Mit welchen Konsequenzen muß man rechnen?

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Es muss klar sein, das man eben NICHT 24h für den Arbeitgeber erreichbar sein muss! Auch wenn es nur eine Kollegin in der Pause ist!
Ob jemand ans Telefon geht, oder nicht, das entscheidet jeder noch selber. Diese Freiheit sollten wir haben!


Genau das meine ich eben auch.
Und es reicht doch vollauf, wenn man dem AG seine Festnetznummer gibt!
Und wie Elisabeth schon sagte, was waren das noch Zeiten, als es nur Festnetznummern gab und noch nicht mal Anrufbeantworter!

Ich finde einfach, man sollte sich abgrenzen können.
Wenn eine Kollegin mich mit einer Handynummer, die ich nicht kenne, anriefe, nur um mich zum Einspringen zu bewegen, fände ich das schon echt dreist!
 
Die Katastrophe muss ausgerufen werden, dies geschieht durch den Landrat/Bürgermeister der betroffenen Region.
Jedes Land hat sein eigenes Katastrophenschutzgesetz, hier das aus Bayern: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j...bx268CnaZeFBwD-Gg&sig2=UfSAc0xbMwn8RPZT80pU6Q

Für dich interessant: Der Artikel 8:
(1) 1Träger von Krankenhäusern im Sinn von § 108 Nrn. 1 und 2 des Sozialgesetzbuchs,
Fünftes Buch, die zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten
geeignet sind, haben Alarm- und Einsatzpläne, die insbesondere organisatorische
Maßnahmen zur Ausweitung der Aufnahme- und Behandlungskapazität vorsehen,
aufzustellen und fortzuschreiben. 2Die Pläne sind mit der Katastrophenschutzbehörde
und den Trägern benachbarter Krankenhäuser abzustimmen; sie sind diesen und der
Rettungsleitstelle zur Verfügung zu stellen. 3Die Katastrophenschutzbehörde kann
von der Verpflichtung nach Satz 1 Ausnahmen zulassen; sie stellt in Zweifelsfällen
auch die Eignung eines Krankenhauses im Sinn von Satz 1 fest. 4Krankenhausträger
sind darüber hinaus verpflichtet, für Schadensereignisse innerhalb der Krankenhäuser
Notfallpläne aufzustellen
 
Ein Katastropheneinsatzplan und die dafür hinterlegten Telefonlisten ist ja was völlig anderes als die auf Station hinterlegte Liste mit Mitarbeitertelefonnummern.
Und ich denke nicht (aber ich kann mich auch irren) dass vom Mitarbeiter verlangt werden kann, außer seiner Festnetznummer auch noch seine Handynummer auf Station zu hinterlegen.
Und für Rufbereitschaften gibt es ein Diensthandy.
 
...Und wie Elisabeth schon sagte, was waren das noch Zeiten, als es nur Festnetznummern gab und noch nicht mal Anrufbeantworter! ...
Ich komme aus einem Land, wo es net mal das gab. Da warst froh, wenn die Telefonzelle an der Ecke net von Rabauken demoliert war.

@narde- wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann mißbraucht die Klinik o.ä. Einrichtung die ihr mitgeteilten Nummern. da sie ja eigentlich zu einem anderen Zweck ausgehändigt wurden.

*dackelblick* Fällt das dann eigentlich schon unter StGb § 132 Amtsanmaßung? Die PDL ist ja net der Landrat oder Bürgermeister.

Elisabeth
 
Ich komme aus einem Land, wo es net mal das gab. Da warst froh, wenn die Telefonzelle an der Ecke net von Rabauken demoliert war.
ja, Elisabeth, das kenn ich auch noch. wir wurden aber trotzdem in den Dienst geholt. Da stand dann gleich mal der Fahrer von Krankenhaus vor der Tür und dann hieß es: Nach Möglichkeit mitkommen und einspringen! Clevere hatten für solche Fälle eine Bierflasche im Kühlschrank, aus der dann schnell ein Schluck genommen wurde, wenn der Fahrer vorfuhr. "Och, das tut mir jetzt aber leid, hätte ich das gewußt, hätte ich keinen Alkohol getrunken..."
:aetsch:
 
Die PDL ist ja net der Landrat oder Bürgermeister.
Nun ja, es könnte schon sein, dass eine PDL auch Landrat ist...

Man sollte sich den Katastrophenplan seines Hauses ansehen und dann sollte man dies auch wissen.
 
Aber auch wenn die Nummern für einen Katastrophenschutzplan hinterlegt sein müssen, heißt dass nicht, dass ich rund um die Uhr erreichbar sein muss und auch nicht, dass die meine Handy-Nummer haben müssen. Die Anrufe im Katastrophenfall erfolgen heute meist per telefonischer Durchsage. Ich habe das mal im Rahmen einer Übung erlebt, man bekommt gesagt wo man anrufen soll und dann wo man sich einfinden soll. Meldet man sich nicht am Telefon, wird auch nicht mit einem gerechnet. Man kann ja mal im Urlaub sein und dann muss man sich dort auch nicht abmelden.

