Medikamente durch Nachtdienst gestellt: Wer haftet für Fehler?

Nachtfreak

Gesperrt
Registriert
07.05.2006
Beiträge
91
Ort
Ruhrpott
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Pflegeheim
Hallo,

im Nachtdienst wurde das Medikamententablett mit den Medikamenten des aktuellen Tages bestückt.
3 Tabletts (Früh/Mittag/Abend).

Nun wurden mittags die falschen Medikamente verabreicht, Bewohner A erhielt die Medikamente von BW B.
Die Medikamente wurden durch eine Fachkraft ausgeteilt, welche nun behauptet das die becher falsch auf dem Tablett standen.

Die Nachtwache gibt an, die Medikamente auf jeden Fall definitiv richtig gestellt zu haben.
Sie habe diese auch nochmals zusätzlich kontrolliert.
Somit will niemand die Schuld bei sich erkennen.

Der Betroffene Bewohner blieb beschwerdefrei nach Einnahme des falschen Medikamentes.

Nun: Wie stellt sich die Rechtslage dar?
Hätte die Fachkraft die evtl. falsch gestellten Medikamente erkennen müssen?

Oder kann man die Schuld der Nachtschwester anlasten?
Die nunmal darauf besteht, die Medis richtig gestellt zu haben.

Müssen,und wer, Durchführungskontrollen stattfinden?
In was für einer Form?

Wäre sehr dankbar für aufschlussreiche Beiträge.

Viele Grüsse

NF
 
Die Rechtslage bzw. einschlägige Urteile sind mir keine bekannt. Ich gebe zu bedenken, dass der "Stellende" keine Verantwortung übernehmen kann, da das Tablett ja runterfallen oder sonstwie manipuliert werden kann, andererseits muss er natürlich einwandfrei "stellen". Meiner Ansicht nach muss der Austeilende sicher sein, dass die Medikamente welche er verteilt die richtigen für den richtigen Bewohner sind (Durchführungsverantwortung??) somit muss er eigentlich kontrollieren, was im Pflegeheimalltag sicher schwer umzusetzen sein wird...
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Der, der die Medikamente verabreicht, haftet auch für die Richtigkeit.
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Zur Verantwortung wird die Kollegin gezogen, die die Medikamente austeilt. Das Behältnis war nicht versiegelt und mit einem Namen versehen so das eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Sie muss also ff. einhalten: 5R-Regel ? PflegeWiki . Das das routinemäßg keiner macht, ist uninteressant.

Unter dem Aspekt ist auch immer zu überlegen, kann ich wirklich jede Tablette korrekt zuordnen?

Wir sollten mehr darauf bestehen, dass die Medikamente vorgestellt auf Station kommen- vor allem im Bereich der stationären Pflege.

Elisabeth
 
Wenn ich Medikamente verabreiche bin ich dafür verantwortlich, dass der Patient die richtigen Medikamente erhält. Dementsprechend ist es unerheblich ob die jemand richtig gestellt hat und/oder richtig kontrolliert hat. Die Durchführungsverantwortung verbleibt bei dem, der Medis verabreicht.
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Das ist ein erhebliches Problem in der stationären Altenpflege. In den Pflegeheimen, in denen ich bisher gearbeitet habe, war es Usus, dass Tabletten nachts gestellt werden und die Tagschicht sie verabreicht. Kontrollen haben nur vereinzelte Fachkräfte durchgeführt, dies auch nur rudimentär und weil sie auf den ersten Blick Fehler erkennen durch langjährigen Bewohnerbezug.
Es ist auch schwierig, wenn man die einzige Fachkraft im Dienst ist und für 30 und mehr multimorbide Bewohner mit überwiegend Polypharmacie die Tabletten kontrollieren soll. Womit sich aber ja die Rechtslage nicht ändert.

