Pflegepädagogik, Gesundheitspädagogik, Gesundheitsmanagement

Ich lebe inzwischen nicht mehr im Freistaat Bayern und habe von anderen Ländern noch nichts dergleichen gehört.
Was nicht unbedingt etwas heißen muß, da die Hochschulen das in den allermeisten Fällen auch nicht groß breittreten... es war Zufall, so eine klare Aussage zu finden wie bei der KSH München. :wink1:
Will sie an einer Hochschule unterrichten, dürfte sie ohne den Master keinerlei Chancen haben.
:?::weissnix:



Zurück zum Thema...

Ok, ich hab ein paas Schulen angerschrieben, aber noch nichts erhalten. Laut einer Bekannten, macht das jede Schule auch anderns...
Manche verlagen es, andere nicht usw. Habe dann auch noch was gefunden, hoffe man sieht den Angang?
Ja, hab mir den Anhang mal angeschaut und ich denke, das hat jetzt nichts mit Deiner gewünschten Lehrtätigkeit an einer BFS für Pflege zu tun.
Wenn man sich von Deinem Anhang mal weiter durchklickt, kommt man erst hierhin
und dann hierhin

Dort sind die Infos eher spärlich und man liest

"Das Staatsinstitut IV in Ansbach bildet die Fachlehrkräfte für berufliche Schulen in folgenden Bereichen aus:

  • gewerblich-technische Berufe
  • Ernährung und Versorgung
  • Sozialpädagogik
  • Gesundheitspädagogik
  • Pflegepädagogik
  • Brand- und Katastrophenschutz
Bedarfsbezogen werden für berufliche Schulen und Förderberufsschulen ausgewiesene Fachleute in einem Jahr Vorbereitungsdienst auf ihren Einsatz an beruflichen Schulen ihrer jeweiligen beruflichen Fachrichtung vorbereitet."

Falls das Dein Interesse geweckt hat, kannst Du dort sicher mal nachfragen, aber ich behaupte, das hat nichts mit der normalen Lehrtätigkeit eines Pflegepädagogen an einer BFS für Pflege zu tun (das widerspräche ja auch dem von @-Claudia- weiter oben verlinkten §9 des PflBG).

Nein, normalerweise bewirbt man sich direkt bei einer BFS (und da gibt es auch keine Einschränkung wie in diesem Merkblatt, daß man sich nur an einer (!) Schule bewerben darf). Entweder man bewirbt sich auf eine Anzeige oder initiativ bei der Schule, am besten bei mehreren. So habe ich es damals gemacht.
Du hast weiter oben geschrieben, Du hättest ja schon mal unterrichtet; hast Du denn keine Beziehungen mehr dorthin, kannst Du da nicht mal anfragen, ob Bedarf besteht? Oder wie die derzeitigen Zugangsvoraussetzungen aussehen?

Dann hattest Du noch das Studium Gesundheitspädagogik in den Ring geworfen.
Das klingt für mich halt nicht sehr "pflegerisch", wenn ich mir die Definition so durchlese:
Das erscheint zumindest mir eher weniger sinnvoll, aber ist nur meine persönliche Einschätzung.

Was es noch gibt, ist z. B. das Studium Pflege auf Lehramt; das läuft anders als ein normales Pflegepädagogikstudium ab, so studiert man üblicherweise auf B.Ed. bzw. M.Ed. (Bachelor bzw. Master of Education) und hat zwei Fächer. Du hast dort auch ein Referendariat (wie "normale" Lehrer), was es so im Pflegepädagogikstudium nicht gibt.
Hier z. B. in München:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema Bestandsschutz hat mir eine ehemalige Kommilitonin mal berichtet, dass zumindest die Schulleitungen und Stellvertretungen einen Master benötigen, auch wenn sie aus den eigenen Reihen und mit langer Erfahrung in der Ausbildung diese Posten übernehmen.
 
Zum Thema Bestandsschutz hat mir eine ehemalige Kommilitonin mal berichtet, dass zumindest die Schulleitungen und Stellvertretungen einen Master benötigen
Gebetsmühle an:
Ja, in Zukunft schon (siehe Pflegeberufegesetz)! :roll:
Aber die bisherigen genießen Bestandsschutz.
 
