verenalgo6
Stammgast
- Registriert
- 02.03.2008
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- 332
- Beruf
- Gesundheits-und Krankenpflegerin für Psychiatrie
- Akt. Einsatzbereich
- Allgemeinpsychiatrische offen geführte Station
- Funktion
- PSL
eine permanente Medikamentenverweigerung dieses Klientels ist eine Eigengefährdung.
Was ist krank???
der Richter entscheidet wiederum selbst ob er dem Befund der Psychiater glauben möchte - oder auch nicht.
Eine Langzeitbehandlung wider Willen muss richterlich genehmigt werden.
Vielleicht hätt ich mir die Überschrift und seitlichen Nebentexte des angeführten Artikels paar mal durchlesen sollen
fett steht da: Zwangspsychiatrie - o.k., das alles hat EINE Richtung
die Urteile selbst
das 1. Urteil, vom 23.03.2011 ist nicht sooo eindeutig wie es im Artikel vermittelt wird
das 2. Urteil, vom 12.10.2011 bezieht sich ausschließlich auf das UBG Baden Württembergs
Beschützte Psychiatrie
und forensische Psychiatrie - zwei deutlich verschiedene paar Stiefel.
Daraus jetzt für ALLE anderen ALLES WEITERE ableiten?
Ich denke, die Frage lässt sich pauschal net beantworten. Es wird Situationen geben, dass ist eine "Zwangsmedikation" unumgänglich. Und es wird Situationen geben, da ist sie fraglich. Alles in allem ist es also jedesmal eine individuelle Entscheidung.
Wie du schon sagtest, Eigen- und Fremdgefährdung schließen die Regelung aus...Ja, in meinen Augen genügt das meist.
Ja, ich finde eine medikamentöse Behandlung sehr wichtig und sinnvoll
aber ich sehe auch viele junge Patienten die unter den NW leiden.... mehr als unter ihrer "Psychose".
Nur für uns Mitmenschen sind die NW eben meist leichter zu ertragen...
Aber jegliche Zwangsmedikation hilft nur kurz, solange der Pat. weder krankheits- und behandlungseinsicht zeigt "kämpfen" wir auf verlorenen Posten.
Gefühl der Entmündigung und die Wut auf die Psychiatrie wächst.
Wie du sicher heraus lesen kannst bin ich oftmals bei diesem Thema noch hin- und her gerissen,
aber die Psychiatrie befindet sich im Wandel, es wird sich einiges tun....
Die Einweisungsproblematik - auch eher vom Tisch, weil das erlebst Du ja selbst
also wie hoch ist der Anteil der Patienten die unter diese eine Kategorie fallen - wobei, nehm mal an grad diese Patienten bleiben einem sehr gut im Gedächtnis hängen bleiben, obwohl sie einen geringen Teil ausmachen -?
Eigentlich wollt ich mal einen unserer Neurologen fragen (die ja auch ihr Jahr in der Psych. machen müssen)
- aber Du sitzt ja direkt an der Quelle könntest selbst die Zahlen nachfragen, die es gibt, Statistik wird überall geführt.
Eine sehr gute und auch wichtige Frage.
Schau mal dazu zum Beispiel, was Psychiatrie-Erfahrene logisch durchaus nachvollziehbar schreiben:
"> 1.0 Gibt es überhaupt so etwas wie “psychische Krankheit”?
Nein!
Es gibt auch einen Beweis, warum deren Existenz notwendiger- und sinnvollerweise bestritten werden muss:
1.1 Beschreibung, was Krankheit ist:
Um sinnvoll im medizinischen Sinn von einer Krankheit zu sprechen, müssen die BEIDEN folgenden Bedingungen erfüllt sein:
a) es muss eine objektivierbare Veränderung des Körpergewebes oder von Körperflüssigkeit vorhanden sein, wie sie z.B. bei der forensischen Untersuchung einer Todesursache festgestellt werden.
b) die Person, die eine Krankheit hat, muss darunter subjektiv leiden, bzw. glauben, dass sie leiden wird, d.h. sie muss den augenblicklichen Zustand zumindest für unangenehm halten und ihn abändern wollen. Das ist außerdem die Voraussetzung dafür, dass so etwas wie “Therapie” stattfinden kann. ..."
FAQ
hast du dich jetzt extra hier angemeldet um 6 Posts hintereinander zu diesem Thema zu verfassen???So einfach ist das aber nicht.
krabru
bevor Du Dich komplett galoppierst,
Bitte konkretisiere. Welches Zitat? Welche Aussage?Zitate komplett aus dem Zusammenhang reißen und der Kollegin irgendwas unterstellen wollen - ist recht - unschön
Hackt's bei Dir?Bist selbst betroffen?
Angabe im Profil - negativ - wär hilfreich gewesen,
kannst ja noch nachholen
woran soll man sich bei Dir orientieren, k.A.
Zum Urteil des BVG vom 12.12.2011- 2 BvR 633/11 -
Ein …
ich muss hier nicht die gesamten Infos die im ziemlich langen Urteil drinstehen wiedergeben - aber ich habe sie gelesen.
das sowohl als auch...es kann...eine Zwangsbehandlung...gerechtfertigt sein, kann, Voraussetzungen wurden geklärt..
"II. ...2. Die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten kann allerdings ungeachtet der besonderen Schwere des darin liegenden Eingriffs durch das grundrechtlich geschützte Freiheitsinteresse des Untergebrachten selbst gerechtfertigt sein. Dies gilt auch für eine Zwangsbehandlung zur Erreichung des Ziels des Maßregelvollzuges. Die Voraussetzungen hierfür hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2011 geklärt (vgl. BVerfG, a.a.O., S. 327 f.)...."
den möcht ich ehrlich gesagt, nicht als Nachbarn haben
Was anderes: man benutzt inzwischen tatsächlich den Begriff "beschützt" - ist halt nun mal so, schon seit Jahren.
Zu allerletzt: Wo bitte kann man Deine Angaben, Zahlenangaben nachlesen - die vom letzten Beitrag?
du bist allen ernstes der meinung, es gebe keine psychischen störungen?
hast du dich jetzt extra hier angemeldet um 6 Posts hintereinander zu diesem Thema zu verfassen???
Also 5 Posts zu markieren, das 6. mit dem zitieren-Button - und schon hast du alles in einem großen Post.
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