Hallo,
meine Frau hat dieses Jahr auf Bestreben ihres Arbeitgebers die Weiterbildung zur Hygienebeauftragten in Pflegeheimen begonnen. Eigentlich sollte sie die ganze Weiterbildung mit Abschluß machen. Und hat auch diesen Verpflichtungsvertrag unterschrieben. Nun war es aber so, dass sie die Weiterbildung nach zwei Wochenkursen abbrechen mußte, weil der AG in Personalnot war. Es wurde ihr in Ausssicht gestellt nächstes Jahr weiterzumachen, aber nichts schriftliches. Nun hat sie aber ihren Vertrag auslaufen lassen, weil sie ein besseres Angebot hat. Und jetzt wollen die für die zwei Kurse, sowie Fahrtkosten Geld zurück, obwohl sie die Weiterbildung gar nicht beendet hat. Außerdem muß ich noch sagen, das auf dem Vertrag steht, dass der gilt, wenn sie die Weiterbildung beantragt, nicht wenn der AG sie von sich aus schickt. Müssen wir zurückzahlen für eine nichtabgeschlossene Weiterbildung, zu der sie der AG gedrängt hat ?
Ev. übernimmt ihr neuer AG die Kosten, weil der sie zum Abschluß des Kurses bringen will. Ist die nicht der Fall, geh ich aber zum Rechtsanwalt.
meine Frau hat dieses Jahr auf Bestreben ihres Arbeitgebers die Weiterbildung zur Hygienebeauftragten in Pflegeheimen begonnen. Eigentlich sollte sie die ganze Weiterbildung mit Abschluß machen. Und hat auch diesen Verpflichtungsvertrag unterschrieben. Nun war es aber so, dass sie die Weiterbildung nach zwei Wochenkursen abbrechen mußte, weil der AG in Personalnot war. Es wurde ihr in Ausssicht gestellt nächstes Jahr weiterzumachen, aber nichts schriftliches. Nun hat sie aber ihren Vertrag auslaufen lassen, weil sie ein besseres Angebot hat. Und jetzt wollen die für die zwei Kurse, sowie Fahrtkosten Geld zurück, obwohl sie die Weiterbildung gar nicht beendet hat. Außerdem muß ich noch sagen, das auf dem Vertrag steht, dass der gilt, wenn sie die Weiterbildung beantragt, nicht wenn der AG sie von sich aus schickt. Müssen wir zurückzahlen für eine nichtabgeschlossene Weiterbildung, zu der sie der AG gedrängt hat ?
Ev. übernimmt ihr neuer AG die Kosten, weil der sie zum Abschluß des Kurses bringen will. Ist die nicht der Fall, geh ich aber zum Rechtsanwalt.