Aberkennung von Leistungen (hier: Beurteilungsbögen)

Semjon

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Hallo Ihr Lieben,

ich befinde mich derzeit im dritten Ausbildungsjahr zum Gesundheits- und Krankenpfleger und habe eine konkrete Rechtsfrage.

Bei uns in den Praxiseinsätzen ists üblich, dass wir Bewertungen von den Stationen bekommen (über soziale, fachliche etc. Kompetenzen). Diese Bewertungsbögen müssen innerhalb von zwei Wochen an unsere Kursleitung abgegeben werden, ansonsten - so die Androhung - wird "rechtsmäßig" die Note Ungenügend darauf vergeben. Unabhängig von der Stationsbewertung. Die wird quasi anulliert.

Nun die Frage: Ist das rechtsmäßig? Ich weiß nicht, ob solche Umstände innerhalb des Klinikinternen Ausbildungsverhältnisses geklärt werden, aber an und für sich dürfen erbrachte Leistungen (wie hier die Beurteilug von der Station) doch nicht aberkannt werden. Oder irre ich mich?

Ich wäre echt dankbar für einen fachkundigen Rat. Denn wenn es eine leere Androhung ist, damit die Lehrkräfte ihre Dokumente zeitnah bekommen, würde ich das gerne meinem Kurs mitteilen.

Viele liebe Grüße, schönen Sonntag,
Semjon
 
Was hindert euch denn daran, diese gewünschte Bewertung im vorgesehenem Zeitraum abzugeben?

Kennen die Stationen diese Vorgaben??
 
Was hindert euch denn daran, diese gewünschte Bewertung im vorgesehenem Zeitraum abzugeben?
Weil die Beurteilungen oft nicht in dem Zeitraum fertig sind.
Bei allem was an erstellt werden muss und der anfallenden Arbeit, fällt diese Tätigkeit meist hinten runter und wird ggf. später erstellt.

Weil sich auch meist noch Anleiter 1 mit Anleiter 2 und der SL bzw. SLV kurzschliessen muss. Wahlweise kommt noch Anleiter 3 und 4 dazu.
Dann müssen die sich nochmal absprechen und schwupps ist die Woche schon rum, dann muss auch noch mit dem Schüler ein Termin gemacht werden um die Beurteilung zu besprechen...
 
Hallo Narde,
diese Begründungen sind mir schon hinreichend bekannt.
Mich interessierten hier die besonderen Konditionen in Semjon`s Krankenhaus, denn wenn die Schule es so fordert, müssen sie auf der anderen Seite auch die Bedingungen in Richtung der Stationen klar und offen legen und es nicht am schwächsten Glied in der Kette zu dessen Nachteil wider besseres Wissen auslassen.
Schliesslich ist es keine schuldhaft nicht erbrachte Leistung, sondern dann eher ein Organisationsverschulden bei den Stationen.
Klassischer Fall für die Klärung mit der örtlichen JAV bzw. Personalrat <> Schulleitung
 
Hi,

sicherlich gibt es solche Fälle, dass die Bewertungen nicht schnell genug fertig werden. Das kann auch so abgesprochen werden mit der Kursleitung und dann wird darauf Rücksicht genommen.
Ich persönlich (uznd viele, die in meinem Kurs sind) stören sich aber an dem Umstand, dass die Schule androht, die unentschuldigt verspätete Beurteilung mit einer Sechs abzustrafen.
Der einzige Grund, weshalb sie so hinterher sind, wird der Umstand sein, dass sie ihre Dokumente zeitnah beisammen haben wollen und sich nicht Monate später noch mit längst überfälligen Beurteilungen quälen müssen.

Aber wenn dies der einzige Grund ist, frage ich mich, ob es rechtens ist, beurteilte Leistungen - z.B. die positive Beurteilung von einer Station über meine Leistungen - einfach so mit "Ungenügend" abzustrafen.
Ich bin mir nicht sicher, ob eine solche Aberkennung getätigter Leistungen vor dem Krankenpflegeausbildungsgesetz zulässig ist.

Danke schonmal für die eingegangenen Antworten!
 
Hmmm, wenn ich darüber nachdenke was passiert, wenn ich beispielsweise an einer Uni/FH eine Prüfungsleistung wie z.B. eine Hausarbeit nicht rechtzeitig abgebe, dann ist das hier ein ähnliches Vorgehen.
Es gibt eine klare Vorgehensweise, dass eine Leistung (das Abgeben der Beurteilungsbögen) bis zu einem gewissen Zeitpunkt erbracht werden muss. Geschieht dies nicht, so gilt die Leistung als nicht erbracht und wird entsprechend bewertet. Auch bei einer, evtl. hervorragenden, Hausarbeit an einer Uni/FH wird diese Leistung, sofern nicht rechtzeitig erbracht als durchgefallen gewertet.
Ob diese Vorgehensweise auch bei Euch so angewendet werden darf weiß ich allerdings nicht, ich gehe eher davon aus, dass das intern geregelt ist und den Schulen da auch eine mehr oder weniger freie Gestaltung der Notengebung erlaubt ist.
Bei uns wird es zwar nicht so krass gehandhabt, aber auch hier erhalten Schüler bei nicht rechtzeitiger Abgabe dieses Beurteilungsbogens eine schlechte Note, wenn auch die Beurteilung an sich in die Bewertung der praktischen Leistungen noch mit einfließt

