Paragelaufene Infusion, wer trägt Verantwortung?

Was sind das für Venülen? Von welcher Größe reden wir hier? Wie alt sind die Kinder?
Ich glaube hier werden Tipps gegeben ohne die Situation vor Ort zu kennen. Ob das wirklich hilfreich ist?

Elisabeth
 
bei uns wird das auf jeder station gemacht. die station, auf der ich bin, ist eine infektionsstation für kinder von 0 bis 3. die kanülen sind ganz normale venenzugänge, die größe weiß ich leider nicht, tut mir leid.
 
Die Flexülengröße dürfte kaum über der 22er liegen. Eine 24er Flexüle hat einen Innendurchmesser von 0,4 mm.

Schon bei Erwachsenen bekommt man kaum etwas aspieriert bei einer 22er flexüle, wenn sie dicht gegangen ist. Bei kindern stelle ich mir das nich komplizierter vor- zumal bei unruhigen Kleinkindern. Auf einer Infektologie drürfte kaum eines sediert sein.

Wie steht das eigentlich mit dem Zwischenspülen zwischen den Medikamentgaben? Vieles verträgt sich nicht und es kommt oft deshalb zum Verschluss.
Als nächstes sollte auf eine gute Fixierung der Flexüle geachtet werden. Nicht selten legt sich die Flexüle ungünstig gegen die Venenewand und wirkt dann wie dicht gegangen. Da hilft tatsächlich nur durchspülen und dabei wird kein Thrombus mob..

Erwachsenenpflege ist NICHT identisch mit der Pflege von Säuglingen und Kleinkindern!

Elisabeth
 
Jetzt hab ich nochmal alles einzeln gelesen, um rauszubekommen woher ihr wisst, dass um ein Kind geht ... bis ich bemerkt hab, dass wir ja im entsprechenden Forum sind ^^

Zum durchspülen nochmal. Ich finde da gibt es sanftere Methoden, wie die Vene auszustreichen (--> ist ein Kompromiss...), als mit richtig Druck NaCl durchzujagen Denn ob die Viggo anliegt oder ein Thrombus drin sitzt kann man nicht immer erkennen. Wenn ich die Viggo etwas zurückziehe, löst sie sich in dem moment von der Wand, die Inf. müsste laufen.

Zwischenspülen nach med, mache ich DIREKT, nciht wenn die Viggo 8h später durch einen Blutpfropf verstopft ist!!

Erwachsenenpflege ist NICHT identisch mit der Pflege von Säuglingen und Kleinkindern!
Richtig, Kinder haben ja keine Gerinnung und somit kein verklumptes Blut in den Zugängen...

ich denke, in diesem Fall ist es DOCH identisch!

Was das mit der Unruhe von Kleinkindern zu tun haben soll, verschließt sich mir auch. Besteht da keine Gefahr??
Ich hab durchaus auch demente, unruhige Erwachsene. Da änder ich auch nicht meine Abläufe bezüglich der Sicherheit - nur weil es einfacher ist.

Zumindest im Exmane sollte es korrekt gehandhabt werden!!
 
@maniac
*ggg* hast du schon mal in diesem Bereich gerabeitet? Wenn ja verwundert mich deine Aussage doch sehr.

Die Venenverhältnisse (Durchmesser Vene) dürften andere sein. Du benutzt viel kleinere Flexülen, die logischerweise schneller zugehen können. Hinzu kommt das Problem, dass Kinder trotz einer Flexüle sich mehr bewegen als Erwachsene. Damit wächst die Gefahr, dass die Flexüle sich an die Venenwand anlegt... es sei denn, du hast das Ding "bombensicher" fixiert.

Der Vergleich mit einem dementen Erwachsenen hinkt gewaltig. Allein die Flexülengröße und die Möglichkeit einer guten Fixierung derselbigen bietet ganz andere Möglichkeiten. Mir sind bisher noch keine Erwachsene begegnet die z.B. eine Flexüle in einer "Stirnvene" haben.

Übrigens kolabieren die "kleinen" Venen viel schneller beim Aspirieren... aber
das kennst du sicher aus der Erwachsenenpflege auch.

