Sozialstation als Nebenjob (450€-Basis): wie managt ihr das?

Jasmin97

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Hallo liebe Kollegen , :wavey:

Ich arbeite Vollzeit im psychiatrischen Krankenhaus, komme aber leider nicht mehr drum her rum mir etwas dazu zu verdienen. Deshalb würde ich gern einen Nebenjob in der Sozialstation bestreiten.
Leider ist man durch das Arbeitszeitgesetzt ja ziemlich eingeschränkt, was die Ausübung eines Nebenjobs gerade in der Pflege angeht.

Wie handhabt ihr das ????
Wie siehts aus mit einspringen im Nebenjob ( für die Spätschicht) wenn ich davor nen Frühdienst auf meiner Hauptarbeitsstelle hatte ? ( was antworte ich auf die Frage , wenn mir diese Morgen gestellt wird ??? Oft gehen ja Gesetz und Realität weit auseinander ? Sind die da akribisch drauf bedacht die Ruhestunden einzuhalten oder ist da doch die Not großer und es wird mehr oder weniger erwartet ???

Tut mir leid für die vielen Fragen. Dies wäre mein erster Nebenjob überhaupt.

freue mich auf einen regen Austausch und Erfahrungen. Ich hab morgen Vorstellungsgespräch und hoffe die Stelle zu bekommen. :cheerlead:
 
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Ruhezeiten zu berücksichtigen.
Realität und Alltag gehen hier zwar oft weit auseinander, aber nur dann, wenn es dem Arbeitgeber nützt. Das heißt, er würde zwei Augen zudrücken, wenn es um die Besetzung im eigenen Laden geht, keinesfalls aber wenn Du Deine Kraft anderweitig vergeudest.

Ich kenne Kollegen, die das umgehen, indem sie den Hauptarbeitsplatz reduzieren und auf 450 Euro woanders arbeiten.
 
so mach ich's auch... 75% kliniksklave, rest GFB. unterm strich mehr frei und kohle passt auch.

100% + GFB würde ich nicht machen.. leben um zu arbeiten?? neeeee is nich.. dann doch eher die eigenen bedürfnisse anpassen..
 
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Leider ist man durch das Arbeitszeitgesetzt ja ziemlich eingeschränkt, was die Ausübung eines Nebenjobs gerade in der Pflege angeht.
Leider?! Gott sei Dank sind wir das!

Nebenjobs sind grundsätzlich anzeigenpflichtig. In der Regel wird der Hauptarbeitgeber im Antwortschreiben auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes hinweisen. Er ist verpflichtet, auf die Einhaltung zu achten: Es drohen wohl Bußgelder, wenn Du z.B. die Ruhezeit nicht einhältst.

Kommt der Verstoß gegen das Gesetz heraus, kannst Du ganz schnell beide Stellen auf einen Schlag loswerden. Kommt durch Dich ein Patient zu Schaden oder kommt es z.B. während der Fahrzeit in der Sozialstation zu einem Unfall, könnte Dein Verhalten als "vorsätzlich" gewertet werden. Damit könnte Dir zivil- und strafrechtlich einiges blühen, ohne dass Deine Versicherung für Dein Verhalten haftet.

Nebenjob an sich ist kein Thema, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz schon. Davon abgesehen weiß ich beim besten Willen nicht, wie man es verantworten könnte, nach einem Dienst noch einen kompletten weiteren Dienst anzuhängen. Ist doch den Patienten gegenüber schon vom moralischen Standpunkt her unverantwortlich.
 
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Nebenjob an sich ist kein Thema, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz schon. Davon abgesehen weiß ich beim besten Willen nicht, wie man es verantworten könnte, nach einem Dienst noch einen kompletten weiteren Dienst anzuhängen. Ist doch den Patienten gegenüber schon vom moralischen Standpunkt her unverantwortlich.

Naja, übertreibst Du jetzt nicht ein bisschen? Die Moralkeule? Ernsthaft?

Wenn man nach einem normalen Arbeitstag noch einen Bereitschaftsdienst dranhängen muss, bei dem man in vielen Kliniken die ganze Nacht auf Trab ist, kräht da auch kein Hahn nach.

In jungen Jahren schafft man das locker, wenn man es freiwillig macht und wenn man es nicht schafft, hängt man den Nebenjob eben wieder an den Nagel.

Mit zwanzig bin ich auch nebenbei noch kellnern gegangen. Das war kräftemäßig überhaupt kein Problem. Heute würde ich das nicht mehr schaffen. Aber damals habe ich das locker gewuppt.
Da hat das Arbeitszeitgesetz aber überhaupt niemanden interessiert. Damals haben wir normal acht Stunden gearbeitet, Bereitschaftsdienst bis zum nächsten Morgen und noch eine normale acht Stunden Schicht drangehängt.
Das ist heute nicht mehr erlaubt und das ist auch gut so.
Trotzdem finde ich es übertrieben es moralisch unverantwortlich zu nennen. Jedenfalls solange es noch "normal" ist, wenn Stationen so eng besetzt sind, das Nachtwachen nicht nach Hause können, weil der Frühdienst krank geworden ist oder der Spätdienst nicht, weil die Nachtwache ausfällt.
 
so mach ich's auch... 75% kliniksklave, rest GFB. unterm strich mehr frei und kohle passt auch.

