moderne Wundversorgung im neuen Gesetz verankert?

msoltau

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Krankenschwester
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Mentorin für Pflegeberufe, Wundmentorin
Hallo @ all,

ich arbeite in einem Krankenhaus, wo wir ein Wundmanagement aufgebaut haben, welches ich leite.
Nun hat mir heute einer von den Pharmavertretern erzählt, das im neuen Ausbildungsgesetz die moderne Wundversorgung verankert ist.:weissnix:
Ich habe überall im Netz gesucht, aber nicht gefunden.

Wäre klasse wenn mir jemand weiterhelfen kann. :up:

Unser Schulleiter hält nämlich auch nicht so viel davon.

Gruß Maja
 
Hallo Maja,

weder im neuen Krankenpflegegesetz noch in der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kommt das Wort(fragment) "Wund" vor...

allerdings

steht in der Anlage 1 zur APO:













Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:​

1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten​

Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen,​

– auf der Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und pflegerelevanter Kenntnisse der Bezugswissenschaften,​

wie Naturwissenschaften, Anatomie, Physiologie, Gerontologie, allgemeine und spezielle Krankheitslehre,​

Arzneimittellehre, Hygiene und medizinische Mikrobiologie, Ernährungslehre, Sozialmedizin sowie der​

Geistes- und Sozialwissenschaften, Pflegesituationen wahrzunehmen und zu reflektieren sowie Veränderungen​

der Pflegesituationen zu erkennen und adäquat zu reagieren,​


Das sollte auch dein Schulleiter, wie der Pharmavertreter es tut, so interpretieren, das auch die Erkenntnisse des modernen Wundmanagments in die Ausbildung einzubeziehen sind.
 
vielen Dank Flexi,
Das hilft mir schon mal weiter. Das kann ich dann mal mit unserem Schulleiter ausdiskutieren.

Gruß Maja
 
Liebe Maja,

vielleicht meinte der Vertreter den Paragraphen aus dem Sozialgesetzbuch (§39), dass jeder Pat. das Recht hat, nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen gepflegt und behandelt zu werden. Eben auch das Recht auf eine feuchte, moderne Wundversorgung hat.

LG
Trisha
 
Ne er sagte ganz speziell die moderne Wundversorgung sei wohl mit 30 Stunden im Neuen Ausbildungsgesetz verankert.
Er konnte mir aber auch nichts schriftliches oder spezielles geben.
Gruß Maja
 
Es gibt im neuen Ausbildungsgesetz eine Lerneinheit "Bei der Wundbehandlung assistieren". Da gibt es das Teillernfeld 1.5.5 "Wunden professionell versorgen". Das zusammen umfasst ca. 30h. Dein Schulleiter müsste die entsprechenden Unterlagen eigentlich vorliegen haben.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Bis bald

Astrid
 
Hallo zusammen,

ich verweise nochmal auf meinen Beitrag weiter oben.

Allenfalls findet man solche begrüssenswerten Regelungen in den diversen Curricula, die nur bedingt gesetzesähnlichen Charakter haben und von Bundesland zu Bundesland bis hin zu von Schule zu Schule unterschiedliche Inhalte haben.

Die rein gesetzlichen Texte findet ihr hier im Download-Bereich
 
@Wundtussi:

Hallo,

Du darfst nicht das neue Krankenpflegegesetz mit den Richtlinien oder Curricula der einzelnen Bundesländer durcheinander bringen.

Es gibt

1.) Das Krankenpflegegesetz als "verbindliche Rechtsquelle für alle" in Deutschland.

2.) Die Curricula und Richtlinien der einzelnen Bundesländer. Diese müssen natürlich die Vorgaben des Gesetzes erfüllen, können aber unterschiedlich ausgestaltet sein.

3.) Die Lehrpläne der einzelnen Schulen . Diese müssen an der jeweiligen Landesrichtlinien orientiert sein. Hier hat aber jede Schule einen gewissen Spielraum.

4.) Letztendlich der "eigentliche Unterricht". Der Dozent muss die Unterichtsreihen oder Lernfelder - welche in den Lehrplänen der Schule und den Landesrichtlinien vorgegeben sind- nun mit Inhalt füllen. Diese Inhalte müssen sich abr dann natürlich im neuen Gestz , den Landesrichtlinien, Lehrplänen der Schule und vorallem in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung widerfinden.....
LG, Lillebrit
 
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