Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen?

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renje, du hast unseren Diskussionspunkt anscheinend nicht verstanden.
Fakt ist: mein AG hat meine Festnetznummer und Punkt.
Niemand braucht meine Handynummer, sodass ich ständig und überall erreichbar bin.
Wir hatten lediglich diskutiert, dass falls der AG eine Erreichbarkeit verlangt, das steuerlich absetzbar ist.
Hat nichts mit Billighandys zu tun, von denen ich auch noch paar Exemplare hier rumliegen habe.

Und für Bereitschaftsdienste gibt es selbstverständlich "Diensthandys", die der oder die Diensthabende dann einstecken hat.
So sie denn funktionieren.:wink:
So ist das zumindest bei uns.
 
Warum muss ich mir was kaufen, was der AG will? Entweder er stellt selber oder er bezahlt die Anschaffung und Unterhaltung. Will er beides nicht, dann wird er wohl auf mich verzichten müssen.

Elisabeth

Eben. Was will der AG denn machen, wenn ich weder Festnetz noch Handy habe? Rauchzeichen?
Ich bin nicht verpflichtet ein Telefon zu haben, auch wenn es heutzutage wohl als selbstverständlich gilt. Aber es gibt kein Gesetz dazu. Wenn der AG will, dass ich meine Telefonnummer angebe und ich kein Telefon habe, wird er mir schon eins stellen müssen.
 
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Niemand braucht meine Handynummer, sodass ich ständig und überall erreichbar bin.
Wir hatten lediglich diskutiert, dass falls der AG eine Erreichbarkeit verlangt, das steuerlich absetzbar ist.
Hat nichts mit Billighandys zu tun, von denen ich auch noch paar Exemplare hier rumliegen habe.
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Wenn der AG meine Erreichbarkeit verlangt, hat er mir auch Rufbereitschaft zu zahlen.
 
Du kannst den günstigsten Festnetzanschluss absetzen, weil Du im Katastrophenfall erreichbar sein musst. Klappt zumindest bei meinem Finanzamt. Die ISDN-Anlage wäre dafür nicht notwendig.

Natürlich bekomme ich das Geld nicht zu 100% vom Finanzamt zurück, das ist bei Werbungskosten aber immer so. Und zumindest ich würde mir auch bei jedem anderen Beruf einen Telefonanschluss leisten wollen.
 
Es geht nicht darum, dass ich was steuerlich absetzen kann, es geht darum, dass mir der AG nicht vorschreiben kann was ich mir kaufe und was nicht.
 
Der vorauseilende Gehorsam scheint ein deutsches Problem zu sein... oder vielleicht doch eher eines von Pflegekräften?

Es geht hier nicht um den Katastrophenfall, wo das Finanzamt einspringt... wäre mir übrigens neu. Unser wollte immer ein Papier dafür sehen. Es geht eindeutig um die versteckte Rufbereitschaft. Der AG erwartet, dass der AN wegen der zu dünnen Personaldecke stets erreichbar ist, damit er einspringen kann.

@Jörg- du weiß ja: verdi und ich- ein Thema für sich. Aber wäre es net denkbar, dass verdi hier einen Musterprozess anstrebt um die Zahlung von Überstunden- UND Mehrarbeitsprozenten durchzudrücken? Das Urteil dürfte doch eine schöne Steilvorlage hergeben. Einziges Problem: wer mimt den Kläger? Denn ohne kann verdi (oder ein Berufsverband) ja nix machen.

Elisabeth
 
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@Jörg- du weiß ja: verdi und ich- ein Thema für sich. Aber wäre es net denkbar, dass verdi hier einen Musterprozess anstrebt um die Zahlung von Überstunden- UND Mehrarbeitsprozenten durchzudrücken? Das Urteil dürfte doch eine schöne Steilvorlage hergeben. Einziges Problem: wer mimt den Kläger? Denn ohne kann verdi (oder ein Berufsverband) ja nix machen.

Elisabeth

Du sagst im zweiten Teil ja schon. Wer klagt? Das Ganze ist Individualrecht, da kann ver.di nicht klagen. Da muss sich eine Pflegekraft finden die klagt.
 
Der AG erwartet, dass der AN wegen der zu dünnen Personaldecke stets erreichbar ist, damit er einspringen kann.