Elisabeth
 
es geht hier nicht um einen zvk, sondern um eine normale venenverweilkanüle und wie gesagt, bei uns wird mit nacl durchgespült und so wurde ich auch angeleitet, aber wir werden öfters in dingen angeleitet, wie wir es dann schulisch nicht machen dürfen

Wie wär's mit dem deutlichen Hinweis, daß i.v.-Verabreichungen (auch wenn's nur NaCl ist) ärztliche Aufgabe sind und du das als Schüler schon mal gar nicht darfst (das wissen deine Prüfer)? Damit hätte sich das für mich erledigt. Entweder die Infusion läuft mit anderen Methoden wieder oder du holst (in der Prüfungssituation kostet das Zeit, und die Uhr tickt, gut für dich) den Arzt dazu, der darf das, da bist du dann ganz auf der sicheren Seite.

Ich zieh immer mal vorsichtig dran, dann versuche ich auszustreichen, ab und an geht es auch mit Infusion höher hängen. Immer ruhig bleiben, dann bleibt es das Kind auch, und wenn es ihm weh tut und es deswegen schreit hat sich die Sache eh erledigt - Verdacht auf Phlebitis, Zugang raus, später neu legen lassen. Und klar klemmen Kinder sich die Dinger gerne durch viel Turnen ab - am Kopf laufen die bei ganz Kleinen meiner Meinung nach am besten. Mein Examenskind hatte sie am Fuß - Innenseite halb auf dem Fußrücken, genau am Übergang zum Sprunggelenk - super Stelle :knockin:
 
Die Fixierung der Vene (am Kopf) ist sicher schwieriger als beim Erwachsenen. Klar.
Aber wie oft sich eine Viggo an die Venenwand anlegt, hat ichts mit der Situation zu tun.
Sie kann es tun - und gut ist.
Der Durchmesser der Viggos ist ebenfalls irrelevant. Man bekommt etwas raus - oder nicht. Wenn nicht, dann ist der Zugang halt dicht (abgesehen von genannten anderen methoden, ich bin nur dagegen mit richtig Druck "durchzuplöppen"). Dann muss er raus.
Ob jetzt ein 0,8mm Zugang dicht ist oder ein 0,4er ist doch egal.

Und ob eine so kleine Vene jetzt vom vorsichtigen aspirieren kollabiert, oder ob sie platzt, weil man einen Pfropf reingeschossen hat - ist letztendlich ebenfalls egal.
 
hi,

also ich hab meine prüferin gefragt, die meinte weder zurückziehen, aspirieren oder durchspülen. Schwester oder arzt holen, die dürfen dass, aber ich mach gar nichts.

Und zu der Aussage kinder hätten keine Gerinnung??? :eek1:
Hallo, natürlich haben kinder eine gerinnung und können blutpfropfen bilden, die den venenzugang verstopfen.
 
hi,

also ich hab meine prüferin gefragt, die meinte weder zurückziehen, aspirieren oder durchspülen. Schwester oder arzt holen, die dürfen dass, aber ich mach gar nichts.
Das hilft dir dann wiederum auch nicht wirklich. Nach dem Examen bist du fertig. Im Examen sollst du zeigen, dass du alles beherrschst und man dich als vollwertige "Schwester" arbeiten lassen kann.
Wenn also die Schwestern bei euch das machen dürften, dürftest du dies auch... Müsstest es sogar.
Es sei denn es ist falsch...
Und zu der Aussage kinder hätten keine Gerinnung??? :eek1:
:knockin:Ironie?!
 
Das Problem steckt wie immer im Detail.
Wenn der Mentor mitteilt, dass sie im Falle eines Falles gefälligst durchspülen soll, dann kann sie dies tun... inklusive der Übernahme der Durchführungsverantwortung.
Wenn der Prüfer der Meinung ist, dies hat sie als Azubi in der Prüfung zu unterlassen, dann hat sie ein Problem.
Wir kennen die Prüfer und ihre Einstellung nicht- da bin ich lieber zurückhaltend mit Tipps.

Ich erninnere mich an Situationen, wo die angehende Fachkraft mit Azubistatus in der Prüfungssituation nicht mal den Wegehahn bewegen durfte. Ich hoffe, sie gehören der Vergangenheit an. Aber garantieren könnte ich es nicht.

Gibts denn keinen Doc, der dieses Prozedere schriftlich anordnen kann? Dann wäre das Problem gelöst. Sie hat eine konkrete Ansetzung, die sie durchführen muss.

