Brauche Hilfe bezügl. Patientenverfügung!

Also ein Paradebeispiel für das Benehmen bei einer vorhandenen Patientenverfügung gibt es nicht, da die "neuen" Patientenverfügungen fast alle auf den einzelnen abgestimmt sind. Dass sagte schon jemand hier - da muss man halt die ganze Patientenverfügung penibel durchlesen. Da Mustervorlagen nicht mehr reichen, habe ich auch hier nachgelesen. Solche Diensteistungen werden bestimmt bald im Netz auftauchen und dass leben der Betreuer leichter machen.
 
Solche Diensteistungen werden bestimmt bald im Netz auftauchen und dass leben der Betreuer leichter machen.
Genau das wird nicht der Fall sein ! Es wird lediglich die Konten der Dienste füllen und den Umgang mit den Patientenverfügungen erschweren.

Die Erstellung einer brauchbaren Verfügung setzt immer eine intensive und individuelle Beratung des Patienten voraus. Und die ist regelmäßig nur durch Gespräche mit Patient, behandelnden Ärzten und Angehörigen möglich. Grundlage der Verfügung sind immer die höchst persönlichen Einstellungen des Patienten zu Leben, Lebensbedingungen und Tod. Er muss dazu genau wissen, was ihn im Fall der Fälle erwartet. Im Idealfall gehört zu solchen Gesprächen auch eine psychologische Beratung. Jeder Patient ist da anders, empfindet anders, entscheidet anders.

Ein anonymer Online-Dienst kann das nie und nimmer leisten. Die Verwirrungen werden größer, genauso die daraus resultierenden Probleme der Mediziner, die letztlich entscheiden müssen. Sie haben mein volles Verständnis.
 
@Anwalt :

Gib zu daß Du selbst der Betreiber der von Dir verlinkten Seite bist .
Denn nicht nur in diesem Forum machst Du Werbung für "pat...v...24.com"
Eigentlich traurig mit was alles heute Geld gemacht wird.

Wer Pat.verfügung bei Google eingibt erhält auch u.a. völlig kostenlose Vordrucke .

Ansonsten schliesse ich mich aber dem Beitrag von Druide an.
Habe selbst schon Verfügungen in der Hand gehabt die das Papier nicht wert
waren auf der sie geschrieben waren.

LG
 
Die Erstellung einer brauchbaren Verfügung setzt immer eine intensive und individuelle Beratung des Patienten voraus. Und die ist regelmäßig nur durch Gespräche mit Patient, behandelnden Ärzten und Angehörigen möglich. Grundlage der Verfügung sind immer die höchst persönlichen Einstellungen des Patienten zu Leben, Lebensbedingungen und Tod. ....

Ein Wunschtraum. Gerdade erst erlebt.
Meinung: es steht genau das,was ICH meine, da drin. Ich muss nur ankreuzen.
Beispiel: Notarzt.
1. Notarzt immer rufen.
2. Notarzt net rufen.
3. Notarzt rufen und ihm dann die Verfügung vorlegen.
Stellt sich für mich die Frage: wird da auch wirklich jeder Notarzt dann unverrichteter Dinge wieder abfahren? Denn es dürfte im akuten Fall wohl schwer zu unterscheiden sein, was zu dem Zustand geführt hat.

O-Ton: Ich will kein Pflegefall werden. Tja. Das wird man aber eben nicht nur durch Großereignisse sondern kann auch schleichend entstehen. Und dann?

Die Beratung mit dem Hausarzt wird konsequent verweigert.

Ich hab aufgegeben und beschlossen im Falle des Falles bekommts der behandelnde Arzt in die Hand und der soll dann mal machen. Der wird dann sicher auch wissen, wann der Sterbeprozess eingesetzt hat um dann die Flüssigkeitszufuhr adäquat zu reduzieren. Denn ganz auf Flüssigkeit verzichten, dass möchte man denn doch lieber net verfügen. *grmpf*

Elisabeth
 
Stellt sich für mich die Frage: wird da auch wirklich jeder Notarzt dann unverrichteter Dinge wieder abfahren? Denn es dürfte im akuten Fall wohl schwer zu unterscheiden sein, was zu dem Zustand geführt hat.

Das stimmt natürlich - wobei ein Notarzt wahrscheinlich nach bekannten Vorerkrankungen fragen wird. Aber ist es denn in erster Linie entscheidend, warum der Patient in einem lebensbedrohlichen Zustand ist, und nicht, welche Konsequenzen ihm daraus erwachsen?

Wenn jemand z.B. sagt "Ich möchte nicht künstlich beatmet werden" - muss ich dann überlegen, welche Ursprungserkrankung er damit meint? Ich denke nicht. Er will nicht, und diese Entscheidung respektiere ich - und ob er nun ein Apoplex oder ein Unfall zum Zustand des Patienten geführt hat, ist zweitrangig.
 
