Muss ich meinem Arbeitgeber meinen Hausarzt nennen?

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*grübel* Gallensteine und Pankreas? Was soll da die Belegschaft denken außer: das ist eine sehr schmerzhafte Angelegenheit?

Elisabeth
 
Der Arbeitgeber kann veranlangen, dass bei bestimmten Gründen bereits am ersten Tag eine Krankmeldung vorgelegt wird. Allerdings muss er dies dem Arbeitnehmer mitteilen.
Dies ist z.B. der Fall, wenn die betreffende Person öfter mal 1-2 Tage krank ist.
 
Hallo???
Es ist doch total egal ob ela80 jetzt Probleme mit der Galle/Pankreas/Psyche etc. hat. Das geht niemanden etwas an und sie muss sich wegen der Diagnose vor niemandem rechtfertigen..... Das wäre ja noch schöner!!!
Man braucht am ersten Tag noch keinen Krankenschein, es sei denn der Arbeitgeber hat das ausdrücklich gewünscht/vorgeschrieben.
Du musst dich natürlich am Tag deiner Krankheit bei deinem Arbeitgeber krankmelden!!!
Mach dir mal nicht den Kopf, so schnell kann dein Kopf gar nicht rollen (wenn du nicht mehr in der Probezeit bist und du dem KschG unterliegst. Das weiß auch dein Arbeitgeber, der möchte dir wahrscheinlich aus Unwissenheit von dir ein bisschen Angst machen -> z.B. die Telefonnummer des Arztes???? Was will der denn damit?? :-) ich sag nur §203 StrGB

Gruß
Scip
 
Man braucht am ersten Tag noch keinen Krankenschein,

Die Betonung liegt auf AM. Hier handelt es sich nicht um eine gänzliche Befreiung davon. Das Gesetz gibt vor, dass der Arbeitsunfähigkeitsschein spätestens am 4 Tag eingegangen sein sollte.

Bei kurzen Erkrankungen unter 3 Tagen verzichten die Arbeitgeber in der Regel gänzlich auf eine Bescheinigung. Aber gerade häufige Kurzerkrankungen machen manche Arbeitgeber schnell unwillig bezüglich dieser Regelung.

Laut elas Aussagen gab es Bedenken des Arbeitgebers bezüglich der Rechtmäßigkeit des Fehlens. Nichts einfacher als den Hausarzt anrufen und ihm die Tatsache schildern - hätte hier sicher genügt. Eigenartig ist schon, dass man sich des Hausarztes nicht sicher ist ob er eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Deshalb die Frage.
Ich vermutete eine psychosomatische Erkrankung, die manche Hausärzte als "eingebildete" Erkrankung abtun und entsprechend mit ihren Patienten umgehen. In dem Falle hätte ela tatsächlich ein Problem gehabt: ernsthaft krank und keiner glaubt ihr.

Elisabeth
 
Guten Morgen!!!!!!!!!

Es geht ja echt nicht darum was ich habe, sondern das der PDL mir einfach Angst machen will damit. Dazu stehe ich noch kurz vor dem Examen, da klappt das ja noch viel besser....
Ich habe mit meinem Hausarzt darüber gesprochen!!!!!!
Warum steht dann im Ausbildungsvertrag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss am 4. Tag beim Arbeitgeber vorliegen??? Können sie ja sofort ab ersten Tag reinschreiben.....
 
Moin!
Den ersten Tag kann ich KOS machen, wenn es ein weiterer wird gehe ich zum Arzt und laß mich rückwirkend krank schreiben!

Wenn ich einen Einsatz mit Pflichtstunden habe muß ich die Stunden erfüllen.
Wenn ich unentschuldigt fehle, muß ich mit den Konsequenzen leben z.B. Verweis, Abmahnung, Kündigung!

LG Tobias
 
Warum steht dann im ausbildungsvertrag AU muss am 4 Tag beim AG vorliegen??

Du hast drei Tage Zeit deinen Arbeitsunfähigkeitsschein zum Arbeitgeber zu schaffen und mußt dich nicht gleich vom Doc zum Arbeitgeber quälen. Drei Tage reichen der Post unter Umständen zum Transport eines Briefes. Es steht in deinem Vertrag sicher nicht, dass der Arbeitgeber bei Erkrankungen unter 3 Tagen auf ein ärztliches Attest verzichtet. Das wird kaum ein Arbeitgeber machen. Es wäre für manche sicher ein Freifahrtsschein das Wochenende mal so schnell zu verlängern. Da schützt sich der Arbeitgeber vor.

*grübel* KOS (Krankheit ohne Schein) gibts glaub ich auch nur zweimal im Jahr. Gesetz dazu fehlt mir aber.

Elisabeth
 
Ich war nur einen Tag krank!!!!!!!!!!
Und das war das erste mal , wo ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte..
Mit einer Abmahnung hat er bis jetzt nicht gedroht, weil er mir das ja nicht selbst sagt sondern alles brav über meine Mentorin regelt. Dann soll er mir eine Abmahnung geben. Ich will das er mich endlich in Ruhe läßt und der Spuk ein Ende hat.
 
