Rückzahlung Weihnachtsgeld bei Schülern?

espoir

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02.03.2007
Beiträge
224
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Krankenhaus
Hallo,

ich mache im März 2010 mein Examen. Mein Vertrag läuft an meinem KH am 31.3.2010 aus, da ich mich auch nicht beworben habe.
Nun habe ich heute ein Schreiben bekommen, ich soll zwecks Abklärung *Gewährung des Weihnachtsgeldes* in der Personalabteilung erscheinen.

Weihnachtsgeld haben wir zum 1.12.2009 bekommen.
Wenn man aus einem Betrieb, aus einem KH ausscheidet im neuen Jahr, nach 3 Monaten, also zum 31.3., muss man da das Geld zurück bezahlen ?
Dann dürften ja die Azubis im 3. Lehrjahr sind, alle kein Weihnachtsgeld bekommen, da man nie weiß, ob sie bleiben.
Wie sieht die Rechtslage aus ?

Vielen Dank
 
Soviel ich weiß, bekommt man das Weihnachtsgeld (für 2010) anteilig, wenn man in ein anderes Haus mit dem gleichen Tarifvertrag wechselt. Jedenfalls war es bei mir so.
 
Hallo,

was heisst das, das Weihnachtsgeld für 2010 ?
Habe mit dem Dezembergehalt 2009 das Weihnachtsgeld bekommen, denke es gilt rückwirkend ?
 
Wenn dein Vertrag bis zum 31.03. läuft brauchst du nichts zurückzahlen. Wärst du früher ausgeschieden dann ja.
 
Ich schätze auch, dass es um das Weihnachtsgeld von 2010 geht.

2007 hab ich am 31.3. bei meinem alten AG aufgehört und am 1.4. beim neuen angefangen. Beide TVÖD. Ich habe die komplette Zulage bekommen - nur halt ein Viertel vom alten Arbeitgeber.
 
Woher weißt du denn, um welches Jahr es sich bei dem Termin mit der Personalabteilung dreht?
 
Aus dem Eingangsbeitrag - Espior fragt, ob er das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss, wenn sein Vertrag am 31.3.2010 endet.
 
Und ich glaube, dass er es nicht zurück zahlen muss und die Personalabteilung wissen will, ob er es für 2010 anteilig auch noch bekommen wird oder nicht.

Wenn espoir dort war, sind wir alle schlauer.
 
Ich werde noch ein paar Tage warten mit der Personalabteilung.
Habe Ende nächster Woche ein Vorstellungsgespräch beim gleichen kirchlichen Träger, nur in einer anderen Einrichtung. Mein Gedanke ist nun, falls ich dort eine Stelle bekomme, ob ich dann das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen muss.

Wird also noch was dauern, aber ich werde berichten :)
 
Hallo,

war die Tage im Personalbüro.
Es ging nicht um eine Rückzahlung des Weihnachtsgeldes von 2009,
sondern um anteilige Ansprüche in 2010.
Da das Ausbildungsverhältnis zum 31.3. endet, habe ich einen Anspruch auf 1/4 des Weihnachtsgeldes von 2010, allerdings nur, wenn ich taggleich zum 1.4. meine neue Tätigkeit aufnehme und diese bei einem kirchlichen Träger.

Also...umsonst Gedanken gemacht :flowerpower: alles ist gut !
Aber ich dank Euch für die Tipps !
 

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