Poolen von Leistungen

sope

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26.08.2006
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Wer hat schon Erfahrung mit "poolen" von SGB XI Leistungen?
z.B. in Pflegewohngemeinschaften, werden trotzdem Pflegemodule berechnet oder evtl.nach Stunden? Wie verhält es sich wenn die Kunden verschiedene Pflegekassen haben?
 
frag in solchen Sachen am besten die Krankenkassen aber sei darauf vorbereitet das die auch keine Ahnung haben weil das Gesetz der Größte *********** ist was sich der Gesetzgeber erlaubt hat...

mfg
 
Vielen Dank Akhran für deine Antwort, aus diesem Grund hoffe ich hier im Forum jemanden zu finden der sich schon mit dieser Frage beschäftigt hat. Besser ist es wenn man bei Anfragen bei den Kassen schon einige Antworten kennt. Außerdem hat in unserem Fall jeder beteiligte eine andere Krankenkasse, da telefoniert man sich schwindelig. Gruß Sope
 
mehrere Krankenkassen omg....also wenn das jemals ins Laufen kommt und funktioniert fang ich an an meinem Besen zu nagen.....

mfg
 
so hab mich mal bissel umgehört und eine hier ortsansässige große Kasse hat mir gesagt das das "Poolen" dieser Leistungen es noch garkeine Verträge gibt.
Evtl. ist das bei anderen Kassen anders wer weiß

mfg
 
Moin Moin Akhran, es steht ja seit 1.07.08 im Pflegeversicherungserweiterungsgesetzt (was für ein hübsches kurzes Wort),somit haben Versicherte einen Anspruch darauf. Ich möchte es auf jeden Fall zurecht bekommen ( such dir schon einen hübschen Besen aus),habe zur Zeit aber noch alle Hände voll zu tun die Dementenbetreuung zu regeln. Hier ist es genauso der gesetzliche Anspruch besteht und kein Mensch weiss wie es praktisch umgesetzt wird. Ich werde von meinen Erfahrungen schreiben wenn ich mehr weiß.ABer es muß doch irgend jemand aus der ambulanten Pflege geben der sich auch damit beschäftigt!!!!?!
Gruß Sope
 
@ Sope: Thema Betreuungsleistungen bei Menschen mit erh. Betreuungsbedarf: dazu kann ich Dir (dann an anderer Stelle) mehr sagen

Poolen von Leistungen: Es SOLL so gehen: man kann z.B. eine Einzelleistung anteilig aufteilen, also z.B. Hilfe bei Nahrungsaufnahme auf zwei Personen verteilen (dann je 50 %) - eine zeitliche Variante hätte ich hier sinnvoller gefunden, aber nun gut....
Meiner Erfahrung nach hat (bisher) keine Kasse vor Ort eine Ahnung wie das gehen soll, geschweige denn die Abrechnungstellen. Somit haben wir auch noch kein Rechenmodell (an DTA mag ich gar nicht denken). Für unsere eine Familien-WG (drei Leute, zwei Kassen) machen wir es so: Fahrtkosten anteilig bzw. reduziert analog zu betreutem Wohnen, jeder erhält seine Grundpflege-Einzelleistungen; HWV rechnen wir in 10 Min-Schritten ab und das nach Aufwand für jeden anteilig - summa summarum sind wir ca. 5 tgl. im Haus und bisher sind alle zufrieden. Fazit: ich warte auch gespannt ab, wann es dafür Richtlinien gibt oder der erste vor Gericht gezogen ist. Aber ich warte ja auch noch gespannt auf den Pflegestützpunkt, an den ich dann alle Fragenden verweisen kann *Ironie on*.
 

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