Erstgabe von i.v. Medikamenten


Und - da man das ja anscheinend extra erwähnen muß - der Hinweis:
Beim sog. Spritzenschein geht es um Pflegehelfer; bei uns damals KPH.
Das war in den 90ern gang und gäbe.
Auch durch das wiederholte Erwähnen dieser angeblichen Tatsache wird sie nicht wahrer! Ich war bis 2010 in der Pflege tätig und in allen Häusern (KH der Maximalversorgung in RLP und NRW) gab keinen Spritzenschein! Für wen auch immer. Was ich mich persönlich frage, gab es in den 90ern tatsächlich soviele KPHs in Krankenhäusern, dass man von Gang und gäbe sprechen kann?
Aber egal, es war zu meiner Examenszeit üblich über diverse injektionstechniken unterrichtet zu werden. Praktisch wurde das unter Aufsicht geübtund mit Examensabschluss ist man dann formal berechtigt, dies nach Delegation durchzuführen. Und hier setze ich die Verantwortung der einzelnen Pflegekraft voraus, bei Nichtkönnen diese zu verweigern.
Im Laufe meiner Berufstätigkeit gab es immer wieder Kollegen die von Spritzenscheinen auch für Pflegefachkräfte sprachen, aber in der Praxis habe ich das nie erlebt.
Werden auf Normalstationen Patienten bei Medikamenten Erstgaben tatsächlich engmaschig überwacht? Mal egal ob der Arzt dies tut oder die Pflegefachkraft! Ich habe da so meine Zweifel. Die wenigsten Patienten werden per Zentralmonitoring überwacht, weder Arzt noch Pflegefachkraft bleiben während der Kurzinfusion am Bett stehen.
Ich schaue beruflich bedingt tagtäglich diverse Patientenkurven aus den verschiedensten Krankenhäusern durch. Spezielle Überwachungen bei Erstgaben von Medikamenten habe ich noch nie wahrgenommen, weder in der pflegerischen noch in der ärztlichen Doku!
Hat das wirklich eine so große rechtliche Relevanz?

Intavenöse Medikamentengabe bei liegender Infusion sind doch überwiegend im pflegerischen verortet oder lebe ich hier in unserem NRW Ballungszentrum auf ner kleinen Insel?
 
Auch durch das wiederholte Erwähnen dieser angeblichen Tatsache wird sie nicht wahrer! Ich war bis 2010 in der Pflege tätig und in allen Häusern (KH der Maximalversorgung in RLP und NRW) gab keinen Spritzenschein!

Ich, 1979 bestandenes Examen (NRW) zur Krankenschwester, habe 4 Spritzenscheine!
In meinem Ausbildungskrankenhaus haben wir die venöse Punktion nur theoretisch durchgenommen.
In meinem danach KH durfte ich dann in den folgenden Jahren, bedingt durch erst nicht dürfen - dann doch dürfen - dann wieder verboten - danach erneut erlaubt - alles wegen der Ärzte(kammer), erst den Schein zur Erlaubnis der venösen Punktion zum Blut abnehmen, dann irgendwann für die Erlaubnis einer venösen Injektion (wir spritzen damals Euphyllin unverdünnt i.v.!), anschließend kam die Erlaubnis zum Venösen Dauerzugang.
Und vor 2 Wochen habe ich den "Spritzenschein" zum spülen der Viggo mit Kurzheidelbergerverlängerung erfolgreich absolviert und erhalten.
:cheerlead: :sdreiertanzs: :sdreiertanzs::cheerlead:
 
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Ich habe nirgendwo geschrieben, dass es keine Spritzenscheine gab, sondern dass es sie in Häusern in denen ich gearbeitet keine gab. Und das auch nur weil Martin sinngemäß geschrieben hat, dass früher die Medikamenten Erstgabe ärztlicherseits üblich war. Mir ist bewusst, dass das sehr unterschiedlich gehändelt wurde. Aus der Pädiatrie kenn ich nur, dass Ärzte die intravenösen Zugänge gelegt haben, überwacht wurden diese durch die Pflegekräfte und intravenöse Medikamente waren mit Ausnahme von Blut und Blutprodukten pflegerische Aufgabe, auch die Erstgaben...
 
