchen,

du hast eine schriftliche Zusage und damit ist das Bindend.
Wenn die so ein Chaos haben und ob die für die du nachrückst raus ist oder nicht ist nicht dein Problem.

Du tanzt am 1.9 mit deiner schriftlichen Zusage an und dann sollen die sich mal den Kopf zerbrechen wie sie das machen.

Auch wenn du nix schriftlich hättest und es einen Zeugen für die Zusage gibt, wenn auch nur mündlich, ist diese ebenfalls bindend.

@jvo: hier gehts doch nicht darum, dass eine Bildungsmaßnahme abgesagt wird.
Wenn es so wäre, dann sind die Zusagen ebenfalls bindend und können zumindest nicht so kurzfristig abgesagt werden.
Dann müsste in der Zusage so ähnlich stehen wie:
Vorbehaltlich ...
 
Vielen Dank für Eure Antworten, ich denke mir halt, wenn ich auf die schriftliche Zusage bestehe dann könnte die Schule ja auch im shclimmsten Falle das Ausbildungsverhältniss beginnen und einen Tag später wieder kündigen da es ja Probezeit wäre und sie wären aus dem Schneider... wenn ich die Zusage nicht bekommen hätte dann hätte ich ja nicht gekündigt, das ist jetzt echt blöd für mich..
 
Ich habe nochmal nachgeschaut und in dem Schreiben steht das es für beide Seiten verbindlich ist, ich bin nun echt deprimiert, habe zwar noch einmal angerufen aber da Urlaubszeit ist weiß der eine nicht was der andere getan hat. Es ist nicht mal mehr ne Woche und ich weiß gar nix...son Mist, dabei hatte ich mich so gefreut
 
Du hast eine Zusage, also dackeslst du am 1. September zu deiner neuen Arbeits- sprich Ausbildungsstelle. Dort sollen sie sich dann spätestens um den Rest kümmern.
 
@ninnchen:

kann sosylos nur zustimmen.

Ich habe nochmal nachgeschaut und in dem Schreiben steht das es für beide Seiten verbindlich ist, ich bin nun echt deprimiert, habe zwar noch einmal angerufen aber da Urlaubszeit ist weiß der eine nicht was der andere getan hat.
Natürlich ist ein Schreiben/Vertrag verbindlich, daran gibts doch keinen Zweifel?
Das ist doch sowieso klar.

Warum hast du angerufen?
Was ist dein Ziel dabei?

Hör auf da anzurufen, was willst du hören?
Es sind noch 2Werktage!
Du tauchst am Mittwoch mit deinem Vertrag auf.
Solltest du wirklich abgewiesen werden, gehst du sofort zu Träger und Frägst was das Soll.
Anschließend zum Rechtsanwalt und verklagst den Träger auf Zahlung deiner entstanden Kosten und bewirbst dich an einer neuen Arbeitsstelle.
Du hast einen gültigen Vertrag, hast deshalb gekündigt, DIE halten den Vertrag nicht ein.
Den entgangenen Lohn (Schaden) müssen sie dir ersetzen, bis du eine neue Stelle hast.
Zum Schaden gehören auch Bewerbungskosten, Fahrtkosten für Bewerbung usw., die du ja sonst nicht gehabt hättest.
 
Danke für Eure lieben Meinungen, ich bin nun KPH Schülerin, die Personalabteilung meinte nach langem hin und her das es ja nicht mein Fehler war und das ich trotzdem beginnen kann ;-) Juhuuu, nun freue ich mich auf die Dinge die da kommen und bin echt froh!!
 

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