So ein bisschen habe ich allerdings das Gefühl es geht bei Euch ums Prinzip. Ihr habt 2 Wochen Zeit, auf Einzelfälle (z.B. Abgabeverzug liegt an Station) wird Rücksicht genommen, also wo ist denn nun das wirkliche Problem?
 
Hallo Flexi,

nein, ist es nicht. Ich hatte nur gehofft, hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen, ob es eine rechtliche Grundlage für das Verhalten der Schule gibt.
Denn es ist ja schon nicht in Ordnung, wenn die Schule Strafandrohungen macht, die der rechtlichen Grundlage entbehren. Es geht mir nur darum.


Würde mich freuen, wenn es dazu eine Information gibt.
:)
 
Klar gibt es eine rechtliche Grundlage, z.B. eure Schulordnung oder auch andere Verhaltensanweisungen der Schule, wenn sie denn existieren.
Darüberhinaus hast du natürlich vertragsgemäss den Anweisungen deiner Schule zu folgen, sofern es nicht unmenschliche oder sittenwirdrige Forderungen sind.
Beides vermag ich hier wirklich nicht zu erkennen, man verlangt von euch nämlich weiter nichts, als dass ihr im Falle der Nichtvorlage Bescheid sagen sollt, warum es nicht möglich ist.
Und das ist wirklich absolut rechtens und auch problemlos leistbar.
Wenn du diese Bedingung erfüllt hast, gibts doch keine Probleme, sondern erst dann, wenn du sie nicht erfüllt hast.
Über den Umfang der Sanktion lässt sich streiten, allerdings bedarf es unbedingt einer Klärung dort vor Ort.
 
An unserer BFS wird es ähnlich gehandhabt. Wobei eben auch Ausnahmen gelten, wenn z.B. die Station hinterherhinkt, aus oben schon genannten Gründen, also wenn das Versäumniss nicht beim Schüler liegt.
Ihr müsst das so, wie in eurer Schulzeit sehen(früher Schule: Realschule, oder was auch immer). Wenn ihr da eine Hausarbeit, die benotet werden sollte, ohne TRIFTIGE Gründe nicht rechtzeitig abgegeben habt, wurden doch auch Sechser verteilt, oder?
Wie soll man säumige Schüler, die es leider immer wieder gibt:evil1:, (Gott sei Dank nicht oft) deiner Meinung nach dazu bringen, pünktlich abzugeben?:-?
 
Die Hausarbeit schreibe ich und daher liegt das Einhalten des Termins in meiner Hand.
Ich kann dem, der meine Beurteilung schreiben soll, täglich dreimal daran erinnern, aber wenn er nicht macht, macht er nicht und ich kann dafür nichts, sondern soll es ausbaden. Diese Regelung dürfte m.E. einer Überprüfung nicht standhalten.
(Etwas außerhalb des Themas, aber trotzdem passend: Ich mußte bei meiner Einberufung eine Rentenversicherungsnummer vorlegen, was ich nicht konnte, weil die BfA mir noch keine gegeben hatte und es wochenlang nicht tat. Der Spieß drohte an, daß für diejenigen keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlt würden, die nicht bis zum...die Nummer vorlegen.
Hätte ich gerne getan, aber was soll ich denn machen, wenn die BfA mir keine gibt, und geglaubt hat diese Drohung auch keiner. Erzählen kann man viel!)
 
sicherlich gibt es solche Fälle, dass die Bewertungen nicht schnell genug fertig werden. Das kann auch so abgesprochen werden mit der Kursleitung und dann wird darauf Rücksicht genommen.

Hallo I.R.rigator,

oben hatte Semjon geschrieben, dass es wohl nicht zu einer Aberkennung der Leistung kommt, wenn die Station den Beurteilungsbogen nicht rechtzeitig fertig hat.

Und von daher ist der Vergleich mit nicht abegebenen Hausarbeiten nicht ganz abwegig. Vermutlich will die Schule damit vorbeugen, dass die Schüler nicht wochenlang die Beurteilungsbögen irgendwo rumliegen lassen.

Ich weiß aber leider nicht, ob das rechtlich haltbar ist.
 
Ja genauso hatte ich das gedacht!!!!!:hicks:
Es muss aber wirklich die Schuld bei der Station liegen!! Da wird von uns auch schon mal nachtelefoniert! :up:
Tja:Ausreden gelten nicht!
 

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