Er kann es ja erwarten, aber machen muss ich es nicht. Ich erwarte ja auch, dass der AG seine Verpflichtungen (z.B. Fürsorgepflicht, etc.) einhält. Die meisten AG machen das aber auch net. Also in diesem Fall, gleiches Recht für alle. Erwarten kann man viel, ob die Erwartungen erfüllt werden ist was anderes.
Wobei, um genau zu sein, der AG erwarten von den Angestellten mehr als diese per Gesetz oder Tarif müssen, umgekehrt erwarten die Angestellten von ihren AG in der Regel nur dass, was dieser per Gesetz oder Tarif leisten muss.
 
Der vorauseilende Gehorsam scheint ein deutsches Problem zu sein... oder vielleicht doch eher eines von Pflegekräften?
Er kann es ja erwarten, aber machen muss ich es nicht. Ich erwarte ja auch, dass der AG seine Verpflichtungen (z.B. Fürsorgepflicht, etc.) einhält. Die meisten AG machen das aber auch net. Also in diesem Fall, gleiches Recht für alle. Erwarten kann man viel, ob die Erwartungen erfüllt werden ist was anderes.
Wobei, um genau zu sein, der AG erwarten von den Angestellten mehr als diese per Gesetz oder Tarif müssen, umgekehrt erwarten die Angestellten von ihren AG in der Regel nur dass, was dieser per Gesetz oder Tarif leisten muss.
Ja?

Ich erwarte schon, dass mein AG seiner Fürsorgepflicht nachkommt und mich nicht bis an das Maximum der zulässigen Sonnatge arbeiten lässt, oder das Maximum der Tage am Stück, oder das Maximum der Stunden/Woche.
Ich erwarte auch, dass mein AG mir eine Kinderbetreuung oder zumindest Unterstützung bietet. Oder eine Wohnmöglichkeit wenn ich diese benötige. Oder einen abschließbaren Fahrradunterstand.
Oder ganz simpel erwarte ich, dass mein AG mir mit Wunschdiensten entgegen kommt. Oder ich auch mal 3 Wochen Urlaub bekomme, statt nur zwei. Oder das ich ganz spontan mal frei nehmen kann, wenn es meinem Vater schlecht geht oder mein Opa stirbt - oder ich einfach auf ein Konzert möchte.

Und ich freue mich wenn mein AG mich unter meiner (absolutnurfürdenabsolutenKatastrophenFalloderWeltuntergangssituationfreiegegebenen) Telefonnummer anruft um mir spontan einen anderen Dienst anzubieten, der mir entgegen kommt (Ja, sowas gibts).

Und btw, mein AG erwartet von mir nicht mehr, als ich vom Gesetz her darf...!

Ich weiß, deiner schon. Und bei dir ist alles ganz furchtbar schlimm und der AG überlegt sich den ganzen tag wie er euren Mitarbeitern das Leben zur Hölle machen kann. Dazu srpingt der Geschäftsführer zusammen mit der Pflegedirektion und dem Chefarzt wild kreischend um ein Lagerfeuer...
 
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Ich weiß, deiner schon. Und bei dir ist alles ganz furchtbar schlimm und der AG überlegt sich den ganzen tag wie er euren Mitarbeitern das Leben zur Hölle machen kann. Dazu srpingt der Geschäftsführer zusammen mit der Pflegedirektion und dem Chefarzt wild kreischend um ein Lagerfeuer...

1. Wo habe ich das hier im Forum jemals geschrieben?
2. Kannst Du mir mal erklären wieso Du mich hier so blöd anmachst? Kann es damit zusammenhängen, dass ich hier aufzeige, dass es mit unter ziemlich miese Arbeitgeber gibt. Nur um es für Dich, lieber Maniac noch mal klar und deutlich zu machen - MEIN ARBEITGEBER GEHÖRT NICHT DAZU! Bei uns gibt es auch Dinge die mir nicht passen, aber das gibt es bei jedem Arbeitgeber und ist hier auch nicht Thema. Ich bitte Dich hiermit mir nicht zu unterstellen, ich würde über meinen AG schlecht reden, oder ihn für furchtbar halten. Das habe ich hier nie gesagt und werde es auch nicht.
Aber es gibt solche Arbeitgeber und deren Mitarbeiter sollten über ihre Rechte aufgeklärt werden, auch wenn Dir, was auch einigen Deiner Postings durchaus raus kommt, net immer ganz passt. Deiner Grundeinstellung nach, aber auch das habe ich Dir je schon mal gesagt, bist Du scheinbar eh eher auf Arbeitgeberseite, was ja vom Prinzip auch nichts schlimmer ist, nur solltest Du trotzdem auch andere, als Deine arbeitgeberfreundlichen Meinungen, akzeptieren. Diskutieren gern, aber dann bitte auf einem anderen Niveau als in dem Posting oben.