Bei solchen Fehlern, erst Recht wenn sie bekannt werden, ist im Sinne des Qualitätsmanagements das gesamte Verfahren zu hinterfragen. Was kann getan werden, dass dies so nicht mehr passiert. Weg von der Schuldzuweisung, hin zur ständigen Verbesserung, notfalls auf Kosten anderer Prozesse, die zwar auch wichtig sind, aber keine rechtlichen Konsequenzen haben. Als Fachkraft würde ich mich darauf keinesfalls einlassen und als PDL würde ich es auch nicht dulden, dass die abschließende Kontrolle vor der Vergabe fehlt. Ich habe auch meine Mitarbeiter zu schützen!

Letztendlich trägt auch die verantwortliche Pflegefachkraft (PDL) einen Teil der Verantwortung, wenn der Prozess im QM ohne Kontrolle beschrieben ist. Und wenn er korrekt beschrieben ist, dann hat sie für Einhaltung zu sorgen, das ist ihr Job!

Gerade im Pflegeheim unterschreibt die PDL persönlich beim Landesverband und geht damit die persönliche (!) ständige Verantwortung ein. Das hat zivil - und strafrechtliche Bedeutung. Die zivilrechtlichen Schäden zahlt zwar der Arbeitgeber über den Dienstvertrag (Versicherug), die strafrechtlichen Folgen hat sie aber selbst zu tragen, ebenso ggf, auch zivilrechtliche Folgen.
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Es geht sogar noch besser. In der ambulanten Pflege ist es teilweise sogar üblich das entweder ungelernte, angelernte, APH/KPH's die Medikamente verabreichen (in Hessen sehen sie es am wenigstens eng).
Wenn auch in der Regel durch eine Fachkraft gestellt (gern in einer Wochenbox, Krankenkassen genehmigen ja gerne mal nur 1x die Woche Medikamente richten)
Wer wo was darf hängt dann vom Bundesland ab, und welchen Rahmenvertrag die Kassen dort mit den Anbietern ausgehandelt haben, wie auch natürlich welche Vorgesetzen man hat. (Ob die sowas unterbinden oder zulassen oder gar so planen und ggf was die einem erzählen, und was man davon glauben mag)

Grundsätzlich haben ja immer die anderen Schuld :schraube:

Vermutlich wird dann aber doch alle eine Teilschuld treffen wenn was schiefgeht, speziell wenn es der Bundeslandvertrag eigentlich nicht hergibt.
 
Ich denke,das größte Problem der Durchführungskontrolle ist der zeitliche Aufwand.
Und wie heisst es doch so schön:Zeit ist Geld.
Anstatt Kontrolle lieber 3 Bewohner Akkordwaschen, und wenn es schief geht mit den Medis, den dümmsten, der es mit sich machen lässt,zum Bauernopfer machen.
Zitat: Der Nachtdienst hat die Medis falsch gestellt.

Gruss NF
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Muss eigentlich immer für alles, was fehlende Fachkompetenz aufzeigt, der Personalmangel herhalten? Kein Wunder das wir so eine schlechte Lobby in der Bevölkerung haben. Wer lieber wäscht als sich darum zu kümmern, dass eine Medikamenteneingabe sicher abläuft, hat m.E. nicht begriffen, worum es in der Professionellen Pflege geht.

Dem Nachtdienst würde ich empfehlen gegen die Üble Nachrede vorzugehen- ggf. per Anwalt. Vielleicht wacht dann der eine oder andere Kollege auf. Anders bewegt sich in vielen Pflegeköpfen ja nix.

Btw- es dürfte kaum etwas ausmachen, wenn eine Pflegehilfe die Medikamente eingibt. Wenn man sie falsch angelernt hat, dann werden sie es genauso machen wie die sogenannten Fachkräfte.

Elisabeth
 
  • Like
Reaktionen: Katana
Wer lieber wäscht als sich darum zu kümmern, dass eine Medikamenteneingabe sicher abläuft, hat m.E. nicht begriffen, worum es in der Professionellen Pflege geht.

Gibt es eigentlich irgendeinen Thread, den du in deiner Omnipräsenz hier nicht dazu benutzt deine ewig gleichen maßregelnden Lamentis über professionelle Pflege loszuwerden?
 