Ein Arzt darf nicht rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Bei manchen Arbeitnehmern muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am ersten Tag vorliegen, aber das hat meistens mit der jeweiligen Person zu tun. Ansonten gilt die Regel am 3ten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Ich denke es hat damit zu tun, dass der Arzt meistens eine ganze Woche krank schreibt, wo es vielleicht bei 2 Tagen zuhause bleiben schon reicht um wieder fit zu sein.

Liebe Grüße Brady
 
Alles schön und gut aber ich gehe jetzt mal konkret auf ela80's Problem ein.
Stand der Dinge: (ela80 bitte korrigiere mich falls es nicht so stimmt, weiß ja nicht was genau in deinem Ausbildungsvertrag festgelegt ist.)

- du befindest dich in der Ausbildung, kurz vor dem Examen.
-> du kannst ordentlich übehaupt nicht mehr gekündigt werden, nur noch außerordentlich (fristlos)

- im Vertrag steht nichts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am 1. Tag der Krankheit?? (Wenn doch dann hat diese Vereinbarung natürlich Vorrang!!!)
wenn nichts im Vertrag steht, dann
-> bis spätestens zum 4. Tag Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
- Dein Arbeitgeber hat von dir vor der Krankheit nicht verlangt, dass du sofort am 1. Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchst.
- Dein Arbeitgeber hat erst nach 4 Wochen gesagt ("Ach ich bräuchte noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Krankheit vor 4 Wochen") -> Logik??? Wie sollst du ihm denn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben wenn du gar nicht beim Arzt warst???

Sag doch einfach deinem Arbeitgeber, dass du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast und auch nicht beim Arzt warst und man nach 4 Wochen wohl schlecht rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen kann.
Dir auch niemand gesagt hat, dass du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleich am ersten Tag bräuchtest...

Gruß
Scip
 
Mir hat keiner gesagt, dass ich für einen Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauche...
Im Vertrag steht ja auch nichts drin......
PDL und Mentorin stecken unter einem Hut und wollen jetzt bestimmt testen, ob ich blau gemacht habe oder nicht.
Mein Hausarzt hat mir so eine Art Rezept ausgestellt, dass ich an dem besagten Tag krank war. PDL drohte bzw. Mentorin, dass sie bei meinem Arzt anrufen würden. Ich werde aber nicht den Namen und die Telefonnummer meines Arztes raus geben....
Ich hatte noch nie eine Abmahnung, also können sie mich ja gar nicht jetzt raus werfen außer ich lasse mir was zu schulden kommen. Und das schaffen die beiden zur Zeit schon. Das ist Psycho pur bei uns.
 
Bestimmte Kenntnisse werden wahscheinlich voraus gesetzt. Es gibt wohl eher sehr wenige Familien in denen noch niemals jemand krank war. Problem hier ist aber, dass Kinder über das übliche Prozedere nichts erfahren und demzufolge unwissend sein können. *g*

Dein Hausarzt hat doch sicher das Schreiben mit Namen und Stempel unterzeichnet. Demzufolge kann deine PDL den Namen dort entnehmen. Was mich an dem Ganzen so verwundert, warum du so eine panische Angst vor diesem Anruf hast? Der Arzt darf keine Auskunft geben. Daran kanns also nicht liegen. Befürchtest du, dass der Ärzt etwas erfährt, was er nicht wissen soll? Ein guter Arzt kann schon unterscheiden, was Meinungsmanipulation ist und was nicht.

Wie gesagt: ich sehe da überhaupt kein Problem... sofern man selber eine reine Weste hat.

Elisabeth
 
Hallo ela,

jetzt entspann Dich mal wieder. Wir haben versucht, Dir zu erklären, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag einfordern kann.
Er kann auch beim Hausarzt nachfragen, allerdings unterliegt dieser, wie bereits schon mehrmals hier erwähnt, natürlich der Schweigepflicht.

Wenn Du sagst, das Du in der Ausbildung bist, dann solltest Du Dich an Deine zuständige JAV oder den Betriebsrat bzw. die MAV wenden. Die können Dir sicherlich auch weiterhelfen.

Liebe Grüße

Astrid
 
Ich habe doch schon mit meinem Hausarzt darüber gesprochen und er meinte, er würde und dürfte so wieso nix sagen...
Attest bekommen - Ende!!!!!!!!!
Mein PDL kann also ruhig anrufen, es kann nix passieren.........
 
Hallo zusammen,
damit scheint das Ursprungsproblem von Ela ja erledigt zu sein.
Da alle möglichen Varianten auch ausgiebig und wiederholt diskutiert sind, schliesse ich den Beitrag.
Sollten sich wesentlich und bisher ungenannte Neuigkeiten ergeben, bitte Nachricht an mich.
 
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