Ach nochwas, Deine sarkastischen Anspielungen auf Deine Wünsche an den AG kannst Du Dir auch durchaus sparen. Eigentlich sollte ich gar nicht darauf eingehen, aber was solls. Dir dürfte mich absoluter Sicherheit klar sein, dass keines dieser Dinge von einem Arbeitgeber gefordert werden kann. Auch hat es nichts mit seiner Fürsorgepflicht zu tun, ob er Kinderbetreuung anbiete, Personalwohnheime, oder Fahrradständer (übrigens alles Dinge die mein AG zum Beispiel bietet). Aber was die maximale Belastung angeht, da erwarte ich von einem guten AG schon, dass er die Gesetze nicht unbedingt auf biegen und brechen ausnutzt, sondern sein Personal entsprechend schützt. Da kommen dann aber wieder die Betriebs- & Personalräte ins Spiel, dass würde hier aber zu weit führen. Ach ja, auch dass ist bei meinem Arbeitgeber gut gelöst, denn bei uns wird dieses Maximum bei weitem nicht eingefordert. Nach max. 7 Diensten gibt es mind. einen Tag frei.
Auch habe ich hier im Forum schon in einigen Threads mehrfach gesagt (aber ich möchte Dir ja nicht zumuten meine von ver.di-Propaganda strotzenden Postings zu lesen, deswegen nochmal nur für Dich), dass mein Arbeitgeber durchaus meine Telefonnummer hat. Ich kann nämlich "nein" sagen und bei uns wird auch niemand unter Druck gesetzt wenn er nein sagt.
Nur leider gilt das eben nicht für alle Arbeitgeber. Deswegen muss es hier auch erlaubt sein zu erwähnen, dass es kein Gesetz gibt, dass mir vorschreibt, dass ich dem AG meine Telefonnummer geben muss und es gibt schon gar kein Gesetz das mir vorschreibt, dass ich überhaupt einen Telefonanschluss besitzen muss. Wenn ein AG darauf besteht dass sein Angestellten telefonisch zu erreichen sind, muss er ihnen halt einen Anschluss finanzieren, oder einen anderen Weg finden.
 
@Maniac- es gibt für mich nur zwei Erklärungen für deine Ausführungen. Entweder hast du einen AG der über ausreichend Personal verfügt und damit nur in sehr, sehr begrenzten Rahmen Überstunden UND Mehrarbeit einfordert... oder du sitzt selber über dem Dienstplan. In dem Fall erklärt sich, warum man eine positive Umdeutung ginbekommt, dass ein Anruf mir ja auch was Positives bringen kann.

Zur Erinnerung: es dürfte die Mehrzahl der Anbieter- egal ob Krankenhaus oder Pflegeinrichtung- ein Personalproblem haben. Damit ist deine Beschreibung für die Gründe eines Anrufes wohl eher die absolute Ausnahme, denn die Normalität.

Die hinterleget Telefonnummer ist nur dafür zu nutzen, für das PK sie frei gegeben hat: Katastrophe im Sinne des Katastrophengesetzes und von mir aus auch, um eine für mich positive (und das kann ich nun mal nur im Vornherein klären) Dienstplanänderung durchzugeben. Für alles andere gilt die Nummer nicht.

Wie wollen wir mehr Personal einfordern, wenn wir den Mangel immer wieder aus eigener Kraft und ohne finanzielle Zuschüsse auffangen?