@nachtfreak:
na ja wer ist Schuld - da es zu keiner Schädigung kam ist meiner Meinung die Frage falsch und bringt auch nichts, da der Begriff im strafrechltichen Sinne relevanz hat, im Arbeitsleben ich das aber für Kontraproduktiv halte.

Eine Fehlerkultur im Betrieb sucht nicht nach dem Schuldigen, sondern nach Verbesserung
die Frage müsste lauten
wie konnte es dazu kommen?
was kann getan werden um dies in Zukunft zu vermeiden?

Die Nachtwache gibt an, die Medikamente auf jeden Fall definitiv richtig gestellt zu haben.
Sie habe diese auch nochmals zusätzlich kontrolliert.
Somit will niemand die Schuld bei sich erkennen.
würde ich vielleicht auch Behaupten - Beweis nicht führbar - wer ist schon fehlerfrei.

Der Betroffene Bewohner blieb beschwerdefrei nach Einnahme des falschen Medikamentes.
Deshalb nicht die suche nach dem Schuldigen, sondern nach Verbesserungspotentialen.
Wei kann man überhaupt hinterher feststellen, dass es die falschen Medis waren?
oder
hat man Pat. A mit B verwechselt und die Medis selbst waren durchaus korrekt.


Nun: Wie stellt sich die Rechtslage dar?
Hätte die Fachkraft die evtl. falsch gestellten Medikamente erkennen müssen?
wäre das einfach zu bewerkstelligen gewesen, wäre das für die MA problemlos möglich gewesen?
Hätte der verabreichende MA dies bei entsprechender Sorgfalt SOFORT erkennen müssen/können?

Oder kann man die Schuld der Nachtschwester anlasten?
Die nunmal darauf besteht, die Medis richtig gestellt zu haben.
sie wirds nicht Beweisen können!
aber
der Verabreichende hat die Pflicht der Endkontrolle.
Wäre der Fehler mit ein wenig Sorgfalt zu vermeiden gewesen?
oder
hätte dies einen hohen evtl. unzumutbaren Aufwand für den ausgebenden MA bedeutet?
Ist dies Problem bekannt und evtl. schon mal gemeldet worden?

Gabs das schon mal - wurde damals vom AG was unternommen oder das Risiko vom AG einfach ignoriert?
Gibts ne Risikomeldung, z.B. in Form zumindest einer Protokollnotiz einer Besprechung?

Stichwort: Organisationsverschulden

Müssen,und wer, Durchführungskontrollen stattfinden?
In was für einer Form?
4Augenprinzip - aber wo findet das statt?

Da es immer Einzelfallentscheidungen in solchen Dingen vor Gericht sind, kann man eine eindeutige "Schuldzuweisung" an die eine oder andere Person nicht richten ohne das Umfeld, andere Personen und Arbeitsorganisation, Vorgaben, Arbeitsmittel, bereits gemeldete Risiken zu berücksichtigen.
Ich denke, dass strafrechlich wahrscheinlich mehrere "Schuldige" auszumachen wären.

z.B.
Evtl. eine gestresste Nachtwache, ungünstige Zeit zum herrichten (Früh um 4oder5), dauernde Unterbrechungen z.B. d. Glocke, der AG weiß davon, lässts aber stillschweigend Geschehen, die Nachtwache macht mit ohne Meldung.
Der beauftragte, ausgebende MA kennt die Medis (noch) nicht, hat kein Mediblatt o.ä. zur Konrolle usw.

Organisationsverschulden des Anordnenden
Übernahmeverschulden des Auführenden

Medis stehen irgendwo rum - nicht umfallsicher etc.

Der Ausgebende wird allerdings in der Verantwortung bleiben, wie tief wird im Zweifelsfall ein Richter feststellen.
In dem Fall kam ja keinr zu Schaden - Gott sei Dank -
also nochmal
muss hier nicht der Schuldige gesucht
sondern
die Verbesserungspotentiale gesucht werden!
 

Ähnliche Themen