Lohnfortzahlung in folgender Situation:

-Claudia-

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04.09.2004
Beiträge
13.938
Ort
Ba-Wü
Beruf
Gesundheits- und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Pflegeexpertin ANP
Ich war letzte Woche bei einer Brandschutzunterweisung, bei der der Mitarbeiter der Feuerwehr u.a. über einen Brand in meinem Krankenhaus voriges Jahr berichtete. Damals hatte sich ein Schaltkasten entzündet, Menschen kamen nicht zu Schaden, aber etliches an der Elektrik musste ausgetauscht werden.

Der Feuerwehrmann erwähnte, dass wir Glück im Unglück gehabt hätten: Schon in der Nacht des Brandes konnte man den Schaden soweit beheben, dass der Krankenhausbetrieb nahezu ungestört weiter laufen konnte. Ein Versorgungstunnel konnte eine Zeitlang nicht begangen werden, so dass ein Umweg nötig wurde, auf einer Etage waren die Besuchertoilette einige Tage ohne Strom und damit außer Betrieb, aber die Betten konnten belegt, die OPs wie geplant durchgeführt werden etc. Er meinte jedoch, hätte das Feuer einen anderen Schaltkasten betroffen, so wären die Reparaturen wahrscheinlich sehr viel aufwändiger gewesen; nach seiner Einschätzung hätte das Krankenhaus dann mehrere Wochen für die Renovierung geschlossen werden müssen.

Gesetzt, solch ein Fall tritt ein: Welche Konsequenzen ergäben sich für die Beschäftigten? Haus wäre vorübergehend geschlossen; einen Kooperationspartner, bei dem man uns alternativ beschäftigen könnte, gab es damals noch nicht. Wie ist die rechtliche Situation? Baue ich Überstunden ab und / oder Minusstunden auf? Muss ich Urlaub nehmen? Oder bleibe ich einfach auf Kosten der Versicherung meines AG zu Hause und beginne wieder mit der Arbeit, wenn es möglich ist?
 
Soweit ich weiß bleibt die Lohnfortzahlungspflicht bestehen, analog zu einem bran im Haus generell. Der betrieb kann sich über Versicherungen dagegen absichern...

(Kein Anspruch auf 100%ige Korrektheit ;) )
 
Du bietest Deine Arbeitsleistung an, Arbeitsvertrag besteht, Arbeitgeber ruft aber die Leistung nicht ab - keine Überstunden, Urlaub aber Lohnfortzahlung!
 
Du bietest Deine Arbeitsleistung an, Arbeitsvertrag besteht, Arbeitgeber ruft aber die Leistung nicht ab - keine Überstunden, Urlaub aber Lohnfortzahlung!
Der Gedanke ist mir gekommen, weil ich vor Jahren mal in der Situation war, dass ein Teil der Ärzte* bei meinem damaligen AG streikte, dadurch die Bettenbelegung zurückging und das Pflegepersonal zum Überstundenabbau bzw. zu Minusstunden verpflichtet wurde. In dem Fall wäre solch ein Abbau also rechtlich möglich - obwohl ich ja meine Arbeitsleistung ebenso anbiete.


*In diesem Haus waren die Ärzte teils über das Land, teils über die Stadt bzw. Kommune beschäftigt, und der Streik galt nur für eins von beiden.
 
Der Gedanke ist mir gekommen, weil ich vor Jahren mal in der Situation war, dass ein Teil der Ärzte* bei meinem damaligen AG streikte, dadurch die Bettenbelegung zurückging und das Pflegepersonal zum Überstundenabbau bzw. zu Minusstunden verpflichtet wurde. In dem Fall wäre solch ein Abbau also rechtlich möglich - obwohl ich ja meine Arbeitsleistung ebenso anbiete.

Ich bezweifle, dass das korrekt war. Wenn der AG Dich nicht einsetzt/ einsetzen kann, ist das nicht Deine Schuld. Du hast Deine Arbeitskraft ja angeboten, der AG hat sie nicht angenommen/annehmen können.
 
Hmm, vielleicht über die Kurzarbeitsregelungen?!
 
Wenn ein AG durch ein nicht vorhergesehenes Ereignis (Brand/Hochwasser/oä) nicht mehr in der Lage ist, den Betrieb fortzusetzen, kann er da Personal fristlos kündigen, da es keinen Betrieb mehr gibt.
 
@Jörg- wie immer die Frage: hast du ev. hilfreiche Rechtsurteile? Müssen ja nicht pflegebezogen sein und auch nicht allein an dem Einsturz des Gebäudes orientiert sein.

Elisabeth
 
Ich bezweifle, dass das korrekt war. Wenn der AG Dich nicht einsetzt/ einsetzen kann, ist das nicht Deine Schuld. Du hast Deine Arbeitskraft ja angeboten, der AG hat sie nicht angenommen/annehmen können.

Wir unterlagen dem TVÖD, hatten einen in meinem Augen recht engagierten Betriebsrat und der konnte nichts dagegen ausrichten. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass in punkto Streikrecht andere Regeln gelten als bei einem Brandschaden etc. Für den zweiten Fall gibt's ja eben Versicherungen.
 
Deswegen ja Urteile, Urteile, Urteile. Engagement und Kompetenz gehen nicht unbedingt immer miteinander. Denn nicht jeder Verdianer ist leider so fit, dass er wirklich in der Materie steht. Bekannter erlebte kürzlich, dass jemandem eine Abfindung in Ausicht gestellt wurde obwohl der befristete Arbeitsvertrag 2 Monate vor der Schließung des Betriebes endete. Eigene Erfahrungen mit dieser Spezies mag ich hier nicht schildern.

Elisabeth
 
Die Sache mit dem Streik liegt acht oder neun Jahre zurück - es kann sein, dass die Regelung damals rechtens war, während sie heute untersagt wäre.

Minusstunden sind schwierig - aber der Abbau von Über- oder Mehrarbeitsstunden, kann der in solchen Fällen nicht auch kurzfristig angeordnet werden? Die muss man ja sowieso irgendwann abbauen.
 
@ Claudia & Elisabeth: Ich habe geschrieben, dass ich bezweifle, dass es korrekt war. Nicht dass ich mir sicher bin. Ich geht nur von meinem persönlichen Rechtsempfinden aus.
Ich habe keine Urteile zur Hand, da ich dieses bislang (Gott sei Dank) auch nicht brauchte.
 
Die Sache mit dem Streik liegt acht oder neun Jahre zurück - es kann sein, dass die Regelung damals rechtens war, während sie heute untersagt wäre.

Minusstunden sind schwierig - aber der Abbau von Über- oder Mehrarbeitsstunden, kann der in solchen Fällen nicht auch kurzfristig angeordnet werden? Die muss man ja sowieso irgendwann abbauen.

Beim Abbau von Mehrarbeits- und Überstunden bin ich bei Dir. Das würde ich persönlich in so einer Situation auch am gescheitesten finden.
 

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