Nebenjob als Freiberufler

Lord Schnee

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Hallo liebe Kollegen,

ich habe mir jetzt einen Nebenjob in einer Seniorenresidenz gesucht. Werde da ein halbes Jahr arbeiten und dann den Stundenlohn nachverhandeln.


Mir ist da allerdings folgendes durch den Sinn gekommen: könnte ich mich nicht nach dem halben Jahr als Freiberufler dort vorstellen? Oder gibt es einen Haken den ich zu beachten habe?

Ich habe mal was von Scheinselbständigkeit gehört wenn man vorher Angestellt war oder nur in einem Betrieb arbeitet.

Was habe ich zu beachten und welche Tipps könnt ihr mir geben?


Liebe Grüße


Schnee
 
ich habe mir jetzt einen Nebenjob in einer Seniorenresidenz gesucht. Werde da ein halbes Jahr arbeiten und dann den Stundenlohn nachverhandeln.

Was ist ein Nebenjob? Was ist der Hauptjob?

Welcher Vertrag wurde fixiert? Wie meldet der Arbeitgeber / Auftraggeber diesen Beschäftigten an, oder muss nicht weil er später eine Rechnung vom Beschäftigten (Angestellt oder freib.Tätigkeit) erhält ?????

Wie ist der AN oder FB (freiberuflich Beschäftigte) denn versichert, wie versteuert er ???????

Was macht er denn zu diesen Nebenjob für eine hauptberufliche Tätigkeit ?

Wie muss man sich das "Nachverhandeln eines Stundenlohnes" vorstellen? Ist es Lohn oder Honorar ???

Wer garantiert denn auf welcher Basis überhaupt eine Bezahlung?

Mir ist da allerdings folgendes durch den Sinn gekommen: könnte ich mich nicht nach dem halben Jahr als Freiberufler dort vorstellen? Oder gibt es einen Haken den ich zu beachten habe?

Ich habe mal was von Scheinselbständigkeit gehört wenn man vorher Angestellt war oder nur in einem Betrieb arbeitet.

Kurzum, eine freiberufliche Tätigkeit und eine feste Beschäftigung bei ein und demselben AG mit gleichen Betätigungsmerkmalen ist legal nicht möglich.

Wichtig ist schon einmal, selbst zu wissen, welche Gerichtsbarkeit zuständig bei ausstehender Bezahlung wäre.

Angestellt/Arbeitslohn = Arbeitsgericht

Freiberuflich = Amtsgericht/Landgericht
 
Kurzum, eine freiberufliche Tätigkeit und eine feste Beschäftigung bei ein und demselben AG mit gleichen Betätigungsmerkmalen ist legal nicht möglich.
Und soviel ich weiß, kann man als Freiberufler auch erst nach einem Jahr oder mehr Aufträge vom alten Arbeitgeber annehmen. Sonst gilt es eben als Scheinselbstständigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und soviel ich weiß, kann man als Freiberufler auch erst nach einem Jahr oder mehr Aufträge vom alten AG annehmen. Sonst gilt es eben als Scheinselbstständigkeit.

Ob ein Monat oder ein Jahr dürfte letztlich beinahe kaum befreiend wirken, wenn nicht tatsächlich mehrere Auftraggeber dem "scheinbar" Selbstständigen zur Verfügung stehen und die jeweiligen Aufträge sich nicht von einer stark geprägten und weisungsgebundenen Arbeitnehmerschaft unterscheiden.

Irgendwie, wird hier etwas mit "heißer Nadel" gestrickt, zumal keine Honorarsätze (mit od. ohne MWST.) festzustellen sind.

Im Prinzip kann es dem Arbeitgeber / Auftraggeber zunächst egal sein, wenn er später behaupten würde, dass es sich hier lediglich um eine "Schnupperlehre" oder ein Probearbeiten ohne Bezahlung handelt.
Praktikum könnte er schon gar nicht mehr behaupten, da dieses der Berufsgenossenschaft zu melden wäre.

Wie auch immer, meine Skepsis gegenüber diesen Beschäftigungsverhältnissen bleiben.
 
Danke für Eure Antworten,
Ich bin Hauptberuflich in einem Krankenhaus tätig und bin nebenher auf 450€ Basis in einem Seniorenheim beschäftigt. Die beiden Arbeitgeber sind voneinander unabhängig.

Was ich jetzt schon von Euch weiß, ist dass ich mindestens 1 Jahr wartet muss (nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses), bis ich mich in meinem jetzigen Nebenjob als Freiberufler bewerben kann.
Es sollten auch mindestens 2 voneinander Unabhängige Auftraggeber vorhanden sein, daher ich darf nicht nur in der Seniorenresidenz tätig sein sondern wenn möglich auch beim Pflegedienst nebenan.

Soweit Richtig?

Wie viel darf ich im Jahr maximal als Freiberufler zu meinem Gesamtbrutto dazuverdienen, so dass die Nebentätigkeit auch als solche zählt? Habe etwas von ca. 17.000€ gelesen.

Danke für Eure schnellen und guten Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Lord Schnee :king:
 

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