Es kommt doch letztendlich auf die Politik des Betriebes an. Man muß ja nicht alles nur machen, weil der MDK es verlangt.
Die SGB 11 Kunden bekommen das alles, eben weil KOntrollen stattfinden, die SGB 5 Kunden bekommen es nicht, weil es nicht vom MDK kontrolliert wird.
Wenn ein dementiell erkrankter Mensch seine Medikamente vergisst, dann ist das ein Pflegeproblem, welches mit einem festgelegten Ziel mit einer Maßnahmen gelöst wird = Pflegeplanung.
Das Problem "Nimmt ihre Medikamente nicht" kann viele Facetten haben:
a) vergisst es einfach
b) findet die Tabletten nicht wieder
c) nimmt die Tabletten, weiß es aber 5 Minuten später nicht mehr und nimmt sie wieder
d) kann die Tabletten nicht aus dem Blister lösen
e) ist zeitlich desorientiert und weiß daher nicht, wann morgens mittags und abends ist
f) sieht die Notwendigkeit nicht ein
g) kognitiv nicht mehr in Lage einen Ablauf zu planen, also Wasser holen, Tabletten in den Mund stecken, trinken, schlucken
usw.
Diese ganz individuellen Probleme kann man genauso individuell erfassen, nicht jede Medgabe über Verordnung per SGB5 ist gleich. Sie haben oft ganz unterschiedliche Ursachen und diese kann man darstellen. Je nach Problem unterscheiden sich die Ziele und auch die Maßnhamen.
Jemand er nur zeitlich desorient ist, dem genügt das Erscheinen des Pflegedienstes, er nimmt seine Tabletten aus der Box und nimmt sie.
Jemand der kognitiv keine Abläufe mehr planen kann, aber Anleitung gut annimmt, den leitet man eben Schritt für Schritt an.
Jemand der seine Tablettenbox nicht findet, dem muß man eben die Tablettenbox mitbringen o.ä
Und so sieht die Maßnahme bei jeder Medgabe anders aus. Völlige Übernahme, Anleitung, Teilübernahme usw.
Ich persönlich sehe da unterschiedlichen Bedarf und so könnte ich mir vorstellen, dass ein Arbeitgeber den eben auch sieht.
Jedenfalls kann man das machen, wenn man es denn möchte.