Elisabeth
 
Um mal wieder auf das Ursprungsthema zurückzukommen:
1. Am freien Tag angerufen werden: Das soll vorkommen, aber natürlich aus gutem Grund und nicht täglich. Allerdings ist ein Anruf auch möglich außerhalb eines Katastrophenfalls, denn keiner ist so gut mit Personal ausgestattet, daß das immer unterbleiben könnte, um die Versorgung der Pat. / Bewohner zu gewährleisten. Darum geht es nämlich. ich muß allerdings für meinen AG nicht ständig erreichbar sein. Im Zweifel gehe ich eben nicht ans Telefon.
2. Daß sie nicht eingesprungen ist - ihr gutes Recht.
3. Daß man das zu spüren kriegt- können einige hier im Forum sicherlich bestätigen. Da muß man durch.
4. Arbeitsverweigerung? Nein.
5. Grund für eine Abmahnung? Nein.
6. Eine Telefonnummer angeben muß man. Welche das ist, entscheidet jeder selber. Auch, wenn er Festnetz und Handy angibt...
7. Personalrat einbeziehen bei 1 x anrufen halte ich für überzogen.
@opjutti in # 4: "mangelhafte Personaldisposition ihrer Vorgesetzten": Weißt Du denn sicher, daß es kein echter Notfall war, der einen Anruf durchaus gerechtfertigt hätte?
 
... um die Versorgung der Pat. / Bewohner zu gewährleisten. Darum geht es nämlich. ...
Das ist das Problem des AGs, der für genug Personal zu sorgen hat. Tut er dies net, dann kann er die Versorgungsleistung nicht anbieten.

Ein Landwirt stellt sich auch net 200 Kühe in den Stall, wenn er weiß, dass er net genug Mitarbeiter hat um die kontinuierliche Versorgung zu garantieren. So was geht nur, wenn man Menschen versorgt.

Elisabeth
 
Wenn Du plötzlich in der Urlaubszeit 5 Langzeitkranke hast, MUSST Du irgendwen anrufen oder Du landest im Organisationsverschulden.
Es soll durchaus vorkommen, daß alle Stellen besetzt sind und trotzdem sind nur wenige da! z.B. Grippe- und Durchfallerkrankungswellen... Allen Eventualitäten kann man nie gewappnet gegenüber stehen. Da heißt es eben improvisieren und dabei gerecht sein! Gibt einer was, bekommt er dafür was anderes...
 
... oder Du landest im Organisationsverschulden.
Der ist gut. Organisationsverschulden wird erst relevant, wenn man feststellt: ops, geht doch net, wenn zu den 5 Langzeitkranken auf einmal noch Urlauber dazu kommen. ... Dann muss der AG sehen, dass er entweder eine Aufnahmesperre einrichtet für die Zeit oder sich bereits im Vorfeld um mehr Personal kümmert.

Es kann doch net sein, dass wir den Personalmangel immer wieder unterstützen indem wir nachweisen: es geht auch mit viel weniger Personal: Team ist eh schon fünf Leute kleiner und trotzdem klappt es.

Nebenbei- auch die PDL darf arbeiten am Bett. Sie hat ehedem ja auch eine Ausbildung gemacht. Auf diese Grundausbildung legen wir ja viel wert. Dann soll sie bei Engpässen auch zum Tragen kommen. Die PDL kann sich ja bereits in "guten" Zeiten einarbeiten lassen, damit sie dann auch als vollwertige Kraft einsetzbar ist. *zynismusoff*

Elisabeth
 
Gute Idee, daß die PDL alle Ausfälle selber abfängt! Du arbeitest schon länger nicht mehr, stimmts?
 
*ggg* Treffer und versenkt? Oder wie muss ich die Nachfrage verstehen?

Elisabeth
 
Unsere Bereichsleitungen müssen dies auch, selbst die Klinikleitung war vor kurzem auf einer Station tätig - habe ich mit eigenen Augen gesehen...
 
Aha. Die Ausfälle sollen also alle von den Leitungen abgefangen werden, um nur ja keinen Mitarbeiter anrufen zu müssen. Habe ich das richtig verstanden?
 
Was spricht dagegen? In meinen Augen nichts. Mir ist schon klar, dass PDLs auch nix anderes sind als Verwalter des Mangels. Gehen wir mal davon aus, dass der AG Überstundenprozente zahlen müsste, dann ist sie diejenige, die eh im Haus ist. Damit wird Geld gespart.

Und ich muss gestehen, von Jemandem, der mehr Gehalt bekommt für seine "Verwaltertätigkeit" erwarte ich einfach mehr als nur aussitzen der Situation. Denn so kommt es gerade rüber. Für Langzeitkranke kann man Ersatz schaffen und das net erst, wenn die Urlaubszeit anfängt.

Elisabeth
 
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