Nachtschichtbesetzung in der Psychosomatik

Ramses-Sch

Newbie
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02.02.2007
Beiträge
1
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Psychosomatik
Funktion
PDL (in Ausbildung)
Hallo,
ich bin noch ganz neu hier und brauche dringend Hilfe:
Wer kann mir Informationen geben über evtl. Gesetzesvorlagen, die besagen, mit wievielen Schwestern eine Nachtschicht besetzt sein soll?
Wir sind eine Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit ca.160 Betten, haben zur Zeit 2 Nachtschwestern, was der Personalchef aber gerne auf 1 Schwester reduzieren möchte.
Brauche dringend Gegenargumente...

Freue mich über jede Antwort

Anke
 
Hallo Ramses-Sch,

ich wüsste keine Gesetzesvorlagen die das begründen könnten. Wie sieht denn euer Nachtdienst aus? Wieviel muss tatsächlich getan werden? Könnt ihr eventuell Protokolle erstellen was nachts zu tun ist? Was es begründet 2 Nachtwachenstellen zu behalten. Bei uns werden demnächst die beiden geschlossenen Stationen gegenübergelegt, mit der Absicht auch Personal zu sparen. Wobei das akutpsychiatrische Stationen sind, die ständig auch nachts Patienten aufnehmen. Es sieht überall so aus...leider.

Liebe Grüße Brady
 
Hallo!

Der Personalbedarf in der Psychiatrie wird doch anhand der PsychPV (Psychiatrie-Personalverordnung) errechnet.
Ich selbst kenne mich damit nicht aus, weiss also nicht, ob es auch in psychosomatischen Einrichtungen Anwendung findet...

Hier mal zwei Links, falls du nicht schlau draus wirst, einfach mal googeln, gibts ne Menge zu...

Psych-PV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

PsychPV

Gruss, eeviac
 
Die Psychiatrie-Personalverordnung ist eine Empfehlung, hat keine gesetzliche Relevanz....leider....

Gruß Brady
 
Über die PsychPV wird aber schon mit den Kassen verhandelt.
Dort drin stehen die Minutenwerte für Psychosomatik im Sinne von Reha oder Psychotherapie (könnte A3 sein, weiß es aus dem Hut aber nicht genau).
Für 2 Personale im ND müßten die Pat.- Zahlen allemal reichen.
Wieso entscheidet der Pers.- chef und nicht PDL?
MfG
rudi09
 
Leider wird der Nachtdienst in der Psych-Pv nicht geregelt, sondern lediglich die Regelarbeitszeit von 8h pro Tag, der Rest ist Verhandlungssache.

So heisst es in der Psych-PV Paragraph 3:

2)"Der Regeldienst im Sinne des Absatzes 1 umfaßt alle diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Tätigkeiten für den stationären Bereich mit Ausnahme von Nachtdienst, Bereitschaftsdienst außerhalb des Regel*dienstes, ärztlicher Rufbereitschaft und ärztlichem Konsiliardienst sowie von Tätigkeiten in Nachtkliniken. Die Personalbemessung für die nicht vom Regeldienst umfaßten Tätigkeiten ist von den Vertragsparteien unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Einrichtung und mit dem Ziel einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung der Patienten in der Pflegesatzvereinbarung zusätzlich zu vereinbaren."

Heisst es, kluge Argumente gegenüber den Kostenträgern zu liefern, warum wirklich zwei Mitarbeiter nötig sind. Tätigkeitsnachweise könnten da eine Hilfe sein.
Üblich ist es aber durchaus auch, verhandelte Stellen pflegefremd zu besetzen. Und wenn dies von Deiner Personaldirektion entschieden wird, hast Du wahrscheinlich wenig Aussicht auf Transparenz.

lieben gruss
 

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