Wenn mich Kollegen mit ihrem Handy auf meinem Handy anrufen würden um mich zum Arbeiten anzurufen, dann würde ich diese Nummer als nächstes auf meinem Handy sperren...ich habe meinem AG noch Nie meine Handy-Nummer gegeben und das wird auch nie passieren, es sei mich verpflichtet jemand per Gesetz dazu..!
 
ja, Elisabeth, das kenn ich auch noch. wir wurden aber trotzdem in den Dienst geholt. Da stand dann gleich mal der Fahrer von Krankenhaus vor der Tür und dann hieß es: Nach Möglichkeit mitkommen und einspringen! Clevere hatten für solche Fälle eine Bierflasche im Kühlschrank, aus der dann schnell ein Schluck genommen wurde, wenn der Fahrer vorfuhr. "Och, das tut mir jetzt aber leid, hätte ich das gewußt, hätte ich keinen Alkohol getrunken..."
:aetsch:

Das klappt auch am Telefon ganz gut. Hatte ich selbst mal gebracht, als mein AG mich kurzfristig am einem Sonntag zum Spätdienst "einladen" wollte. Es war kurz vor 12:00 Uhr (Dienstbeginn 13:00). Ich habe ihm kurz und knapp gesagt, dass ich beim Essen zubereiten bereits 2 Gläser Wein getrunken habe. Thema durch.
 
Also ich versteh das jetzt so. Meine TeleNr. bekommt mein AG für den Katastrophenplan. Nutzt er diese anderweitig dann interpretiere ich das als Mißbrauch von Daten. Wobei- wie können Daten, die für den Katastrophenfall zur Verfügung stehen, für jedermann öffentlich einsehbra sein. Ist das nicht strafbar? Oder liege ich falsch?

Elisabeth
 
Joerg- Bruder im Geiste (und dabei meine ich nicht die geistigen Getränke!)!!!
 
Also ich versteh das jetzt so. Meine TeleNr. bekommt mein AG für den Katastrophenplan. Nutzt er diese anderweitig dann interpretiere ich das als Mißbrauch von Daten. Wobei- wie können Daten, die für den Katastrophenfall zur Verfügung stehen, für jedermann öffentlich einsehbra sein. Ist das nicht strafbar? Oder liege ich falsch?

Elisabeth

Der AG muss Deine Telefonnummer für den Katastrophenfall bekommen - dagegen kannst Du Dich nicht verwahren. Die Nummern für den Katastrophenfall sind aber - zumindest nach den Plänen, die ich bisher einsehen konnte - nicht für jeden öffentlich einsehbar, sondern eben nur für den Zuständigen im Katastrophenfall (meist hat einer der Chefärzte dann das Kommando über das Ganze) zugänglich.

Selbstverständlich darf die Privatnummer aber auch auf Station angegeben werden und für Stationsleitung und Kollegen zugänglich sein. (Dass Hinz und Kunz an die Telefonliste rankonnte, habe ich noch nie erlebt.) Es existiert kein Verbot solcher Listen. Warum auch - wenn AG und Kollegen mich telefonisch erreichen können, ist das ja nicht per se etwas Böses. (Ich selbst stehe abgesehen davon sowieso im Telefonbuch, damit darf jeder an meine Nummer.)
 
Der AG bekommt meine Telefonnummer für den Katastrophenplan und ausschließlich dafür. Ich denke, das wird wahrscheinlich schon mit dem Ausfüllen des Personalbogens erfolgen.

Und ansonsten geht niemand etwas an, wie er mich erreichen kann es sei denn, ich will erreicht werden. Und wenn ich per Telefon belästigt werde... müsste ich mal drüber nachdenken, welche rechtlichen Schritte gegen so ein "Stalking" möglich sind.

Btw.- wer bekommt eigentlich "Telefongeld"? Schließlich erwartet der AG ja, dass er mich immer erreichen kann. Damit ist der Anschluss ja net mehr reine Privatsache.
Auch ein denkbares Prozedere: kein Geld- nicht erreichbar für "Aushelfen".

Elisabeth
 
Wenn du jederzeit erreichbar sein mußt für den AG so ist das zumindest steuerlich absetzbar ;-)
Ich kenne das auch so, dass die Telefonlisten für den Katastrophenfall nicht auf der Station rumliegen sondern extra dafür erhoben wurden und an anderer Stelle verwahrt werden.
So war es zumindest als hier die letzte EM oder WM oder watte war und Terrorwarnungen vorlagen.
 
Was kommt da bei der Steuer rum? Wie teuer war nochmal das billigste Handy? Ich muss mir ja schließlich eines anschaffen damit ich immer erreichbar bin. Die Unkosten sollte wohl derjenige zahlen der sie verusacht- oder?

Elisabeth
 
Also ich bin ja leider kein Steuerberater aber der nette Herr von der Lohnsteuerhilfe hat mir erklärt, dass es steuerlich absetzbar ist, wenn man für den AG erreichbar sein muss.
Was bei mir nicht der Fall ist, da ich nicht bereit bin, rund um die Uhr erreichbar zu sein. ;-)
 
Wenn du es in ein Verhältnis setzt, sind es Peanuts um net zu sagen: du kannst von dem keinen Telefonanschluss betreiben.

Elisabeth
 
Och Mann eure Probleme möcht ich haben.

Handy gibts vom Nachbarn, Kindern, Neffen oder im Wertstoffhof, bei jedem liegen doch ein paar rum und ne Prepaidkarte gibts beim Aldi, Liedl oder wie se alle heißen für 10-15€ im Jahr, da brauch ich doch keine Lohnsteuer bemühen.

Und wenn ich nicht will ist dat Dingens aus - Ende.

Der AG hat ne Telefonnummer und ist zufrieden - ich hab meine Ruh.

Das sollte 10-15€ im Jahr wert sein - oder?
 
Gab doch demletzt irgendwann mal ein Urteil, dass das Guthaben nicht merhr verfallen darf, oder?

Heißt also: Keine xx Euro im Jahr, sondern einmalig 10,15 Euro - und gut ists.
 
Warum muss ich mir was kaufen, was der AG will? Entweder er stellt selber oder er bezahlt die Anschaffung und Unterhaltung. Will er beides nicht, dann wird er wohl auf mich verzichten müssen.

Elisabeth
 
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