Trotz 40h Job in der Pflege noch Nebenjob?

kinghunter

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16.11.2009
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42
Ort
Brandenburg
Beruf
Altenpflegehelfer
Akt. Einsatzbereich
Geriatrie
Hallo. Ich versuch mal keinen Roman zu schreiben, sondern es kurz zu machen.

Meine Frau ist in der Ausbildung zu Gesundheits-und Krankenpflegerin. Diese ausbildung macht sie auswärts, also ist nur an Ihren freien Tagen zuhause.

Da ich mich an meinen Freien Tagen ja quasi schon langweile, hab ich mir gedacht, ich kann mir noch ein bisschen was dazu verdienen und da ich meinen Job liebe, bin ich zum 2km entfernten Pflegedienst gefahren und habe mich denen angeboten, aber auch nur als nebenjob.

Die hätten mich gern genommen, das Problem ist nur, das ich ja schon einen 40h Job in der Altenpflege habe (ich bin seit fast 9 Jahren auf der Geriatrie Tätig).

Wie weit ist es mir arbeitsrechtlich erlaub, was dazu zu verdienen? Um das geld geht es mir hier nicht im Vordergrund! Ich möchte einfach meine Freizeit nutzen mit dem was ich eben am besten kann. Mit menschen umgehen, ihnen helfen. Natürlich möchte ich das nicht erherenamtlich tun, weil ein wenig dazu verdienen möchte ich doch schon, eben nur nicht reich werden.
 
Du musst Dich bei Deiner Nebentätigkeit ans Arbeitszeitgesetz halten. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf also 48 Stunden nicht überschreiten, die Ruhezeiten zwischen zwei Diensten müssen eingehalten werden, 15 Sonntage pro Jahr müssen frei bleiben etc. Bei 40 Stunden pro Woche im Hauptjob wäre also noch ein weiterer Dienst à 8 Stunden im Nebenjob gestattet.

Eine Nebentätigkeit muss beim Hauptarbeitgeber angezeigt werden; untersagt werden darf er in diesem Fall nur, wenn die beiden Arbeitgeber Konkurrenten wären.
 
Es soll ja auch nix auf dauer werden. Es soll nur so lange sein, bis meine Frau wieder zuhause ist und dann sehen wir weiter.

Nun hab ich mal noch eine bescheidene frage. Was schreib ich in die Bewerbung? "Da ich nicht weiß, was ich in meiner freitzeit anfangen soll..." Der pflegedienst hätte nämlich gern eine Bewerbung.
 
Ob auf Dauer oder nicht: Das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten und der Hauptarbeitgeber informiert werden. Alles andere wäre ein Kündigungsgrund!

Da Du Dich dem Pflegedienst schon selbst vorgestellt hast, kannst Du doch "Bezug auf unser Gespräch am 21.03." nehmen. Du willst Erfahrungen in der ambulanten Pflege sammeln, oder empfindest dies als interessante Ergänzung zur stationären Tätigkeit, oder willst Dir auch ganz banal noch ein paar Euro extra verdienen...

Im Bewerbungsthread findest Du sicher noch einige Anregungen.
 
Ob auf Dauer oder nicht: Das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten und der Hauptarbeitgeber informiert werden. Alles andere wäre ein Kündigungsgrund!

Das ist für mich selbstverständlich, deswegen habe ich das gar nicht erwähnt.

Danke für den Bewerbungstipp, der bringt mich schon weiter. ;-)
 

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