100% + GFB würde ich nicht machen.. leben um zu arbeiten?? neeeee is nich.. dann doch eher die eigenen bedürfnisse anpassen..

Mach ich ähnlich. 80% und GFB.

Allerdings blöde bei späterer Rente und bei längeren Krank. Da braucht man schon eine Private Absicherung dann.

Bei mir passt das gut, da ich im KH meinen DP schon min 4-6 Wochen vor dem Monatsbeginn habe und kann das dann bei der GFB selber angeben welchen Tag ich arbeite. Das passt dann von den Ruhe- und Arbeitszeiten her. Bei einer VZ Stelle währe das schon schwierig.

In der Tat wird eine Überschreitung bekannt, kann das Bußgelder nach sich ziehen. Aber das muß auch erstmal einer Rausfinden ;) Wäre also dämlich dem DP Schreiber im KH zu nerven das man da und da nicht kann, weil man ja woanders noch soviel Arbeitet. Hier ist die Devise "Klappe halten..."
 
Wenn man nach einem normalen Arbeitstag noch einen Bereitschaftsdienst dranhängen muss, bei dem man in vielen Kliniken die ganze Nacht auf Trab ist, kräht da auch kein Hahn nach.
Das stimmt allerdings.

Ist die Frage, wie lange das noch geht. Meine Freundin in Ärztin in Berlin; bei Ihr arbeiten inzwischen schon die Ärzte im Schichtdienst, seit Jahren. Die Bereitschaftsdienste wurden abgeschafft.

Okay, beim Kellnern kann man sich drüber streiten, da kannste schlimmstenfalls Bestellungen verwechseln, die Rechnung nicht korrekt erstellen oder dem Gast die Apfelschorle übers Hemd kippen. Dennoch: Ich bin sehr froh, dass die Arbeitszeiten heutzutage nicht mehr bis Ultimo gehen dürfen.
 
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Ich halte meinen Nebenjob bedeckt. Er ist zwar angezeigt, aber man stellt sich besser damit wenn man den Kollegen nicht alles erzählt.
Hab schon dumme Reaktionen erlebt auf Kollegen die es verraten haben. Denen wurde dann vorgeworfen das sie doch im eigenen Haus einfach mehr arbeiten können, schließlich gibt es in der Pflege ja genug zu tun. Das dass steuerlich absolut unsinnig ist bekamen die nicht in die Köppe. Zudem gibt es Jobs wo das Geld einfacher in GFB zu verdienen ist als in der Pflege.

Wenn ich also für einspringen GEFRAGT (erwarten oder gar hinter dem Rücken DP ändern dulde ich gar nicht) werde und es passt von den Arbeitszeiten her nicht, dann sag ich einfach das ich was vor habe... fertig aus. Fragt bei mir auch keiner weiter nach.

Da ich aber TZ arbeite kann ich auf Fragen seitens meiner SL auch mal einspringen. etc. Bin also auch nicht der Böse Kollege der immer Nein sagt.

Ich bekomme meinen DP im KH meist 6 Wochen im voraus, ich kann mir bei der GFB selber die Tage (2/Monat) aussuchen an denen ich arbeite. So suche ich selber die passenden Tage raus, das ich auch noch genug Ruhe und Erholung habe.

Ich habe im KH grundsätzlich 12-14 Freie Tage im Monat.
 
Erstmal vielen lieben Dank für eure Antworten.

@Claudia

Ich könnte es niemals mit meinem gewissen vereinbaren das Patienten durch mich zu Schaden kommen und dementsprechend vorsichtig werde ich auch handeln !
Ich habe auch in keiner Silbe erwähnt das ich dagegen verstoßen möchte ich suche hier jedeglich nach Austausch wie die anderen es hinbekommen. Gut ,klar frisst es mich schon ein wenig an anstatt nach nem früh Dienst im KH und dan am Abend 3 h Sozialstation zu fahren dafür am nächsten Tag nen "freien Tag opfern " zu müssen. Was da schädlicher ist ist auch fraglich aber das bedeutet nicht , das ich meinen Stiefel durchziehe!
 
Ich habe mal GFB in der ambulanten Intensivpflege versucht. Da opfert man dann einen freien Tag für einen 12 Stunden Dienst, anstatt in die Bredouille zu kommen, die tägliche maximale Arbeitszeit zu überschreiten (durch zB Spätdienst nach Frühdienst).

Abgesehen vom Bußgeld hättest Du auch ein Problem, wenn Du einen Wege- oder Arbeitsunfall hättest - was ich persönlich als wahrscheinlicher empfand als das Bußgeld (wo kein Kläger...). Oder das Haftungsproblem, wenn Du übermüdet einen Fehler machst.

Nur der Vollständigkeit halber: Freiberufler sind nicht ans Arbeitszeitgesetz gebunden (viele Ärzte fahren auch freiberuflich Notarzt Dienste neben ihrer Hauptätigkeit im KH). Stundenmäßig darfst Du freiberuflich also arbeiten, so viel Du möchtest. Der Versicherungsschutz bleibt dann allerdings Dein Privatvergnügen.
 

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