Auch durch das wiederholte Erwähnen dieser angeblichen Tatsache wird sie nicht wahrer! Ich war bis 2010 in der Pflege tätig und in allen Häusern (KH der Maximalversorgung in RLP und NRW) gab keinen Spritzenschein! Für wen auch immer. Was ich mich persönlich frage, gab es in den 90ern tatsächlich soviele KPHs in Krankenhäusern, dass man von Gang und gäbe sprechen kann?
Möglicherweise bist Du da auch durch die (zumindest früher) bessere Personaldecke in der Kinderkrankenpflege etwas verwöhnt gewesen! ;)
Glaub mir, sowohl in meinem KH als auch in mehreren mir bekannten Kliniken der Umgebung rannten einige KPHs auf den Stationen rum.
Ich spreche hier von der Erwachsenen-Krankenpflege.
Und bei uns benötigten damals - jedenfalls in der Orthopädie - die KPHs den Spritzenschein für i.m.-Spritzen, um Nachtdienst machen zu dürfen; die Schmerzspritzen wurden damals nämlich noch fast alle i.m. gegeben.
 
???
Nochmal:
Der Kommentar 3 stammt von mir.
IN diesem Kommentar habe ich drei verschiedene Quellen benannt und zitiert:
1. Thieme
2. Bibliomed (Prof. Böhme)
3. den Paragraphen aus dem Krankenpflegegesetz
Ich weiß jetzt immer noch nicht, welche dieser Quellen Du meintest, aber lassen wir´s gut sein...
Wenn du es wirklich wissen willst, bitte nochmal #18 lesen, ich hab dir dort mit Zitaten aus deinem Beitrag aufgeführt auf welche deiner Äußerungen ich reagiert habe.

Aha!
Und was hast Du nun gewonnen?
Den Arzt im Notfall alarmieren konnten wir damals auch.
Eine selbständige Behandlung würde doch so aussehen, daß die Pflegekraft selbständig das Notfallmedikament (Adrenalin) verabreicht.
Sonst hat das doch mit der selbständigen Ausübung von Heilkunde nichts zu tun.

Bitte?! Wer verlangt denn eine selbstständige Behandlung? Ich nicht. Das kann nur ein Missverständnis deinerseits sein. Es geht beim g-ba-Papier nicht darum alle Ausübungen von Heilkunde umfänglich zu übertragen. Die Arbeit bleibt interdisziplinär und somit gegenseitig ergänzend. Von nichts anderem bin ich bisher ausgegangen.

Was ich gewonnen habe? Eine Chance für den Patienten. Ich hab kein Problem damit, dass da ein Arzt kommen muss - die anderen Maßnahmen binden mich eh schon genug - so what, so funktioniert halt interdisziplinäre Zusammenarbeit, wenn es um einen Notfall geht. Und wenn alesig meint, dass diese Maßnahmen bzw. diese Beobachtungen bei einigen der Kolleg*innen nicht vorhanden sind - die Kompetenz fehlt - bleibt die Delegation der Gabe von i.v. Antibiosen riskant. Das seh ich schon so. Und, dass das hier und da und damals anders war - da kann ich ja nix dafür. Es geht ja um die aktuelle(n) Situation und Möglichkeiten.

Ich verweise nochmal auf den Schluß meines Kommentars 14, wo ich auf den Sinn und Zweck dieses Modellvorhabens hingewiesen hatte.
Mit Delegation hat das alles nichts zu tun, sondern hier sollten komplette Tätigkeitsfelder (z. B. Wundmanagement) aus dem ärztlichen Tätigkeitsbereich herausgenommen und KOMPLETT in den Tätigkeitsbereich der Profession Pflege übertragen werden. Komplett heißt nicht, daß ich mir jedes Pflästerchen und Sälbchen weiterhin vom Arzt verordnen lassen muß, sondern daß ich das aufgrund meiner eigenen Qualifikation selbst entscheiden kann und darf.
Ja, das meinst du. Ist aber nicht zwingend so. Das trifft vielleicht auf einige der diagnosebezogene Tätigkeiten zu, aber nicht unbedingt auf die prozedurbezogenen. Ein Blasenkatheter, welche ebenfalls lt. g-ba-Papier an die Pflegekraft delegiert wird, darf ja auch erst nach ärztlicher Indikationsstellung gelegt werden. Es ist für mich überhaupt nicht Thema, dass es keine Angaben, Abstimmungen und interdisziplinäre Zusammenarbeit braucht.
 
Auch durch das wiederholte Erwähnen dieser angeblichen Tatsache wird sie nicht wahrer! Ich war bis 2010 in der Pflege tätig und in allen Häusern (KH der Maximalversorgung in RLP und NRW) gab keinen Spritzenschein!

Stimmt, du hast geschrieben: und in allen Häusern in denen ich nicht wa...
Aber vorher kam der von mir markierte Satz. Den habe ich durchaus als allgemeine Negierung des Spritzenscheines aufgefasst, da er als allgemeingültig formuliert ist.
 
