Schlechtes Gewissen

hi
das ist ja eine interessante diskussion hier.
ich kann ja mal vom ende der welt berichten:ich habe noch keine fixierung hier erlebt. Wir haben schwer demente patienten die wie schon eher erwaehnt desorientiert sind, haben auch aggressive patienten. Aber wir haben keine fixierungsgurte oder fixierungsstuehle. das einzige was es hier gibt ist bettgitter und ein raum mit einer geteilten tuer wo man das untere ende abschliessen kann so das der patient nicht in andre zimmer wandert.
Ich habe noch nicht in der Psych gearbeitet also weiss nicht wie es dort aussieht:gruebel: vielleicht haben die gurte??

Meine Meinung RE fixierung: wenn ein Patient in Gefahr ist sich selber oder andre zu gefaehrden dann ist fixierung sinnvoll.
Ich bin schon von patienten verletzt worden und das macht einem dann schon etwas angst.
In emergency haben wir hier gesonderte "ausneuchterungsraume"die gepolstert sind und wo patienten die psychotisch sind, arg betrunken oder unter drogeneinfluss bleiben bis sie ruhiger sind.
 
. Zählt das Festhalten für eine Untersuchung oder Behandlung gegen den Willen des Kindes eigentlich auch als fixieren, oder ist das ein notwendiges Übel, um die kleinen Patienten versorgen zu können. Ich habe mit dieser Art der "Fixierung" meistens keine Probleme, weil es manchmal keine andere Möglichkeit gibt, den Kindern zu helfen.

Ich will bei Gott nicht päpstlicher als der Papst sein aber:
Es ist definitiv eine Fixierung, bzw. eine freiheitseinschränkende Maßnahme. Euphemistisch spricht man ja auch von der "körpernahen Fixierung". Ebenso sind Fixierungen ( im weitesten und teiweise im tatsächlich rechtlichen Sinne): sedierende Medikamente, dunkle Matte vor Türen auf Demenz- Stationen, "Tricktüren" ( also mit veränderter Schließmechanik), Bettgitter- es sei denn einseitig zur Lagerungshilfe ( auch der "Trick" ein Bettgitter "zur Lagerung" und die andere Bettseite gegen die Wand ist eine Fixierung), Festhalten, Weg versperren etc.
Leider sieht man viele der o.g. Möglichkeiten viel zu oft in Heimen, Krankenhäusern usw. . Da fehlt m. E. oftmal das Bewußtsein bei Pflegenden, was sie da gerade tun. Ich unterstelle keine bösen Absichten, aber manchmal ist es mit "gut meinen" nicht getan, vor allem, wenn die rechtliche Grundlage fehlt.
Aber bei Kindern sind ja meistens die Eltern anwesend, oder nicht? Können die da nicht behilflich sein und die Kinder beruhigen?
 
Wenn ein Kind mit der kanüle im Arm rumgestochert bekommt, um Blut abzunehmen, hilft jegliche Beruhigung seitens der Eltern nicht....( kenne ich aus eigener Erafhrung mit meinem Sohn, der leider sehr schlechte Venen hat )
 
Was mich bei den ganzen Diskussionen zur Fixierung stört: es muss ein Rectsverständiger entscheiden, ob eine Eigengefährdrung besteht, wenn ein völlig verwirrter Mensch z.B. das Haus verlässt.

In einem andern Forum ging man kürzlich so weit, dass man einen Menschen nicht daran hindern darf seine eigenen Exkremente um sich zu verteilen und ggf. zu essen. Ein Body wurde als Freiheitsberaubung angesehen.

Gehst noch?

Nehem wir an, dass Fr. Müller für ohre Tochter als Betreuerin orientiert wirkt- kennt jeder von uns. Die Tochter verweigert jegliche freiheitsberaubenden Maßnahmen. Fr. Müller verlässt das Haus und kommt zu Schaden. Unabhängig vom zivilrechtlichen Aspekt- wie läßt sich das mit Moral und Ethik vereinbaren? Ich lasse bewusst zu, dass sich ein Mensch schädigt?

Ich bin dafür, dass jegliche Suizidversuche genehmigt werden. Die Freiheit des Einzelnen ist unantastbar.
Denn wer sagt uns, dass Fr. Müller nicht in einem lichten Moment gehandelt hat und bewusst ihr Leben beendet hat?

Beim Fixieren scheint es immer um Extreme zu gehen- nie um den Pat. und seine Bedürfnisse. Ich glaube kaum, dass jemand, wenn er Herr seiner Sinne ist, seine Exkremente essen würde. Mit Menschenwürde hat so etwas m.E. nicht mehr zu tun.

Fixieren muss anders geregelt werden als über das Abschieben der Verantwortung an einen Richter... der eh nur das wiederholt, was der Doc anrät. Man ist also hier auch nicht sicher, dass immer im Sinne des Betroffenen entscheiden wird.

Eine Checkliste nebst Drehbuchstanadard zum Thema Fixierung halte ich übrigens für unverantwortlich.

Elisabeth
 
Was mich bei den ganzen Diskussionen zur Fixierung stört: es muss ein Rectsverständiger entscheiden, ob eine Eigengefährdrung besteht, wenn ein völlig verwirrter Mensch z.B. das Haus verlässt.

In einem andern Forum ging man kürzlich so weit, dass man einen Menschen nicht daran hindern darf seine eigenen Exkremente um sich zu verteilen und ggf. zu essen. Ein Body wurde als Freiheitsberaubung angesehen.

Gehst noch?

