Nachtwachenregelung im Hospiz

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Hallo,
Ich arbeite in einem Hospiz. Das Haus steht eigenständig, hat keine direkte Verbindung bzw Anschluss an ein Krankenhaus. Wir betreuen 12 Gäste, sind im Nachtdienst alleine mit seit ca. einem Jahr einer zusätzlichen ehrenamtlichen Mitarbeiterin. Ich habe keine Pause, da mich niemand ablösen kann. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter haben keine pflegerische Ausbildung oder ähnliches.

Meine Frage:
Weiß jemand ob es eine Regelung für den Nachtdienst in Hospizen gibt? Müssen in so einem Fall nicht 2 hauptamtliche Nachtwachen vor Ort sein? Wenn ich mir eine Pause nehme und das Haus für 30 Minuten verlassen würde, wäre nur die ehrenamtliche Person für die Gäste zuständig.

Danke für die Hilfe
 
Hallo Stephanie

bei uns ist es so. Eine examinierte Kraft für 20 Patienten im Nachtdienst. Als Zusatz ein Springer der für zwei Stationen zusätzlich ist und helfen kann. Da wir eine "bezahlte Pause" haben, haben wir keinen Anspruch darauf auch effektiv eine Pause zu haben. Ich kann dies zwar notieren, wenn es arbeitsmässig nicht möglich war mal 10 Minuten zu sitzen, aber ändern tut dies nichts. Da würde ich an deiner Stelle zuerst ansetzen. Zahlt dein AG die volle Stundenzahl, ohne den Abzug der 30 Minuten, dann hast du auch keinen "Anspruch" darauf deine Pause zu nehmen.
 
wie sieht es denn Arbeitsrechtlich aus - Arbeitsgesetz der BRD.?
 
Hallo Stephanie,

ich hab eine Pause, die bezahlt wird und in der ich in Rufbereitschaft sein muss weil keiner da ist, der mich ablösen kann.
Heißt, ich kann natürlich nicht weiter weg und auch nicht ohne Telefon bzw. Klingel.


Eine Pause musst du auf jede Fall haben, auch wenn es evtl. eine bezahlte ist und du in der Nähe bleiben musst.
Oder es muss jemand kommen, der dich ablöst.

Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, müsste ich aber auch suchen.

LG
Antje
 

Hey - Danke.
Ist doch erfreulich, dass Gerichte das richtig werten und damit die AG in die Pflicht nehmen ihre übliche Vorgehensweise zu ändern.
Es ist allerdings höchst unerfreulich, wenn AG nach wie vor vorsätzlich das ArbZG mit Füßen treten.
Man stelle sich das unerhörte vor, JEDER der permanent ohne Pause arbeitet - verklagt seinen AG.
Von ganz vereinzelten Ausnahmen, die es geben KANN - ist hier ja nicht die Rede.
Aber auch da kann es dem AG zugemutet werden, ein Konzept zu erstellen um da entgegenzuwirken, längerfristig.

Die Pause ist keine freiwillige Leistung eines AG - sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Zum Schutz der AN.
Saftige Strafen wären die richtige Antwort um das einzudämmen, mehr Kontrollen scheinen dringend nötig.
Es KANN mal ruhiger sein. Was aber ist üblich?
Eher doch, dass man durcharbeitet, weil auch im ND die Arbeitsdichte sehr hoch geworden ist.
Auch wenn mal eine zeitlang nix direkt am Patienten zu tun ist, es gibt immer auch genug administrative Tätigkeiten.
Die Station selbst sehe ich aber dann auch in der Pflicht, die Organisation und Arbeitsteilung zu überdenken.
Wenn es denn ständig zu Arbeitsüberlastung kommt, nicht mal 10 Minuten Pause möglich sind.

Eine Pause kann gestückelt genommen werden. Zu jeweils mindestens 15 Minuten.
In dieser Zeit muss ich weggehen können, meinen Arbeitsplatz verlassen. Dass ich nicht weit komm ist egal.
Ehrenamtliche Helfer ohne fachliche Qualifikation - sind nicht ausreichend.

Sorry, dass ich bei dem Thema bissl stinkig werd.
 
aber es wird sich nichts ändern - 95% der betroffenen Nachtdienstler nimmt es hin
 

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