Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot

nurse81

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Bin in der 11 SSW u. habe vom Arzt ein Beschäftigungsverbot erhalten.Mein Arbeitgeber zahlt mir mein Gehalt für 30Std. Ich habe einen flexiblen AV.Das was mir jetzt ausgezahlt wurde entspricht aber nicht dem Durchschnitt des Gehalts der letzten 3 Monate vor Eintritt der SS.Die Lohnabteilung sagte mir dass von meinem Mindestgehalt ausgegangen wird u. das wären eben 30Std.Weiß jemand ob das so in Ordnung ist?War schon bei der KK fragen die konnten mir keine Auskunft geben.
 
Du wirst das Grundgehalt bekommen. Wechselschichtzulagen und Sonntagszuschläge etc. werden natürlich nicht bezahlt, die leistet Du ja auch nicht.
 
Laut Berufsgenossenschaft, stehen ihr aber quasi auch diese Zulagen zu, denn es ist ausdrücklich geregelt, dass im Beschäftigungsverbot das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate zu zahlen ist ( auch inkl Zulagen ). Denn man darf im Beschäftigungsverbot nicht schlechter gestellt werden, als wenn man arbeiten ginge. Und wenn eine Schwangere arbeiten ginge, bekäme sie ja auch die Zulagen.
 
Wusste ich nicht. Besteht da ein Rechtsanspruch oder ist es nur eine Empfehlung der BG?
 
Soweit ich weiß ist es ein Rechtsanspruch, weil man als Schwangere ( MUSchu Gesetz ) nicht schlechter stellen darf finanziell, nur weil sie bestimmte arbeiten nicht mehr ausführen darf.
 
Hallo,

die Rechtgrundlage ist im Mutterschutzgesetz zu finden. Es heißt dort, daß man nicht schlechter gestellt werden darf, als wenn man normal arbeiten würde.

Allerdings ist die Auslegung bei Zulagen und Zuschlägen etwas umstritten.

Bei und wird in diesen Fällen die Zulagen (Schichtzulage, ...) weiterhin gewährt, die Zuschläge (Nachtzuschläge, ...) allerdings nicht.

Gruß

medsonet.1
 
Ein spezieller Fall hier: meine Freundin ist seit einer Woche nach ihrer gerade zu Ende gegangenen Elternzeit (1 Jahr lang) wieder zurück an ihrem Arbeitsplatz. Allerdings befindet sie sich nun schon wieder in der 6. Schwangerschaftswoche. Die neue Tätigkeit, die sie jetzt bekommen hat, könnte die Gesundheit von Mutter und Baby gefährden, so laut ihrer Frauenärztin. Sie bemüht sich nun, eine andere Tätigkeit innerhalb des Unternehmens zu bekommen. Aber die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist eher schwierig.

Wenn sie das Beschäftigungsverbot ihrem Arbeitgeber vorlegt, soll sie weiterhin den Durchschnittslohn von den letzten 3 Monaten vorm Eintritt der Schwangerschaft bekommen, so laut Mutterschutzgesetz. Aber in der Zeit hat sie eigentlich immer das Mutterschaftsgeld (67% von netto) erhalten.

Die Frage: Was für ein Gehalt beim Beschäftigungsverbot würde meine Freundin bekommen? Ihr jetziges Gehalt oder das Mutterschaftsgeld?

Meine Freundin ist momentan ratlos. Ich versuch s mal bei Ihnen. Vielen herzlichen Dank im Voraus.
 
Ein spezieller Fall hier: meine Freundin ist seit einer Woche nach ihrer gerade zu Ende gegangenen Elternzeit (1 Jahr lang) wieder zurück an ihrem Arbeitsplatz. Allerdings befindet sie sich nun schon wieder in der 6. Schwangerschaftswoche. Die neue Tätigkeit, die sie jetzt bekommen hat, könnte die Gesundheit von Mutter und Baby gefährden, so laut ihrer Frauenärztin. Sie bemüht sich nun, eine andere Tätigkeit innerhalb des Unternehmens zu bekommen. Aber die Verhandlung mit dem Arbeitgeber ist eher schwierig.

