Nach Examen: Zeugnis in der Hand - aber Berufserlaubnis woher?

beetlejuice23

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Kinderkrankenschwestern- schülerin
Hallo ihr,

ich hab letzte Woche Freitag feierlich mein Zeugnis bekommen. Also mit Noten drauf und Stempel vom Gesundheitsamt. Das scheint aber nicht dieses Diplom zu sein, was mich zum Arbeiten berechtigt. Aber genau dieses hätte mein neuer Arbeitgeber gerne...

Bekommt man das noch automatisch vom Gesundheitsamt? Muss ich das beantragen? Hatte jemand von euch das genauso?
 
Hallo,

in Bayern bekommst du die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung von der Regierung, in anderen Bundesländern ist auch mal das Gesundheitsamt dafür zuständig, das dauert einige Wochen. Du hast vor den Prüfungen eine Gebühr für diese Urkunde bezahlt und solltest sie auf dem Postweg erhalten.

Ein Examen hast du genauso wenig wie ein Diplom, das wird nur umgangssprachlich so benannt. Du hattest Abschlussprüfungen.

lg
Narde
 
Guten Morgen!
Kann es sein, dass Du die erlaubten Fehlzeiten in der Praxis überschritten hast und noch soundsoviel Wochen nacharbeiten musst? So war´s bei mir.

Die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung erhältst Du nach Ableistung dieser fehlenden Stunden und einer gewissen Bearbeitungsfrist für das Gesundheitsamt (damals ca. 1 Woche).

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Nein, muss ich ganz sicher nicht, hat nie jemand was von gesagt weder die Schule noch das Krankenhaus, hab jetzt noch eine Woche Urlaub und dann ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Klar, ich meine diese Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung (dass das Ding nicht Diplom heißt weiß ich). Aber es ist ein Staatsexamen in NRW da haben meine Lehrer 100mal drauf rumgeritten.

Ja genau, 52 Euro haben wir alle bezahlt, ich dachte schon für das Zeugnis ist das aber viel... ;) Na, dann wird da wohl noch Post kommen.
 
Bei uns in Baden-Württemberg war es so, dass der Postbote nur dem Besitzer den Brief überreicht (sprich, mein Mann konnte es nicht in Empfang nehmen). Also noch warten. Wann hast du dein Führungszeugnis beantragt? Vielleicht brauchen die auch bisschen Zeit (wir hatten Ferienzeit)...
 
Aber es ist ein Staatsexamen in NRW da haben meine Lehrer 100mal drauf rumgeritten.
Krankenpflegegesetz §2 Absatz 1 sagt:

Die durch das Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat [...]

Wie gesagt, es dauert einige Wochen, bis deine Urkunde bei dir im Postkasten liegt, bis zu dem Zeitpunkt erkennt dein Arbeitgeber im Normalfall auch die Bescheinigung an, die du von der Schule bekommen hast.
 
Führungszeugnis? Das habe ich schon längst abgegeben beim Gesundheitsamt mit dem Geld zusammen. War in 2 Tagen da... und das 2. für den neuen Arbeitgber auch, waren 3 Tage. Habe echt gestaunt über das Tempo. ;)

@narde2003: Stimmt, das steht da, aber ist eine staatliche Prüfung nicht auch ein staatliches Examen? Klar, Staatsexamen bei Jura und Medizin ist nochmal was anderes, bei uns hieß es jedoch immer und überall Examen sogar vom Prüfungsausschuss, also dem Gesundheitsamt... :wink:
 
@beetlejuice23, ich habe auch in NRW gelernt und auch unsere Lehrer haben darauf bestanden, dass wir ein EXAMEN und zwar ein staatliches bestehen bei der Prüfung.

Woher kommt eigentlich sonst "examinierte Pflegekräfte"? Oder ist das nur lasch ausgedrückt in den Stellenausschreibungen...
 
Das ist genauso die Umgangssprache wie die Diplome.

