Hallo an alle!
Ich bin auf der Suche darüber was die aktuellen Krankenpflegegesetze/Haftungsrechte über den Umgang bzw. das Haftungsrecht einer Krankenschwester im Bezug auf Arzneimittel sagt. In einer Hausarbeit will ich darüber diskutieren ob es sinnvoll wäre das Tabletten richten / vorbereiten in die Hände eines Pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTA) zu geben. Wo liegen hierbei eurer Meinung nach die Vor und Nachteile und wo gibt es juristische Grenzen. Welchen Qualifikationsbedarf sollte die PTA erfüllen???
Ich bin auf der Suche darüber was die aktuellen Krankenpflegegesetze/Haftungsrechte über den Umgang bzw. das Haftungsrecht einer Krankenschwester im Bezug auf Arzneimittel sagt. In einer Hausarbeit will ich darüber diskutieren ob es sinnvoll wäre das Tabletten richten / vorbereiten in die Hände eines Pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTA) zu geben. Wo liegen hierbei eurer Meinung nach die Vor und Nachteile und wo gibt es juristische Grenzen. Welchen Qualifikationsbedarf sollte die PTA erfüllen???