Wollen wir hoffen, dass alle Notärzte auch so handeln. Es würde vieles erleichtern.

Elisabeth
 
Ja, das würde es. Wobei ich verstehen kann, dass mancher Notarzt bei einem unbekannten Patienten, bei dem schnelles Handeln notwendig ist, auch mal eine Entscheidung trifft, die im Nachhinein hinterfragt werden könnte.

Notfallsituationen bei Unbekannten sind einfach eine andere Situation als bekannte Patienten im Krankenhaus. Käme ich als Ersthelferin zu einem Unbekannten mit Herzstillstand, würde ich selbstverständlich mit Notfallmaßnahmen beginnen und nicht erst nach einer Patientenverfügung suchen.
 
Ich denke doch mal, dass Pat.-Verf. nicht primär an den Notarzt an der Einsatzstelle gerichtet ist, sondern an die Ärzte im Krankenhaus. Zumal der Notarzt meist keine Zeit hat, sich intensiv mit der Verfügung auseinander zu setzten. Denn wenn dieser erst alles im Detail abklären sollte, bräuchte er sich anschließend nicht mehr zB um eine Reanimation zu kümmern, weil zu spät.
 
Ich bin einfach mal wieder neugierig: Es gibt doch sicher Rettungsassis unter uns. Wie seht ihr so eine Idee? Wie würde sich der Rettungsassi verhalten? Es gibt ja Situationen, wo der Arzt erst nachgeholt wird. Wie würden sich eure Ärzte verhalten?

Elisabeth
 
Liebe Elisabeth,

wenn ich zu einer Akutsituation gerufen werde, dann kümmere ich mich als erstes um den Patienten.

Wie stellst du dir das vor?

Meldebild: Bewusstlos

Ankuft beim Patienten - erstmal nach Patientenverfügung suchen, dann behandlen? Weil, wenn es eine solche Verfügung gibt, brauchen die Angehörigen ja keinen Rettungsdienst rufen, oder?

lg
Narde
 
Weil, wenn es eine solche Verfügung gibt, brauchen die Angehörigen ja keinen Rettungsdienst rufen, oder?

Bräuchten sie nicht, nein. Machen sie manchmal aber doch. Ein Laie ist mit einer Notfallsituation oft überfordert (ein Profi u.U. auch, wenn es seine eigenen Leute betrifft).

Unsere Stationsärztin fährt auch Notarztdienste. Einmal ist sie zu einem Patienten gerufen worden, der wenige Tage zuvor von unserer Palliativstation, auf seinen dringlichen Wunsch, nach Hause entlassen wurde, um dort sterben zu können. Unter Betreuung von Hausarzt und Sozialstation, bei guter Symptomkontrolle. Trotz Vorbereitung haben die Angehörigen den Notarzt gerufen, als die Schnappatmung einsetzte.

In diesem Fall ging es natürlich gut aus: unsere Stationsärztin erkannte Patient und Angehörige natürlich wieder, hat die Sanis aus dem Zimmer geschickt und sich mit der Familie ans Bett gesetzt, bis es zu Ende ging. Aber wenn in dieser Nacht ein anderer Arzt gefahren wäre - wer weiß, ob der den Zustand des Patienten richtig interpretiert hätte. Auch palliative Patienten sehen ja nicht immer vorgealtert und ausgezehrt aus; auf den ersten Blick musst Du ihnen nicht ansehen, wie es um sie steht.
 
Hallo Claudia,

diesen Fall hatte ich auch schon, und nach der Gabe von Mo durch den Notarzt und noch viel wichtiger einem langen Gespräch mit den Angehörigen sind wir wieder gefahren.

In einer "Standardnotfallsituation" werde ich allerdings nicht erst nach einer Verfügung suchen, sondern beginnen. Ich frage allerdings immer, wenn es Angehörige gibt, ob eine Verfügung vorliegt und lasse sie mir zeigen, bzw. nehme sie mit ins Krankenhaus.

lg
Narde
 
Rein aus Neugier: Ist das Bestandteil der "normalen" Informationssammlung, oder machst nur DU das, aus eigenem Antrieb?

Nach bekannten Vorerkrankungen wird ja sicher routinemäßig gefragt. Gehört die Frage nach der Patientenverfügung zum Standard? Denn das fände ich gar nicht schlecht.
 
Eigentlich gehört sie mit dazu die Frage, kommt natürlich auch darauf an, warum wir wohin gerufen werden.
Bei einem Sturz im Altenheim frage ich nicht danach, wohl aber bei Reanimationen.
 

Ähnliche Themen