Gebetsmühle an:
Ja, in Zukunft schon (siehe Pflegeberufegesetz)! :roll:
Aber die bisherigen genießen Bestandsschutz.
Ja, solange sie an der Stelle bleiben, die sie bereits innehaben. An eine andere Schule zu wechseln ist nicht möglich.

Und Du kannst auch niemanden, der jetzt erst in Richtung Pädagogik starten möchte, mit "Bestandsschutz" kommen - die TE verfügt über keinen Bestand, der geschützt werden könnte. Sie hat keinerlei pädagogische Qualifikation.
 
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Und Du kannst auch niemanden, der jetzt erst in Richtung Pädagogik starten möchte, mit "Bestandsschutz" kommen - die TE verfügt über keinen Bestand, der geschützt werden könnte. Sie hat keinerlei pädagogische Qualifikation.
Was soll jetzt diese Nebelkerze?
Damit fängst doch Du immer wieder an.
 
Für solche Provokationen ist mir meine Zeit zu schade.

2003 war bereits klar, dass Lehrkräfte eine akademische Laufbahn einschlagen mussten. Wer damals schon seine Schäfchen im Trockenen hatte, hatte wenig Probleme; wer aber noch schnell auf den letzten Drücker die nicht-akademische Weiterbildung besuchte, hatte später das Nachsehen.

Wer jetzt mit dem Bachelor unterrichtet, wird deshalb nicht seine Stelle verlieren. Wer jetzt zu studieren beginnt, muss die Gesetzeslage kennen und sich bewusst sein, dass der Bachelor allein in Zukunft nicht mehr ausreichen wird. Dass Kollegen zwanzig, dreißig Jahre zuvor unter anderen Umständen auf anderem Wege an die Krankenpflegeschulen kamen, hilft der TE nicht weiter.

Ein Vollzeitstudium dauert fünf Jahre, mit zwei kleinen Kindern dürfte es wohl eher auf Teilzeit hinauslaufen, und bis dahin wird der Master (oder ein "gleichwertiger Abschluss") der gesetzlich geforderte Abschluss sein.
 
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Dass Kollegen zwanzig, dreißig Jahre zuvor unter anderen Umständen auf anderem Wege an die Krankenpflegeschulen kamen, hilft der TE nicht weiter.
Schön. Die alten Geschichten habe aber nicht ich hier aufs Tapet gebracht:

Im Gegensatz zu Dir habe ich versucht, soweit möglich auf ihre Fragen einzugehen (z. B. den Flyer, da kam von Dir ja gar nichts).

Stattdessen immer wieder die alten Geschichten, und da erlaube ich mir dann schon, falsche Darstellungen richtig zu stellen. Mundtot machen lasse ich mich jedenfalls nicht.

Also wer provoziert denn hier bitte? Ich sicher nicht.
 
Puh, hab jetzt alles mal durchgelesen und muss sagen, um ehrlich zu sein, ihr verwirrt mich etwas....
Danke Martin H. für den Link zu der Schule in nähe München, schaue mir das bei gelegenheit gerne näher an, wenn die 2 kleinen mal schlafen :-)
In der Schule wo ich vorher unterrichtet habe, möchte ich ungern hin, da sind die oberen echt sehr motzig, pampig und die haben in meinen Augen echt einen an der Waffel....
Ggf gehe ich die ganze Sache auch falsch an... ggf sollte es nicht der Pflegepädagoge werden, sondern etwas einschlagen, dass mich weiter bringt, bin ja immerhin offen für alles! und wenn ich hier welche habe, die mir da weiter helfen, bin ich mehr als Dankbar!
Die Gesetze kenne ich leider nicht dazu, um auch das mal ehrlich zu sagen!
Aber wie gesagt, ich bemühe mich, den richtigen Weg zu finden :biggrin:
 
So, nach langem warten bin ich wieder da.
Es wird wohl die IUBH oder die HFH werden um das Studium zu beginnen.
Muss mir die Inhalte noch genau anschauen und vergleichen. Ggf gibt es auch Vorteile wenn man mit Kinder studiert.