Aber egal, wir in Bayern haben nur die Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung und auch nur eine staatliche Abschlussprüfung abgelegt.

Auch müssen wir einige Wochen warten bis das Papier mit der Erlaubnis bei uns im Briefkasten haben.
 
Wir haben das mit unseren Zeugnissen überreicht bekommen - allerdings war das auch arg knapp - unser Kursleiter hat sie für uns besorgt.

@narde2003: danke für die Antwort - irgendwie schon schräg, diese Wortklauberei, oder?
 
Amtspersonen halten sich an den Gesetzestext, ohne Wortklaubereien.

Oder glaubst du auch an die "3-jährig examinierte Krankenschwester" in manchen Stellenanzeigen? Einfach ein toller Gedanke, 3 Jahre lang Examen...:klatschspring:
 
*g* nee, die hat sich bei mir noch nicht vorgestellt. :D
 
Ich finde es nicht als Wortklauberei.

Mein Beruf hat eine geschützte Bezeichnung, es darf sich nicht jeder Krankenschwester oder Gesundheits- und Krankenpflegerin nennen.

Somit braucht es diesen Zusatz der examinierten Krankenschwester nicht.

Wenn du ein weisses Pferd bezeichnest, nennst du es einen weissen Schimmel?

Hast du schon mal einen Juristen erlebt oder Arzt der sich als examinierter Jurist oder examinierter Arzt vorgestellt hat? Nein, warum auch, wenn ich diesen Titel führen darf, kann ich davon ausgehen, dass er das ist.
 
Aber es hat sich sicher so eingefahren, auf all unseren Dienstplänen steht:

Martha M. - 3-jährig ex

oder eben

yxz - 1-jährig KPH...

Also das "examiniert" taucht echt überall auf.

Nun gut, diesen "Bogen" vom Gesundheitsamt mit der Berufserlaubnis gibts jedenfalls per Post wie hier auch die meisten schon geantwortet haben.

Trotzdem danke, trotz der jämmerlichen Fragerei von meiner Seite aus, da uns NIEMAND gesagt hat, dass da noch was kommen wird.
 
Hallo, bin ganz neu hier und knall jetzt mal eine Frage zwischen rein: :-)

Habe heute meine Prüfungen bestanden und eine vorläufige Bescheinigung erhalten. Kann ich mit dieser schon die Erlaubnis beantragen? Vielleicht noch dazu gesagt: ich habe noch KEIN Abschlusszeugnis in der Hand.

Vielen dank schonmal
 
Soweit ich mich erinnern kann, haben wir die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung automatisch mit dem Zeugnis erhalten, musste da nichts beantragen. Bist du sicher, dass du die extra beantragen musst?
 
Hallo, bin ganz neu hier und knall jetzt mal eine Frage zwischen rein: :-)

Habe heute meine Prüfungen bestanden und eine vorläufige Bescheinigung erhalten. Kann ich mit dieser schon die Erlaubnis beantragen? Vielleicht noch dazu gesagt: ich habe noch KEIN Abschlusszeugnis in der Hand.

Vielen dank schonmal
Was steht denn auf der Bescheinigung?

Am Besten frag in deiner Schule nach, denn normalerweise gibts nach Abschluss der Prüfung ein Prüfungszeugnis, die Erlaubnis wird dir dann von der Prüfungsbehörde übersandt (gebührenpflichtig!).

Beantragt wird das üblicherweise auch schon mit entsprechender Formulierung bei dem Antrag auf Prüfungszulassung. In den Ländern gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
 
Na, da steht jetzt nur drauf, dass ich die Ausbildung beendet habe. Name und Geburtsdatum steht natürlich auch mit drauf. Sowieso, dass das Zeugnis am 27.08. überreicht wird. Ich habe sogar zwei Lehrer gefragt: eine sagt ja die andere nein... einen dritten konnte ich dann auf die schnelle nicht finden. :-) Und, ja, wir müssen die Erlaubnis beantragen, da waren unsere Lehrer so nett und haben das schon vorbereitet.
 

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