- Registriert
- 29.01.2013
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Hallo Community,
ich habe einen Nebenjob auf 450€ Basis. Habe diesen Monat 3 Überstunden gemacht. Ein Anruf bei der Wohnbereichsleitung ergab nur, dass ich nicht mehr wie 450 € verdienen kann und nur 2x im Jahr über 450€ kommen darf. Das würde zu Problemen in der Lohnbuchhaltung führen. Soweit kann ich ja die Problematik verstehen.
Allerdings ist es bei der WBL auch nicht möglich die Stunden im nächsten Monat mitanzurechen. Würde ja gern dann einen Tag weniger arbeiten dafür. Oder ist das wirklich ein Problem? Theoretisch sinkt ja mein Stundenlohn wenn ich für lau arbeite
. Da habe ich ja mal gar keine Lust drauf.
Laut aussage der WBL sollen Überstunden am besten vermieden werden oder halt ohne Ausgleich von statten gehen.
Da ich meine Arbeitskraft aber nicht kostenlos anbiete, wollte ich mich mal über den rechtlichen Rahmen informieren. Würde dann als nächste Instanz die PDL ansprechen.
Außerdem habe ich in meinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) nichts über eine Urlaubsregelung und eine Lohnfortszahlung im Krankheitsfall gelesen. Steht mir ja selbst in einem Nebenjob zu.
Hat wer hierzu Gesetztestexte die ich dort vorlegen kann?
Danke und MFG
Schnee
ich habe einen Nebenjob auf 450€ Basis. Habe diesen Monat 3 Überstunden gemacht. Ein Anruf bei der Wohnbereichsleitung ergab nur, dass ich nicht mehr wie 450 € verdienen kann und nur 2x im Jahr über 450€ kommen darf. Das würde zu Problemen in der Lohnbuchhaltung führen. Soweit kann ich ja die Problematik verstehen.
Allerdings ist es bei der WBL auch nicht möglich die Stunden im nächsten Monat mitanzurechen. Würde ja gern dann einen Tag weniger arbeiten dafür. Oder ist das wirklich ein Problem? Theoretisch sinkt ja mein Stundenlohn wenn ich für lau arbeite

Laut aussage der WBL sollen Überstunden am besten vermieden werden oder halt ohne Ausgleich von statten gehen.
Da ich meine Arbeitskraft aber nicht kostenlos anbiete, wollte ich mich mal über den rechtlichen Rahmen informieren. Würde dann als nächste Instanz die PDL ansprechen.
Außerdem habe ich in meinem Arbeitsvertrag (kein Tarifvertrag) nichts über eine Urlaubsregelung und eine Lohnfortszahlung im Krankheitsfall gelesen. Steht mir ja selbst in einem Nebenjob zu.
Hat wer hierzu Gesetztestexte die ich dort vorlegen kann?
Danke und MFG
Schnee
