Ich war letzte Woche bei einer Brandschutzunterweisung, bei der der Mitarbeiter der Feuerwehr u.a. über einen Brand in meinem Krankenhaus voriges Jahr berichtete. Damals hatte sich ein Schaltkasten entzündet, Menschen kamen nicht zu Schaden, aber etliches an der Elektrik musste ausgetauscht werden.
Der Feuerwehrmann erwähnte, dass wir Glück im Unglück gehabt hätten: Schon in der Nacht des Brandes konnte man den Schaden soweit beheben, dass der Krankenhausbetrieb nahezu ungestört weiter laufen konnte. Ein Versorgungstunnel konnte eine Zeitlang nicht begangen werden, so dass ein Umweg nötig wurde, auf einer Etage waren die Besuchertoilette einige Tage ohne Strom und damit außer Betrieb, aber die Betten konnten belegt, die OPs wie geplant durchgeführt werden etc. Er meinte jedoch, hätte das Feuer einen anderen Schaltkasten betroffen, so wären die Reparaturen wahrscheinlich sehr viel aufwändiger gewesen; nach seiner Einschätzung hätte das Krankenhaus dann mehrere Wochen für die Renovierung geschlossen werden müssen.
Gesetzt, solch ein Fall tritt ein: Welche Konsequenzen ergäben sich für die Beschäftigten? Haus wäre vorübergehend geschlossen; einen Kooperationspartner, bei dem man uns alternativ beschäftigen könnte, gab es damals noch nicht. Wie ist die rechtliche Situation? Baue ich Überstunden ab und / oder Minusstunden auf? Muss ich Urlaub nehmen? Oder bleibe ich einfach auf Kosten der Versicherung meines AG zu Hause und beginne wieder mit der Arbeit, wenn es möglich ist?
Der Feuerwehrmann erwähnte, dass wir Glück im Unglück gehabt hätten: Schon in der Nacht des Brandes konnte man den Schaden soweit beheben, dass der Krankenhausbetrieb nahezu ungestört weiter laufen konnte. Ein Versorgungstunnel konnte eine Zeitlang nicht begangen werden, so dass ein Umweg nötig wurde, auf einer Etage waren die Besuchertoilette einige Tage ohne Strom und damit außer Betrieb, aber die Betten konnten belegt, die OPs wie geplant durchgeführt werden etc. Er meinte jedoch, hätte das Feuer einen anderen Schaltkasten betroffen, so wären die Reparaturen wahrscheinlich sehr viel aufwändiger gewesen; nach seiner Einschätzung hätte das Krankenhaus dann mehrere Wochen für die Renovierung geschlossen werden müssen.
Gesetzt, solch ein Fall tritt ein: Welche Konsequenzen ergäben sich für die Beschäftigten? Haus wäre vorübergehend geschlossen; einen Kooperationspartner, bei dem man uns alternativ beschäftigen könnte, gab es damals noch nicht. Wie ist die rechtliche Situation? Baue ich Überstunden ab und / oder Minusstunden auf? Muss ich Urlaub nehmen? Oder bleibe ich einfach auf Kosten der Versicherung meines AG zu Hause und beginne wieder mit der Arbeit, wenn es möglich ist?