Hallo Elisabeth,
so sehr ich Deine oftmals kritischen Beiträge auch schätze, muss ich Dir sagen, dass Du hier - mit Verlaub- vielleicht ein wenig wie der Blinde von der Farbe sprichst.
Natürlich ist ein "Body", welcher meistens ein beschichteter Ganzkörperanzug ähnlich eines "Stramplers" ist, eine Freiheitsberaubung. Denn der Patient, der in ihm steckt, kann sich aus der Bekleidung nicht befreien, da sie rückwärtig meist mit einem Magnetknopf verschlossen ist.
Und natürlich darf ich, möglicherweise durch fix. Maßnahmen, keinen daran hindern, seine Exkremente zu essen. Das ist zwar eklig, aber es ist halt so. Es würde ja auch keiner auf die Idee kommen, einen Raucher zu fixieren, nur weil rauchen schädlich ist oder als ekelhaft empfunden wird.
Die Ausgangsfrage war ja auch nur, ob das Festhalten eine fixierende Maßnahme darstellt. Und das tut sie.
Ob man da nun einen Beschluß für braucht oder ob man sagt, man täte dieses, um unmittelbaren Schaden abzuwenden, stand gar nicht zur Debatte.
Es geht um rechtliche Bestimmungen, die nun einmal eingehalten werden müssen. Ich arbeite selbst in der Psychiatrie und zwar auch auf einer Station, wo Exkremente gegessen werden und die Patienten allerlei anderen Schabernack treiben. Wenn ich hier nach meinem Gutdünken jeden fixieren würde, nur weil sein Verhalten für mich nicht nachvollziehbar ist oder ihm eventuell schaden könnte, dann hätte ich viel zu tun. Hat ja auch ein wenig etwas mit dem Selbstbestimmungsrecht zu tun- im weitesten Sinne.
Gerade das Gebiet der Fixierungen wird in der Psychiatrie sehr sensibel behandelt und kann immer nur die letzte Maßnahme sein, wenn pädagogische oder ähnliche Ansätze versagt haben.
In der Vergangenheit ist sehr viel Schindluder mit freiheitsentziehenden Maßnahmen getrieben worden, ist dadurch sehr viel Machtmißbrauch ausgeübt worden, da hat es schon seinen Sinn, dass es gesetzliche Bestimmungen (die übrigens immer kleine Schlupflöcher haben) gibt.
Und ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass die zuständigen Richter sehr wohl ihre eigene Meinung zu diesem Thema haben und im Gegenteil nicht immer dem Arzt nach dem Mund reden.
Manchmal mag das schriftliche und und rechtliche Procedere zwar etwas nervig sein, aber es dient nicht zuletzt der Absicherung der Pflegenden und dem Schutz der Betroffenen vor Mißbrauch.
Überspitzt könnte ich jetzt sagen, ich greif mir die Elisabeth und fixiere sie, denn vor dem PC sitzen und im Internet surfen schadet der Gesundheit und den Augen. Und zack liegst Du in einer 5-Punkt Fixierung.
Wie gesagt, in der Übertreibung liegt die Anschaulichkeit...

Schönen Abend noch.
 
Nur dass bei Kindern die Eltern im Sinne des Kindes entscheiden dürfen, ob es festgehalten wird mit sanfter Gewalt oder nicht.
- Was bei einem Dreijährigen, dessen Kopfplatzwunde mit 3, 4 Stichen genäht werden muss, durchaus vertretbar ist. Wir hatten auch schon Kinder, die wegen einer Bagatellverletzung eine Kurznarkose bekommen haben, weil keiner den Hintern in der Hose hatte, 5 Minuten gellendes Geschrei auszuhalten, denn wie soll man einem kleinen Kind plausibel machen, dass man eine Platzwunde manchmal nähen muss und das auch auszuhalten ist?
Die Eltern kippen oft selbst um oder verstärken die hysterische Reaktion des Kindes unbewusst.

Ich denke, das Procedere auf einer nichtpsychiatrischen Station, bis man einen verwirrten und pflegebedürftigen Menschen fixieren darf, ist oft langwierig und nervig. Es gibt ja auch noch andere Pat. Aber anscheinend hat die Geschichte gezeigt, dass es ohne rechtliche Absicherung nicht geht und zu oft ausgenutzt wurde.
 
Nur dass bei Kindern die Eltern im Sinne des Kindes entscheiden dürfen, ob es festgehalten wird mit sanfter Gewalt oder nicht.
- Was bei einem Dreijährigen, dessen Kopfplatzwunde mit 3, 4 Stichen genäht werden muss, durchaus vertretbar ist.
Ich denke, das Procedere auf einer nichtpsychiatrischen Station, bis man einen verwirrten und pflegebedürftigen Menschen fixieren darf, ist oft langwierig und nervig. Es gibt ja auch noch andere Pat. Aber anscheinend hat die Geschichte gezeigt, dass es ohne rechtliche Absicherung nicht geht und zu oft ausgenutzt wurde.

Dem ist nichts hinzuzufügen.:daumen:
 
Hat von euch die in der Psychiatrie arbeiten noch nie jemand ein Schuldgefühl gehabt wenn er jemanden fixiert hat????
Das ist doch eine riesen Hilflosigkeit für den fixierten
Hallo Mahra, als langjähriger Psychiatriepfleger kann ich zu dem Thema nur sagen: Es macht sicherlich keinem von Uns Spass, wenn es zum Fixieren eines Pat. kommt, allerdings habe ich kein schlechtes Gewissen dabei, da wir vorher alles menschen/pflegerisch mögliche versuchen, um dies abzuwenden/ zu vermeiden. Generell immer dann, wenn für andere Personen unmittelbare Gefahr im Verzug ist. Dies kann, wie hier schon beschrieben, zb. bei Pat. mit emotional instabiler Persönlichkeit vorkommen.
Mit freundlichem Gruss
UKER
 

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