Pflegeplanung in der ambulanten Pflege

Waldrose

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Mein Chef sagte mir heute, dass wir für jeden Patienten eine Pflegeplanung brauchen... ist das in anderen Pflegediensten auch so, bis jetzt haben nur die Pflegefälle einen bekommen... LG von Waldrose
 
Wir schreiben nur bei den SGB 11ern eine, bei 5ern und Selbstzahlern nicht! Aber ich habe auch schon von Pflegediensten gehört, die bei allen Patienten eine schreiben! Ich persönlich empfinde das als völlig unnötig!

LG
 
hallo ja das müssen wir für jeden pat. schreiben und ich tuh mir schwer mit der formulierung kann mir da jemand helfen
 
Für jeden?? Auch für die Behandlungspflegepat.??
Das macht keinen Sinn.

Die Patienten, die Leistungen nach dem SGB XI bekommen (privat oder Abrg. über Kasse ist egal) müssen lt. MDK eine Pflegeplanung haben.
 
Wie willst du denn bei reinen Behandlungspflegepatienten eine Pflegeplanung schreiben? Du hast doch lediglich den Auftrag eine bestimmte Behandlung durchzuführen, z.B. täglich den BZ messen oder einen Verbandwechsel durchzuführen.
 
Pflegeplanung ist heute Standart für jeden Patienten/Kunden in allen Bereichen,also auch SGB 5 und 11.Der MDK legt hier großen Wert drauf insbesondere individuelle Vorlieben der zu Versorgenden.
 
Wer schreibt das vor? Ob der MDK Wert darauf legt oder nicht hat ja nichts mit einer Vorschrift zu tun. Der MDK legt auf vieles wert, was nur schwer umzusetzen ist. Bei uns in NRW ist es nach wie vor nicht Pflicht, in solchen Fällen eine Pflegeplanung anzufertigen.

Die Kassen sollen froh sein, dass man solche extrem schlecht bezahlten Arbeiten überhaupt noch ausführt. Aufwendige Verbände sind oft ein Minusgeschäft. Da auch noch eine komplette Pflegeplanung anlegen zu müssen, vergrößert das finanzielle Problem nur noch mehr.
 
Wie willst du denn bei reinen Behandlungspflegepatienten eine Pflegeplanung schreiben? Du hast doch lediglich den Auftrag eine bestimmte Behandlung durchzuführen, z.B. täglich den BZ messen oder einen Verbandwechsel durchzuführen.
Natürlich kann man eine Pflegeplanung schreiben. Wieso denn nicht?

Ob das gefordert wird, steht wieder auf einem anderen Blatt (das weiß ich auch nicht), aber ihr AG kann es per se auch verlangen...
 
Es kommt doch letztendlich auf die Politik des Betriebes an. Man muß ja nicht alles nur machen, weil der MDK es verlangt.

Die SGB 11 Kunden bekommen das alles, eben weil KOntrollen stattfinden, die SGB 5 Kunden bekommen es nicht, weil es nicht vom MDK kontrolliert wird.

Wenn ein dementiell erkrankter Mensch seine Medikamente vergisst, dann ist das ein Pflegeproblem, welches mit einem festgelegten Ziel mit einer Maßnahmen gelöst wird = Pflegeplanung.

Das Problem "Nimmt ihre Medikamente nicht" kann viele Facetten haben:

a) vergisst es einfach
b) findet die Tabletten nicht wieder
c) nimmt die Tabletten, weiß es aber 5 Minuten später nicht mehr und nimmt sie wieder
d) kann die Tabletten nicht aus dem Blister lösen
e) ist zeitlich desorientiert und weiß daher nicht, wann morgens mittags und abends ist
f) sieht die Notwendigkeit nicht ein
g) kognitiv nicht mehr in Lage einen Ablauf zu planen, also Wasser holen, Tabletten in den Mund stecken, trinken, schlucken

usw.

Diese ganz individuellen Probleme kann man genauso individuell erfassen, nicht jede Medgabe über Verordnung per SGB5 ist gleich. Sie haben oft ganz unterschiedliche Ursachen und diese kann man darstellen. Je nach Problem unterscheiden sich die Ziele und auch die Maßnhamen.

Jemand er nur zeitlich desorient ist, dem genügt das Erscheinen des Pflegedienstes, er nimmt seine Tabletten aus der Box und nimmt sie.
Jemand der kognitiv keine Abläufe mehr planen kann, aber Anleitung gut annimmt, den leitet man eben Schritt für Schritt an.
Jemand der seine Tablettenbox nicht findet, dem muß man eben die Tablettenbox mitbringen o.ä

Und so sieht die Maßnahme bei jeder Medgabe anders aus. Völlige Übernahme, Anleitung, Teilübernahme usw.

Ich persönlich sehe da unterschiedlichen Bedarf und so könnte ich mir vorstellen, dass ein Arbeitgeber den eben auch sieht.

Jedenfalls kann man das machen, wenn man es denn möchte.
 
Mit den Facetten hast Du ja Recht.., aber:
die Ursache sollte sich aus der Diagnose ergeben (=erstellt der Arzt) und ist in den Richtlinien gelistet.

Die individuelle Problemerfassung sollte im Aufnahmebogen erfasst werden; aber die Konsequenzen, die gezogen werden müssen, wenn eine "richtige" Pflegeplanung erstellt wird (mit Evaluation etc, was ist mit Pflegevisite usw...), können für €9,21 nicht mitgeleistet werden.

PDL konkret sagt ebenfalls, eine PPL bei Behandlungspflege sei nicht erforderlich.

Daraus ergibt sich nicht, dass dem Pat. nur die Tabletten eingeworfen werde und er nicht in seiner Gesamtheit erfasst wird. Sollte der Pat. dement sein, kann wiederum auch hier mehr geleistet werden (und auch abgerechnet werden).

Ich sperre mich etwas dagegen, dass die PPK alles immer umsonst und umfangreich machen muss, weil sie doch so fachlich ist.
 
Hallo Nordlicht,

damit wir uns nicht falsch verstehen: Du hast selbstverständlich absolut recht mit deinen Ausführungen!

Ich wollte nur aufzeigen, dass man das machen kann, wenn man möchte und eben die Poltik verfolgt nicht nur alles zu machen, weil der MDK es verlangt.

Aus eben diesen Gründen (Abrechnung) haben wir die Pflegeplanungen für SGB 5 Kunden auch abgeschafft.

Sollte aber ein Arbeitgeber eine andere Politik betreiben, so kann man die PP durchaus rechtfertigen. Das wollte ich nur zum Ausdruck bringen, da es weiter oben hieß, man könne für SGB 5 Kunden keine PP erstellen. DAS sehe ich einfach nur anders.
 
Hallo! Bei uns reicht für SGB 5 Patienten eine Behandlungspflegeplanung. Da gibt es die Möglichkeiten, alle Probleme zu erfassen, eine Pflegeplanung bei Pat. die nicht (von uns) gepflegt werden,erübrigt sich somit.

Gruß
 
ich arbeit seit ca. 1,5 Jahren im ambulanten Pflegedienst und wir schreiben für alle Pat. eine Pflegeplanung.. für neue Pat. erst mal nur für 14 tage und dann werden alle zwei Monate die Pflegeplanungen evaluiert, meine Chefin sagt das wäre vom MDK festgelegt,,,ich finde es sehr nervig da bei den meisten Pat. nichts vorliegt und auch nicht verändert ist.
lg
 

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