Wenn sie das Beschäftigungsverbot ihrem Arbeitgeber vorlegt, soll sie weiterhin den Durchschnittslohn von den letzten 3 Monaten vorm Eintritt der Schwangerschaft bekommen, so laut Mutterschutzgesetz. Aber in der Zeit hat sie eigentlich immer das Mutterschaftsgeld (67% von netto) erhalten.

Die Frage: Was für ein Gehalt beim Beschäftigungsverbot würde meine Freundin bekommen? Ihr jetziges Gehalt oder das Mutterschaftsgeld?

Meine Freundin ist momentan ratlos. Ich versuch s mal bei Ihnen. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Hallo,

Berechnungsbasis muss natürlich das jetzige Gehalt sein, allerdings nur, wenn mind. ein vollständiger Kalendermonat abgerechnet wurde. Ansonsten muß als Alternative der letzte Abrechnugszeitraum genommen werden, der vor dem Mutterschaftsgeld lag (also der gleiche Ansatz wie bei der 1.Schwangerschaft).
Bei Beschäftigungsverbot (Zeitraum vor dem Mutterschaftsgeld) läuft das Gehalt üblicherweise ganz normal weiter und der Arbeitgeber läßt sich dies im U2-Umlageverfahren von der Krankenkasse erstatten.

Gruß

medsonet.1

P.S. die eigene Frauenärztin kann übrigens nur krankschreiben, nicht über ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot entscheiden. Der Arbeitgeber könnte jederzeit ihre Freundin auf einen anderen (geeigneten) Arbeitsplatz versetzen.
 
Hallo ich habe eine Frage.
Wie sieht es denn aus wenn man die 3 Monate vor eintritt der Schwangerschaft nicht voll gearbeitet hat?
Das heißt das ich nur 6 Wochen gearbeitet habe bis zu dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Wie wird mein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot dann berechnet?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank
 
P.S. die eigene Frauenärztin kann übrigens nur krankschreiben, nicht über ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot entscheiden. Der Arbeitgeber könnte jederzeit ihre Freundin auf einen anderen (geeigneten) Arbeitsplatz versetzen.

Das kenne ich aber anders. Ein generelles Beschäftigungsverbot kann auch der Frauenarzt erteilen.

http://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html

§ 3 - Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.


Da kann der AG dann ziemlich wenig gegen machen. Es sei denn, er fechtet das "Urteil" des Arztes an.


Das Beschäftigungsverbot, von dem du gesprochen hast, ist §4 des MuSchG. Da hat der AG Einfluss auf Versetzung oder Beschäftigungsverbot.
 
Hallo ich habe eine Frage.
Wie sieht es denn aus wenn man die 3 Monate vor eintritt der Schwangerschaft nicht voll gearbeitet hat?
Das heißt das ich nur 6 Wochen gearbeitet habe bis zu dem Monat in dem die Schwangerschaft eingetreten ist.
Wie wird mein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot dann berechnet?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank


§ 11 MuSchG Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten
Demnach bekommst du auch nur das Gehalt für die reduzierte Stelle. Leider blöd gelaufen. :|
Oder hast du voll gearbeitet, aber noch keine 13 Wochen? Dann werden nur die Beschäftigungszeiten zugrunde gelegt, die du tatsächlich im Dienst warst. Also der Durchschnitt aus z.B. 6 Wochen.

Aber wo ist dein Problem? Hattest du mehr erwartet? Und wenn ja, wieso?
 
Hallo,

Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot läuft nicht genauso, wie Lohnfortzahlung bei Krankheit, wo die Krankenkasse nach 6 Wochen die Zahlung in Form von Krankengeld (was ja weniger ist) übernimmt.

Bei, durch den Arbeitgeber, ausgesprochenen Beschäftigungsverbot läuft dein Gehalt einfach weiter (und zwar in der gleichen Höhe wie vor Eintritt des Verbotes) bis zum Eintritt des Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburtstermin). Der Arbeitgeber hat u.U. die Möglichkeit, deine Gehaltskosten im Rahmen des U2-Verfahrens von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
Wenn du natürlich kurz vorher erst deine Arbeitszeit reduziert hast, Pech gehabt, denn dann gibt es tatsächlich nur das Geld für den reduzierten Arbeitsplatz. Berechnungsgrundlage ist immer der letzte vollständig abgerechnete Kalendermonat.

