Patientenverfügung: Nach einer Dauer von max. XX Tagen Abstimmung mit Vertreter?

Southpaw

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Hallo liebes Forum!

Wilde Woche gehabt und stehe jetzt davor, eine Patientenverfügung für eine engste Angehörige mit auszufüllen.

Habe diese hier: https://www.hospizverein-bayreuth.d...2020/07/Patientenverfügung-September-2019.pdf

Unter Punkt 1 steht da:
"Für akutstationäre Behandlung: Nach einer Dauer von max. ….Tagen wünsche ich die Abstimmung mit meinem Vertreter bezüglich einer prognoseabhängigen Begrenzung der lebenserhaltenden Therapie"

Ich steh wirklich auf dem Schlauch.

Es gibt eine Vorsorgevollmacht, (diese hier https://www.hospizverein-bayreuth.de/wp-content/uploads/2020/07/Vorsorgevollmacht-Juni-2020.pdf), aber da steht nicht das Wort "Vertreter". Dann darf ich doch nicht davon ausgehen, dass mein Vorsorgebevollmächtigter damit gemeint ist?

Und was für eine Tagesangabe macht da Sinn? Kann man da nicht "max. 1 Tag" reinschreiben, aber eine Entscheidung zur lebenserhaltenden Therapie immer wieder vertagen?

Meine Angehörige möchte auch, dass sämtliche dort definierten Entscheidungen nochmal vom Vorsorgebevollmächtigten (mir) bzw. der Ersatzperson "abgesegnet" werden, bevor sie in Kraft treten. Schreibe ich das dann einfach noch irgendwo aufs Blatt mit drauf?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Dann darf ich doch nicht davon ausgehen, dass mein Vorsorgebevollmächtigter damit gemeint ist?
Würde ich schon. Wird im Laufe der Verfügung vielleicht nochmal irgendwo der Name des Vertreters eingetragen?
Und was für eine Tagesangabe macht da Sinn? Kann man da nicht "max. 1 Tag" reinschreiben, aber eine Entscheidung zur lebenserhaltenden Therapie immer wieder vertagen?
Das würde bedeuten, dass Du nach 24 Stunden eine endgültige Entscheidung treffen müsstest. Da würde ich mir schon in meinem eigenen Interesse ein klein wenig mehr Bedenkzeit einräumen. Je nachdem, was geschieht, ist ja nicht immer sofort ersichtlich, wie schwer betroffen ein Patient ist und mit welchen Einschränkungen er weiterleben würde.
 
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Würde ich schon. Wird im Laufe der Verfügung vielleicht nochmal irgendwo der Name des Vertreters eingetragen?
Ich gehe davon aus, dass das auf Seite 2 der Verfügung (s. Link oben) geschieht, da dort auch ggf. eine Ersatzperson einzutragen ist. Da steht aber nicht explizit, dass die dort eingetragene Person der Vorsorgebevollmächtigte ist (das sieht man halt dann, wenn man mit der Vorsorgevollmacht vergleicht). Und es wird eben auch nicht "Vertreter" genannt.

Das würde bedeuten, dass Du nach 24 Stunden eine endgültige Entscheidung treffen müsstest. Da würde ich mir schon in meinem eigenen Interesse ein klein wenig mehr Bedenkzeit einräumen. Je nachdem, was geschieht, ist ja nicht immer sofort ersichtlich, wie schwer betroffen ein Patient ist und mit welchen Einschränkungen er weiterleben würde.
Ich lese nicht heraus, dass die Entscheidung endgültig sein muss. Da steht nur, dass man Abstimmung mit dem Vertreter wünscht.
 
Hallo Southpaw, hat sich die Frage mittlerweile erledigt?
 
Hallo Southpaw, hat sich die Frage mittlerweile erledigt?
Danke der Nachfrage!
Wir haben es mit Fußnoten geregelt, damit die unterschiedlichen Bezeichnungen in Kontext zueinander gebracht sind.

Habe auch zwischenzeitlich ein Seminar dazu besucht und die Dozentin hat am Ende den Link zu einer Vorlage verschickt, die genau das drinstehen hatte, was sie zuvor als rechtlich unsicher bemängelte. Naja.

Was die Patientenverfügung meiner Angehörigen jetzt im Grunde beinhaltet: Sprecht, bevor ihr handelt, mit den Vorsorgebevollmächtigen; die entscheiden. Und dann besprechen wir das innerhalb der Familie. Aber allgemein müsste die Pat.verf. in den kritischen Punkten jetzt verständlich sein.
 
Das ist gut. Interessehalber, was hat die Dozentin denn rechtlich bemängelt?

Prinzipiell ist ja die Patientenverfügung immer auf die aktuelle Situation zu deuten, und nicht immer hat man vorher alles genauso konkret vorausgesehen. Deswegen ist das Wichtigste, dass der "Aussteller" und der Bevollmächtigte sich klar austauschen über Eventualitäten und persönliche Einstellungen, damit man dann wirklich wirklich im Namen der Person sprechen kann, wenn man als Bevollmächtigter entscheidet. Alles Liebe!!
 
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prima, das würde mich sehr interessieren! danke!
 
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