Hat sich bis dahin gesetzlich verändert? Oder würdet ihr sagen, lass es lieber, es bringt dich nicht da hin wo du hin willst
(Unterrichten an BFS)
Danke und LG
 
Hat sich bis dahin gesetzlich verändert?

Wie schon mehrfach erwähnt: § 9 Pflegeberufegesetz. Ab 2029 brauchen alle hauptamtlichen Pflegepädagogen einen Masterabschluss. Nur der Bachelor wird spätestens dann nicht mehr ausreichen; er tut es bereits heute nur in wenigen Bundesländern. Du musst also darauf achten, dass Du einen Masterstudiengang anhängen kannst.
 
Wie schon mehrfach erwähnt: § 9 Pflegeberufegesetz. Ab 2029 brauchen alle hauptamtlichen Pflegepädagogen einen Masterabschluss. Nur der Bachelor wird spätestens dann nicht mehr ausreichen; er tut es bereits heute nur in wenigen Bundesländern. Du musst also darauf achten, dass Du einen Masterstudiengang anhängen kannst.
OK, werde ich gleich schauen ob es einer der beiden anbietet, danke
 
Beide Hochschulen bieten einen Master an!
 
Beide Hochschulen bieten einen Master an!
ja, hab ich gelesen, doch bei der HFH hab ich gelesen, dass ich, wenn ich zur Prüfung will, gute 100km fahren muss.... das ist
nicht so einfach, wobei inhaltlich die HFH interessanter ist, denke ich....
 
Ist das nächste Studienzentrum so weit von Dir entfernt?
 
ja, hab ich gelesen, doch bei der HFH hab ich gelesen, dass ich, wenn ich zur Prüfung will, gute 100km fahren muss....
Und das kannst Du für eine Prüfung nicht ein-, zweimal im Jahr auf Dich nehmen? Also, ein wenig Engagement darf man im Studium schon erwarten.
 
Ist das nächste Studienzentrum so weit von Dir entfernt?
ja leider, erst dachte ich, ich hab glück, aber das in meiner Nähe bietet es leider nicht an

Und das kannst Du für eine Prüfung nicht ein-, zweimal im Jahr auf Dich nehmen? Also, ein wenig Engagement darf man im Studium schon erwarten.
nicht so einfach mit Zwillingen, Beruf.... und laut plan wäre es sogar bis zu 4x


Also inhaltlich sind beide sehr unterschiedlich finde ich, hätte ich nicht gedacht. Beide bieten aber an, wenn man mit Kind etc studiert, dass ist
schon mal gut. Preislich gibt es auch einen unterschied. (je nach dem ob man bei der IUBH auf Teilzeit studiert oder nicht) und man bekommt
bei der IUBH 1.111€ Ersparnis und ein iPad wenn man das möchte.
Langsam ergibt es ein Bild, da bin ich schon mal froh darum. Ein paar Sachen müsste ich noch klären.
 
nicht so einfach mit Zwillingen, Beruf....
Wenn schon eine gelegentliche Fahrt von ca. einer Stunde einfache Strecke zuviel ist: Wie stellst Du Dir unter diesen Umständen ein Studium vor?
 
Da du ja seit mindestens 6 Jahren über x Studiengänge philosophierst (hier und auch auf Facebook wenn ich mich recht erinnere) und immer kurz vorm studieren bist: Leg einfach los! ;-)
 
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Reaktionen: Bumblebee2
Wenn schon eine gelegentliche Fahrt von ca. einer Stunde einfache Strecke zuviel ist: Wie stellst Du Dir unter diesen Umständen ein Studium vor?
das frag ich mich langsam auch, aber hey ich bin etwas weiter als früher :biggrin:
 
Da du ja seit mindestens 6 Jahren über x Studiengänge philosophierst (hier und auch auf Facebook wenn ich mich recht erinnere) und immer kurz vorm studieren bist: Leg einfach los! ;)
HAHAHAHAHAHA
6 Jahre schon, wahnsinn.... da wäre ich schon fertig! Bei Facebook? wo genau?
Ja, nächstes Jahr will ich es angehen, kläre nur noch welche Schule es werden soll ;)
 

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