Gruß

medsonet.1
 
Das kenne ich aber anders. Ein generelles Beschäftigungsverbot kann auch der Frauenarzt erteilen.

http://dejure.org/gesetze/MuSchG/3.html

Hallo,

wir sind da schon einer Meinung, haben uns evt. nur missverstanden.
Natürlich wird/kann der Arzt eine entsprechende Begutachtung abgeben, die dazu führt, daß der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen muß, nur rein formal muß dies der Arbeitgeber tun und nicht der Arzt.

Gruß

medsonet.1
 
Hallo,

wir sind da schon einer Meinung, haben uns evt. nur missverstanden.
Natürlich wird/kann der Arzt eine entsprechende Begutachtung abgeben, die dazu führt, daß der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen muß, nur rein formal muß dies der Arbeitgeber tun und nicht der Arzt.

Gruß

medsonet.1

Ich muss dir erneut widersprechen, medsonet. Dieses Mal liegst du falsch.
Aber da du die Angelegenheit höchstwahrscheinlich noch nicht persönlich durchgemacht hast :engel:, fehlt dir die konkrete Erfahrung.

Ich selbst habe dieses generelle Beschäftigungsverbot beim letzten Kind vom Arzt bekommen.
Und zwar kann er das dann tun, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gesundheitlich in Gefahr sind. Unabhängig davon, wie der AG das sieht oder peng.
Wirklich, glaube mir, da spricht auch formal der AG nicht mit! Das liegt einzig und allein beim attestierenden Arzt.
 
Ich muss dir erneut widersprechen, medsonet. Dieses Mal liegst du falsch.
Aber da du die Angelegenheit höchstwahrscheinlich noch nicht persönlich durchgemacht hast :engel:, fehlt dir die konkrete Erfahrung.

Ich selbst habe dieses generelle Beschäftigungsverbot beim letzten Kind vom Arzt bekommen.
Und zwar kann er das dann tun, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind gesundheitlich in Gefahr sind. Unabhängig davon, wie der AG das sieht oder peng.
Wirklich, glaube mir, da spricht auch formal der AG nicht mit! Das liegt einzig und allein beim attestierenden Arzt.

Und es geht noch weiter: Der Arzt muss noch nicht mal der Frauenarzt sein, es kann auch der ganz normale Hausarzt sein. So geschehen bei mir. Meinen AG hat es gar nicht interessiert, der hat mich weiter arbeiten lassen und sagte nur, wenn mir das nicht passt, soll ich kündigen, mein FA war im Urlaub, seine Vertretung wollte mir nur ne AU geben, aber mein HA hat sofort das Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und da kam mein AG auch nicht gegen an.
 
Hallo ihr Lieben,
auch ich habe da mal eine Frage und zwar war ich jetzt über 1Jahr krank geschrieben und habe Krankentagegeld von der Krankenkasse bezogen. Ab nächster Wo arbeite ich wieder. Mal angenommen ich werde demnächst schwanger und habe dann auch ein Beschäftigungsverbot bekomme ich dann trotzdem Lohnfortzahlung auch wenn ich dann erst wieder 2-3Monate gearbeitet habe?
Viele liebe Grüße
Babsy
 
Hallo,

deine Frage kann eindeutig mit ja beantwortet werden:

a) Schwangerschaft ist keine Krankheit! Du fällst daher unter völlig andere Spielregeln (Mutterschutzgesetz, ..)

b) bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft zahlt dir der Arbeitgeber deinen Lohn weiter, nicht die Krankenkasse (bis zum Eintritt der Mutterschutzfrist). Der Arbeitgeber hat evt. die Möglichkeit, sich seine Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen.

Unabhängig von einer Schwangerschaft beginnt die Lohnfortzahlungspflicht/Krankengeldfrist sowieso erneut von Beginn an, wenn du wegen einer "anderen" Krankheit arbeitsunfähig geschrieben wirst.

Gruß

medsonet.1
 

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