Rückzahlung Weiterbildungskosten?

staiger11

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135
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Lauterbach
Beruf
Fachkrankenpfleger A + I
Hallo,

meine Frau hat dieses Jahr auf Bestreben ihres Arbeitgebers die Weiterbildung zur Hygienebeauftragten in Pflegeheimen begonnen. Eigentlich sollte sie die ganze Weiterbildung mit Abschluß machen. Und hat auch diesen Verpflichtungsvertrag unterschrieben. Nun war es aber so, dass sie die Weiterbildung nach zwei Wochenkursen abbrechen mußte, weil der AG in Personalnot war. Es wurde ihr in Ausssicht gestellt nächstes Jahr weiterzumachen, aber nichts schriftliches. Nun hat sie aber ihren Vertrag auslaufen lassen, weil sie ein besseres Angebot hat. Und jetzt wollen die für die zwei Kurse, sowie Fahrtkosten Geld zurück, obwohl sie die Weiterbildung gar nicht beendet hat. Außerdem muß ich noch sagen, das auf dem Vertrag steht, dass der gilt, wenn sie die Weiterbildung beantragt, nicht wenn der AG sie von sich aus schickt. Müssen wir zurückzahlen für eine nichtabgeschlossene Weiterbildung, zu der sie der AG gedrängt hat ?
Ev. übernimmt ihr neuer AG die Kosten, weil der sie zum Abschluß des Kurses bringen will. Ist die nicht der Fall, geh ich aber zum Rechtsanwalt.
 
Ui! Das klingt übel!
Es dürfte egal sein, ob das Bestreben zur weiterbildung von dem Arbeitgeber oder von Deiner Frau ausging. Vertraglich dürfte vorausgesetzt werden das der Vertag mit allen daraus resultierenden Verpflichungen in gegenseitigem intresse geschlossen wurde.
Deine Frau wird ggf. beweisen müssen das die Ausbildung einseitig durch Gründe des Arbeitgeber abgebrochen wurde. Also dieser die erfüllung des Vertrages unmöglich machte. Ich denke mal das dies aber nicht per z.B. Dienstanweisung gemacht wurde.
Die idee der Kostenübername durch einen neuen AG kann zwar gehen, aber was hätte der davon? -keine Fachausgebildete Kraft, aber mehr kosten...
Ich fürchte das es da kaum ne möglichkeit geben wird...
Die Frage die sich stellt...
Wurde der Weiterbildungsvertrag nach "altem" z.B. BAT Tarivrecht gemacht? Wenn "Ja" steigen die wiederspruchsrechte an, da war eine Kostenübernahme durch den Teilnehmer bei nicht erfüllung des Vertrages der Fachausbildung nicht genau geregelt. Das führte zu der heute gültigen Formulierung der Tö... Verträge.
Schau mal nach! sonst sehe ich (tut mir leid) schwarz.:cry:

ps: ups... ich sehe gerade... dieses Jahr angefagen? dann ist es sicher die heute gültige Fassung... wir wohl kaum was gehen...
 
Hallo,

erstmal danke für deine Antwort. Also vielleicht wurde ich falsch verstanden. Der neue AG übernimmt auf jeden Fall die Kurskosten, das sie den Kurs bei ihm nächstes Jahr fortsetzen kann, das ist möglich. Es geht mehr um die Fahrtkosten.
Zweitens in dem Vertrag ( AVR) steht eindeutig, dass der nur gültig ist, wenn vom Arbeitnehmer selbst beantragt. Im Prinzip wurde meine Frau damals vom AG bzw. der Heimleitung zu dem Kurs abgeordnet. Diese Heimleitung wird das sicher auch bezeugen, die ist nämlich ziemlich unzufrieden dieses Jahr aus dem Betrieb ausgeschieden.:mrgreen:
Ja und das sie nicht weitermachen durfte, dafür gibts genug Zeugen.
 

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