Medikamenten-Dokumentation

Jogibaer

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18.02.2006
Beiträge
42
Ort
Raum Düsseldorf
Beruf
Fachwirt SG(IHK) / Krpfl. / Rettass. / QMB
Funktion
Unternehmer - amb.Pflegedienst
Ein Pflegedienst ist verpflichtet, ärztlich verordnete Medikamente und deren Einnahme fachgerecht und vollständig zu dokumentieren.

Welche der folgenden Angaben habt Ihr in der Dokumentation stehen?

a) Applikationsform
b) vollständigen Medikamentennamen
c) Dosierung und Häufigkeit
d) tageszeitliche Zuordnung der Medikamentengabe
e) Angaben zur Bedarfsmedikation

LG
Jogibaer
 
Bei uns stehen alle von dir genannten Dinge in der Pflegedokumentation und zusätzlich die Wirkstoffe der Medikamente mit evtl. Austauschpräparaten.
 
Wie sich c und d unterscheidet und wie dies in der Praxis aussieht, wüsste ich gerne.

c ist ja noch einleuchtend : Aspirin 100mg 1-0-1

und d?

Muss jedes Medikament tageszeitlich zugeordnet werden? :wut:

Wann der Pflegedienst da ist oder wann Patientin dies einnimmt? Ersteres wird eh schon dokumentiert auf die Leistungsnachweise....

Oder der Arzt teilt mir dies mit...sorry....der zeigt mir nen "Vogel"

Denn dies sind die Kriterien, die der MDK fordert! So steht es zumindest in den Richtlinien...

Jogibaer
 
Aspirin 100mg 1-0-1 enthält doch die tageszeitliche Zuordnung: morgens eine- mittags keine- abends eine.

Elisabeth
 
Ja, aber was heißt genau morgens, mittags, abends?
Ich finde auch, dass Uhrzeiten wichtig sind. Immerhin kann man zwischen morgens und morgens unterscheiden. Der eine sagt morgens ist z.b 6 Uhr, der andere findet morgens ist 9 Uhr.
Dann bekommt der Patient z.b morgens um 9 eine Tbl. und mittags um 12 gleich wieder, obwohl i.d.R oft 6 Stunden dazwischen liegen sollen.
Immerhin gibt es Tbl., die man zu festen Uhrzeiten nehmen soll und Tbl., die z.b zur Mahlzeit gegeben werden, unabhängig ob es 6 Uhr oder 9 Uhr ist.
Darum ist es gar nicht verkehrt Vorallem in ambulanten Pflegediensten genaue Uhrzeiten bei der medikamentendokumentation anzugeben.
 
Argumentation erfolgt mit Hilfe der Pharmakologie. Die unterscheidet zwischen zu, vor oder nach den Mahlzeiten. Eine konkrete Uhrzeit wirst du nirgends finden lediglich die Abstände werden angegeben sein. Aber auch hier zählt: was setzt der Arzt an.

Aspirin 1-0-1: morgens und abends. Laut Beipackzettel soll die Einnahme nach den Mahlzeiten erfolgen.

Und gerade im ambulanten Dienst dürfte es unmöglich sein, die Tabletten stundengenau einzugeben. Stichwort: Anzahl der Kunden, Straßenverkehr.

Elisabeth
 
Die einzige Uhrzeit gebundene Medigabe gibt es z.B. bei Augentropfen. Aber auch das ist im häusl. Bereich nicht immer ganz genau hinzubekommen.
Bei Tabletten kenne ich auch nur die schon erwähnte Angabe mit den Mahlzeiten.
 
Bei bestimmten Schmerzmitteln (Palladon oder Oxigesic) macht eine genaue Uhrzeit Sinn, weil die im Abstand von 12 h eingenommen werden sollten, um den Medikamentenspiegel gleichbleibend zu halten.

Allerdings muss hier der Arzt ja nicht unbedingt die genaue Uhrzeit vorgeben. Wenn der Pflegedienst den 12-Stunden-Abstand einhält, ist es wurscht, ob die Einnahme nun 6.00h & 18.00h oder 8.00h & 20.00h erfolgt.
 
Interesse Anworten und Sichtweisen...

Jemand vom MDK da, der die Richtlinie näher erläutern kann?

Wenn man andere Pflegedienste befragt, sträuben sich einem die Nackenhaare...80% Dokumentation und 20% nur noch Pflege?!!

90 Min Erstgespräch incl.Pflegeplanung / Beratungsprotokoll etc. für 1-2 Woche baden z.B.???

Und der pflegedienst soll "wirtschaftlich" arbeiten...:knockin::wut:
Jogibaer
 
hallo...

@jogibaer: Jetzt muss ich aber mal nachfragen; ein Pflege-
dienst ist doch aber nicht immer verpflichtet, Medikamente
zu domumentieren?! Doch nur wenn man auch zur Medikamenten-
gabe da hin kommt zum Patienten.
Also wenn wir zum Beispiel nur die Pflege machen und die
Ehefrau/Mann der zu brtreuenden Person die Medikamente
stellt und verabreicht und wir auch keine Verordnung vom
Hausarzt dafür haben, brauchen wir keine Medis zu dokumentie-
ren.
 
hallo...

@jogibaer: Jetzt muss ich aber mal nachfragen; ein Pflege-
dienst ist doch aber nicht immer verpflichtet, Medikamente
zu domumentieren?! Doch nur wenn man auch zur Medikamenten-
gabe da hin kommt zum Patienten.
Also wenn wir zum Beispiel nur die Pflege machen und die
Ehefrau/Mann der zu brtreuenden Person die Medikamente
stellt und verabreicht und wir auch keine Verordnung vom
Hausarzt dafür haben, brauchen wir keine Medis zu dokumentie-
ren.

genau so handhaben wir es auch. Wenn wir keine verordnung haben, hat es uns auch nicht zu interessieren...
Wir vermerken lediglich wenn der Pat Marcumar oder Insulin bekommt..das man im Notfall darüber wenigstens ne Info hat..
 

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