Stimmt, du hast geschrieben: und in allen Häusern in denen ich nicht wa...
Aber vorher kam der von mir markierte Satz. Den habe ich durchaus als allgemeine Negierung des Spritzenscheines aufgefasst, da er als allgemeingültig formuliert ist.
Du hast recht, kann man so lesen, war aber nur auf die Häuser gemünzt, in denen ich arbeitete...
 
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Bitte?! Wer verlangt denn eine selbstständige Behandlung? Ich nicht. Das kann nur ein Missverständnis deinerseits sein. Es geht beim g-ba-Papier nicht darum alle Ausübungen von Heilkunde umfänglich zu übertragen.
Ja, das meinst du. Ist aber nicht zwingend so.
So?

„Die Kompetenzen Pflegender werden erweitert und Pflegende übernehmen definierte Tätigkeiten, die vormals Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Auch in Deutschland ist mit § 63 Abs. 3c SGB V seit zehn Jahren die Möglichkeit eröffnet, in Modellprojekten die selbstständige Ausübung von Heilkunde durch Berufsangehörige der Kranken- und Altenpflege zu erproben. Bislang gibt es jedoch erst an einem Standort in Deutschland ein Modellprojekt, das zwei Bereiche (Diabetes Typ 2 und chronische Wunden) aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses auf Pflegende im Modellstudiengang „Evidenzbasierte Pflege“ überträgt. Die Herausforderung besteht nun darin, die Absolventinnen und Absolventen mit entsprechenden beruflichen Rollen in die stationäre und ambulante Pflegepraxis zu integrieren und regulatorische Barrieren zu beseitigen.
(...)

Wenn Pflegende heilkundliche Tätigkeiten ausführen, übernehmen sie im Sinne der Substitution definierte Verantwortungsbereiche sowie die fachliche, wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung dafür (Igl 2010). In letzterem Punkt unterscheidet sich die Substitution vom Prinzip der Delegation, bei dem die Pflegenden im Auftrag einer Ärztin oder eines Arztes zwar heilkundliche Tätigkeiten übertragen bekommen, die Ärztin oder der Arzt jedoch in der ärztlichen und juristischen Verantwortung bleibt (Igl 2010).“


 
Ja, richtig... aber das verlangt von mir doch nicht, dass ich eigenständig Notfallmedikamente geben können muss, wenn sich im Zusammenhang einer Delegation eine Notfallsituation ergibt. Das hab ich auch nirgends behauptet. Wo ist das Problem? Meine vordefinierte Kompetenz geht nur so weiter, dass ich die iv-Antibiose hinhänge, überwache und - wie beschreiben - kompetent reagiere. Ich unterscheide ja auch unter diagnosebezogenen und prozedurbezogenen Tätigkeiten. Ich ersetzte ja, wie anders bereits erwähnt, keinen Arzt in allen Lagen, wenn ich eine Delegation übernehme.
 
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Du hast recht, kann man so lesen, war aber nur auf die Häuser gemünzt, in denen ich arbeitete...
In meinem Lehrhaus durfte man in der ZNA keine Viggo legen oder Blutabnehmen wenn man nicht einen "Spritzenschein" gemacht hat. Der wurde vom Leitenden OA ZNA ausgestellt.

In meinem Jetzigen Haus wurde erwartet das man sich das gefälligst irgendwie aneignet. Dazu gab es nix... Außer der SOP das die Pflege BE und Viggo macht. Die Delegation per SOP (Dienstanweisung) wurde nur abgelehnt wenn beim Pat. wirklich nichts zu holen war oder mann selber nen ganz schlechten Tag hatte. Aber da wurden erst die Pflege Kollegen abgeklappert.

Also hab ich in den ersten Tagen die Fertigkeiten gelernt und geübt, geübt, geübt... Hatte bei mir die ersten Tage.. "Klappt's nicht beim ersten mal, gebe ich dann den Kollegen ab". Dann hatte ich mir 2 mal gesetzt. Hier rede ich von guten Venenverhältnissen. Dazu habe ich den Pat. vorher immer um Erlaubnis gebeten mit dem Hinweis das ich noch ungeübt bin. Da hat auch der ein oder andere Pat. mal nein gesagt.

Aber ich habs mittlerweile ganz gut drauf mit dem Viggo legen. Da fragt der AssArzt mich wenns bei ihm nicht klappt.

Bei uns in der ZNA ist aber auch so ein Durchlauf, das kann man nach 2 Wochen wenn man nicht komplett talentfrei ist.
 
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