"Neuer" befristeter Arbeitsvertrag?

elly07

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13.09.2008
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40
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Intensivpflege
Hallo,

ich bin Krankenschwester und habe nach meiner Ausbildung gleich in einem Altenheim angefangen. Vertag war auf 1 Jahr befristet, dann bin ich schwanger geworden und der Vertrag lief während der Elternzeit aus.
Nun ist meine Kleine zwar erst 10 Monate, aber ich fange ab 01.11. wieder in diesem Heim an. Nun zu meiner Frage:
Können sie mir wieder einen befristeten Vertrag ausstellen oder muss dieser jetzt unbefristet sein, da ich bereits dort angestellt war?


Danke und viele Grüße :gruebel:
 
Ganz klares NEIN. Es handelt sich nicht um die Verlängerung eines Vertrages, sondern um eine Neueinstellung.

Selbst bei einer Verlängerung gilt erst ab der 3. Verlängerung der "Gute Wille" und das "Gebot des Anstandes". Gesetzlich könnte der AG verlängern bis zum ... . Es gibt m.E. keinen Paragraphen, der dies verbietet.

Elisabeth
 
Stimmt, muß Elisabeth recht geben.
Es ist eine Neueinstellung.

Sonja
 
Hallo,

da der Zeitpunkt der Beendigung des alten Vertrages und der Beginn des neuen Vertrages nicht ganz klar ist, hier kurz die rechtliche Bedeutung:

1) Wenn der neue Arbeitsvertrag unmittelbar an das Ende des alten Vertrages anschließt, darf dies nur im Rahmen einer Verlängerung als befristeter Arbeitvertrag geschehen.

2) Wenn zwischen den 2 Verträgen einige Monate liegen, kann durchaus ein neuer befristeter Vertrag geschlossen werden.

3) Wichtig ist als Arbeitnehmer jedoch zu wissen, du kannst auf alle Fälle einen befristeten Vertrag unterschreiben. Wenn sich nämlich herausstellt, daß die Befristung nicht zulässig gewesen wäre, hast du automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis!
 
ich bin Krankenschwester und habe nach meiner Ausbildung gleich in einem Altenheim angefangen. Vertag war auf 1 Jahr befristet, dann bin ich schwanger geworden und der Vertrag lief während der Elternzeit aus.
Hallo Medsonet,

es steht doch hier geschrieben, dass er in der Elternzeit ausgelaufen ist. Ausserdem - Nach der Ausbildung 1 Jahr befristet und eine Schwangerschaft dauert 9 Monate...

Also gilt es als Neueinstellung. Ausserdem mit Begründung kann der Vertrag immer wieder befristet werden.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Danke!

Ich dachte mal was gehört zu haben, das man im gleichen Unternehmen auch nur einmal als befristet angestellt werden darf.
Bei uns werden nach 2 Jahren alle befristeten in unbefristete Verträge "umgewandelt" Die 2 Jahre liefen während der Elternzeit aus und jetzt lagen 5 Monate dazwischen. Nun muss ich wohl wieder von vorn anfangen.
Aber macht ja nix :emba:

viele Grüße
 
Du meinst wahrscheinlich den §14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz:
TzBfG § 14 Absatz 2

"Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden.

Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren."

Das bezieht sich auf sachgrundlose Befristungen. D.h., wenn der Arbeitgeber keinen Befristungsgrund (z.B. Elternzeitvertretung) angeben kann. Dann ist es tatsächlich so, dass Du, wenn Du früher schon einmal beim selben AG gearbeitet hast, nicht noch einmal sachgrundlos
befristet werden kannst.
 
soweit ich weiß kann man beim gleichen unternehmen nach einer
beschäftigungspause nicht noch einmal befristet eingestellt werden. darüber
gibt es gerade in einem anderen forum das ich besuche einen thread
 
Ja, aber das gilt, wie gesagt, für sachgrundlose Verträge. Nicht für befristete Verträge mit Sachgrund. Oder auf welche Rechtsquelle beziehst Du Dich?
 
Danke!

Ich dachte mal was gehört zu haben, das man im gleichen Unternehmen auch nur einmal als befristet angestellt werden darf.
Bei uns werden nach 2 Jahren alle befristeten in unbefristete Verträge "umgewandelt" Die 2 Jahre liefen während der Elternzeit aus und jetzt lagen 5 Monate dazwischen. Nun muss ich wohl wieder von vorn anfangen.
Aber macht ja nix :emba:

viele Grüße

Hallo,
diese Regelungspraxis klingt fast so, daß hier "sachgrundlose" Befristungen vereinbart werden.
Wenn dem so ist, wäre ein befristeter Arbeitsvertrag in deinem Fall unzulässig, genauso, wenn als Sachgrund "zur Erprobung" genannt würde.
Du kannst allerdings, wie schon gesagt, bedenkenlos einen befristeten Vertrag unterschreiben und dann, wenn dir später kein unbefristeter Vertrag angeboten wird, entsprechend reagieren.
 
Danke nochmal, heute durfte ich nun meinen UNbefristeten Vertrag unterschreiben :deal:

viele Grüße :)
 
Herzlichen Glückwunsch!
 

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