Auch durch das wiederholte Erwähnen dieser angeblichen Tatsache wird sie nicht wahrer! Ich war bis 2010 in der Pflege tätig und in allen Häusern (KH der Maximalversorgung in RLP und NRW) gab keinen Spritzenschein! Für wen auch immer. Was ich mich persönlich frage, gab es in den 90ern tatsächlich soviele KPHs in Krankenhäusern, dass man von Gang und gäbe sprechen kann?
Und - da man das ja anscheinend extra erwähnen muß - der Hinweis:
Beim sog. Spritzenschein geht es um Pflegehelfer; bei uns damals KPH.
Das war in den 90ern gang und gäbe.
Aber egal, es war zu meiner Examenszeit üblich über diverse injektionstechniken unterrichtet zu werden. Praktisch wurde das unter Aufsicht geübtund mit Examensabschluss ist man dann formal berechtigt, dies nach Delegation durchzuführen. Und hier setze ich die Verantwortung der einzelnen Pflegekraft voraus, bei Nichtkönnen diese zu verweigern.
Im Laufe meiner Berufstätigkeit gab es immer wieder Kollegen die von Spritzenscheinen auch für Pflegefachkräfte sprachen, aber in der Praxis habe ich das nie erlebt.
Werden auf Normalstationen Patienten bei Medikamenten Erstgaben tatsächlich engmaschig überwacht? Mal egal ob der Arzt dies tut oder die Pflegefachkraft! Ich habe da so meine Zweifel. Die wenigsten Patienten werden per Zentralmonitoring überwacht, weder Arzt noch Pflegefachkraft bleiben während der Kurzinfusion am Bett stehen.
Ich schaue beruflich bedingt tagtäglich diverse Patientenkurven aus den verschiedensten Krankenhäusern durch. Spezielle Überwachungen bei Erstgaben von Medikamenten habe ich noch nie wahrgenommen, weder in der pflegerischen noch in der ärztlichen Doku!
Hat das wirklich eine so große rechtliche Relevanz?
Intavenöse Medikamentengabe bei liegender Infusion sind doch überwiegend im pflegerischen verortet oder lebe ich hier in unserem NRW Ballungszentrum auf ner kleinen Insel?