@ Sope: Thema Betreuungsleistungen bei Menschen mit erh. Betreuungsbedarf: dazu kann ich Dir (dann an anderer Stelle) mehr sagen
Poolen von Leistungen: Es SOLL so gehen: man kann z.B. eine Einzelleistung anteilig aufteilen, also z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme auf zwei Personen verteilen (dann je 50 %) - eine zeitliche Variante hätte ich hier sinnvoller gefunden, aber nun gut....
Meiner Erfahrung nach hat (bisher) keine Kasse vor Ort eine Ahnung wie das gehen soll, geschweige denn die Abrechnungstellen. Somit haben wir auch noch kein Rechenmodell (an DTA mag ich gar nicht denken). Für unsere eine Familien-WG (drei Leute, zwei Kassen) machen wir es so: Fahrtkosten anteilig bzw. reduziert analog zu betreutem Wohnen, jeder erhält seine Grundpflege-Einzelleistungen; HWV rechnen wir in 10 Min-Schritten ab und das nach Aufwand für jeden anteilig - summa summarum sind wir ca. 5 tgl. im Haus und bisher sind alle zufrieden. Fazit: ich warte auch gespannt ab, wann es dafür Richtlinien gibt oder der erste vor Gericht gezogen ist. Aber ich warte ja auch noch gespannt auf den Pflegestützpunkt, an den ich dann alle Fragenden verweisen kann *Ironie on*.