- Registriert
- 02.03.2007
- Beiträge
- 224
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Krankenhaus
Hallo,
ich mache im März 2010 mein Examen. Mein Vertrag läuft an meinem KH am 31.3.2010 aus, da ich mich auch nicht beworben habe.
Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, ich soll zwecks Abklärung *Gewährung des Weihnachtsgeldes* in der Personalabteilung erscheinen.
Weihnachtsgeld haben wir zum 1.12.2009 bekommen.
Wenn man aus einem Betrieb, aus einem KH ausscheidet im neuen Jahr, nach 3 Monaten, also zum 31.3., muss man da das Geld zurück bezahlen ?
Dann dürften ja die Azubis im 3. Lehrjahr sind, alle kein Weihnachtsgeld bekommen, da man nie weiß, ob sie bleiben.
Wie sieht die Rechtslage aus ?
Vielen Dank
ich mache im März 2010 mein Examen. Mein Vertrag läuft an meinem KH am 31.3.2010 aus, da ich mich auch nicht beworben habe.
Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, ich soll zwecks Abklärung *Gewährung des Weihnachtsgeldes* in der Personalabteilung erscheinen.
Weihnachtsgeld haben wir zum 1.12.2009 bekommen.
Wenn man aus einem Betrieb, aus einem KH ausscheidet im neuen Jahr, nach 3 Monaten, also zum 31.3., muss man da das Geld zurück bezahlen ?
Dann dürften ja die Azubis im 3. Lehrjahr sind, alle kein Weihnachtsgeld bekommen, da man nie weiß, ob sie bleiben.
Wie sieht die Rechtslage aus ?
Vielen Dank