Elisabeth
 
Hallo zusammen,

will auch mal allgmein meine Meinung dazu sagen da es für mich als grade selber betroffene einer para gelaufenen Infusion schockiert hat wie leichtsinnig damit umgegangen wird. Dies Thema scheint ja wirklich für viele unwichtig zu sein, doch jede Schwester, jeder Pfleger sollte sich mal wieder daran erinnern was alles passieren kann bei falschem Verhalten und was das für Konsequentzen auch für den Patient haben kann!!!!l
Gesetzlich ist es ganz klar geregelt das ich als Schwetser nicht vor Strafe geschützt bin, wenn ich immer nach Anweisung des Arztes handel, man ist doch verpflichtet selber mitzudenken. Fakt ist das man als Schwester sehrwohl verantwortlich gemacht wird, wenn eine Infusion para läuft und nicht korrekt gehandelt wird und die ärztliche Anordung dabei kaum eine Rolle spielt. Was ich damit sagen will ist das die Ärzte nicht mehr die Götter in Weiß sind und man für sein Handeln selber verantwortlich ist.
Bei mir ist grade selber eine Infusion mit großen Folgen paragelaufen und das zieht nun einen ganzen Rattenschwanz hinter sich! Also mein rat an alle nicht das Gehirn bei der Arbeit ausschalten und so handeln wie es richtig ist, Ärzte sind auch nicht unfehlbar!!!

LG kerzenschein
 
Hallo,

Na das geht ja ziemlich rund hier...

Tut mir leid aber mir ist dieses Thema momentan sehr wichtig, es geht hier auch nicht drum, wenn ich die Infusion gestoppt habe!
...

Zur Erklärung: Ich arbeite auf einer Frühchenintensiv, und wir müssen teils besseren Gewissens die Infusionen weiterlaufen lassen, obwohl sie rot, oedemig oder ähnliches sind! Darum geht's und das kann's ja wohl nicht sein, dass mir der Chef im Endeffekt sagt ich bin zu blöd dazu!

Wenn der Arzt so eine para gelaufene Infusion weiterlaufen lassen will, dann kann er das tun, aber dann muß er sie selber wieder anstellen, nachdem ICH sie abgestellt habe. Ich selber würde mich weigern, so eine Infusion einzuschalten, was dranzuhängen oder in die para gelaufene Braunüle was reinzuspritzen. Das sind alles ärztliche Tätigkeiten, die eine Pflegekraft übernehmen kann, aber nicht muß ! Wer es macht, trägt auch die Durchführungsverantwortung. Und wider besseres Wissen und Gewissen muß keine Pflegekraft Anweisungen befolgen. Dann darf er schön brav herkommen und bei jeder neuen Applikation über die Para-Braunüle selbst Hand anlegen. Ich nicht! :dudu:
 
Hallo AFi
Sage eurem Arzt Bescheid und dokumentiere deine Beobachtung und das du dem Arzt Bescheid gesagt hast im Pflegebericht. Damit hast du deine Pflicht getan und bist aus dem Schneider.
Viele Grüße
Icebjoern
 
Wenn der Arzt so eine para gelaufene Infusion weiterlaufen lassen will, dann kann er das tun, aber dann muß er sie selber wieder anstellen, nachdem ICH sie abgestellt habe. Ich selber würde mich weigern, so eine Infusion einzuschalten, was dranzuhängen oder in die para gelaufene Braunüle was reinzuspritzen. Das sind alles ärztliche Tätigkeiten, die eine Pflegekraft übernehmen kann, aber nicht muß ! Wer es macht, trägt auch die Durchführungsverantwortung. Und wider besseres Wissen und Gewissen muß keine Pflegekraft Anweisungen befolgen. Dann darf er schön brav herkommen und bei jeder neuen Applikation über die Para-Braunüle selbst Hand anlegen. Ich nicht! :dudu:

:beten: Danke, genau so sollte es laufen, so sehe ich das auch!
 
Ich entferne para gelaufenen Braunülen mitsamt Infusionen selbstverständlich sofort und informiere danach den Arzt zur Neuanlage.

Es kommt immer wieder vor, dass eine Braunüle para läuft, aber es kann nicht sein dass ein Arzt entscheidet die Infusion weiterlaufen zu lassen, wer das anordnet verhält sich ausgesprochen fahrlässig und deshalb frage ich nicht danach, ob ich den Zugang entfernen "darf", ich tus einfach!!!
 

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