Leitfaden oder Anweisungen für Ausbildung in der ambulanten Pflege?

Im ländlichen Bereich nicht realistisch. Man fährt viele Kilometer von Dorf zu Dorf.
Die Tourenpläne sind viel zu eng gestrickt.
Mit einem zweiten Wagen hinterherfahren und überprüfen? Quatsch!

Sorry Elfriede, aber das ist kein Quatsch. Selber über Jahre im Heimatdorf (sehr ländlich) so erlebt! Gerade bei eng gestrickten Tourenplänen hat das Zeit gespart.
 
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Also:
Die ersten Tage: Pflegefachkraft macht Pflege und erläutert. Azubi schreibt mit und/oder assistiert.
Die nächsten Tage: Azubi macht Pflege. Pflegefachkraft assistiert und/oder arbeitet liegengebliebene Dinge auf (Angehörigenberatung, Kundenzufriedenheit, Biografie, Evaluation der Planung u.s.w.) und überprüft die Arbeit des Azubis.
Funktioniert zur allseitigen Zufriedenheit.

Das ist sicherlich die ersten 2 Wochen sinnvoll, aber während dem gesamten Einsatz? Azubis müssen doch auch damit umgehen lernen in der ambulanten Pflege mal alleine etwas zu machen. Z.B. Ganzkörperwäschen werden doch auch im stationären Bereich nicht kontrolliert, wie soll das auch aussehen? Den Patienten fragen ob der Azubi auch alles gewaschen hat, ob er ausreichend aktiviert wurde. Bei Kompressionsstrümpfen kann man ja noch den korrekten Sitz kontrollieren, aber auch das muss ich einer Auszubildenden zutrauen, nach entsprechender Anleitung.
 
Wie ich jetzt hier verfolgt habe, sind die Meinungen doch recht unterschiedlich.
Es geht mir darum: diejenigen, die in der ambulanten Pflege tätig sind, HABT Ihr einen Leitfaden wie genau der Ablauf mit Schüler sein soll?

Also:
Die ersten Tage: Pflegefachkraft macht Pflege und erläutert. Azubi schreibt mit und/oder assistiert.
Die nächsten Tage: Azubi macht Pflege. Pflegefachkraft assistiert und/oder arbeitet liegengebliebene Dinge auf (Angehörigenberatung, Kundenzufriedenheit, Biografie, Evaluation der Planung u.s.w.) und überprüft die Arbeit des Azubis.
Funktioniert zur allseitigen Zufriedenheit.

So ähnlich wie Elfriede es beschrieben hat, gibt es irgendwo eine Anweisung nach diesem Beispiel?

PS: Es gibt genügend Pflegedienste in der Altenpflege ausgebildet wird, und die Schüler sind versichert wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind ebenso Schüler die von Krankenhäusern oder Heimen kommen...
 
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Reaktionen: WildeSchwester
PS: Es gibt genügend Pflegedienste in der Altenpflege ausgebildet wird, und die Schüler sind versichert wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind ebenso Schüler die von Krankenhäuasern oder Heimen kommen...
Es geht nicht darum, dass sie versichert sind - sondern wie.
Wir kennen alle die Verträge nicht, deshalb ist so eine Aussage nicht zielführend.
Teilkasko/Vollkasko - welcher Arbeitgeber haftet im Schadensfall - der bei dem der Arbeitnehmer versichert ist oder derjenige, bei dem das Auto versichert ist. Kompliziert wirds wenns um Schadenersatz und evtl. Regressforderungen geht, die von der KFZ-Versicherung nicht gedeckt sind oder wo sie bei der Regulierung rumzickt.

Deshalb bei uns ganz klare Regelung um vor allem den Schüler, aber auch uns und den Arbeitgeber nicht in die Bredouille zu bringen und für alle Ärger zu vermeiden:
Schüler darf nicht ans Steuer - wird mit jeder ambulanten Einsatzstelle so vereinbart und war auch noch nie ein Problem.
 
Bei uns wird sogar Wert darauf gelegt, das Schüler fahren...
Ist wohl bei jeder Einrichtung anders.
 
Hallo sumi,

ja so unterschiedlich ist das.
Frag ich mich warum legt wer Wert darauf?
Fahrtraining ist sicher kein Ausbildungsziel eines ambulanten Dienstes oder Einsatzes in der Gesundheits- und Krankenpflege oder Altenpflegeausbildung.

Da unser Justiziar, wie oben geschrieben, diverse Unwägbarkeiten vor allem für den Schüler, aber auch für den/die Arbeitgeber sieht haben wir darauf verzichtet um den Schüler zu schützen.

Denn, wie oben geschrieben, ist Fahrtraining kein Lernziel in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung.

Ist überhaupt kein Problem für die ambulanten Dienste, der Schüler wird natürlich auch mal, im dritten Jahre öfters, alleine beim Patienten abgesetzt, wieder abgeholt - damit ist sichergestellt, dass er nicht selbständig ohne Unterstützung und Überprüfung alleine Touren fährt und damit evtl. als billige Arbeitskraft missbraucht wird, zumindest nicht in einem größeren Stil.
Wir haben 10 ambulante Dienste unter Vertrag - gibt keine Problem - womit bewiesen wäre - es geht doch.
 
Das ist sicherlich die ersten 2 Wochen sinnvoll, aber während dem gesamten Einsatz?
Der "Schööler" fährt ja nicht nur auf einer Tour mit. Dazu kommen Betreuungs- und Entlastungseinsätze nach 45b. Büro-/Stationstage bekommt er natürlich verpasst:
Es gibt doch Unterschiede in der Dokumentation, Pflege- und Maßnahmenplanung, Leistungsabrechnung und Medikamentenversorgung gegenüber einer Klinik.
~~~ Keine Angst : Langweilig wird es ihm bestimmt nicht. ~~~

Einen generellen Standard für den Einsatz von Schülern im Außeneinsatz "ambulante Pflege" kann ich mir nicht vorstellen. Dazu sind die Pflegedienste zu "individuell" (vom Leitbild bis zum Ölwechsel). Checklisten/Anforderungen/Bewertungsmaßstäbe müssen Ausbildungsträger, Schule und ambulanter Pflegedienst miteinander vereinbaren und verbindlich fixieren.
 
Bei uns in der Einrichtung (Ambulanter Pflegedienst) werden Schüler zu Altenpfleger/innen ausgebildet. Ab dem 2.Ausbildungsjahr dürfen bei uns die Schüler alleine eine "einfache" Tour fahren. In dieser Tour werden dann nur solche Kunden geplant, zu denen auch eine Altenpflegehilfe fahren darf. Unsere Schüler dürfen dann Kompressionsstrümpfe anziehen/ausziehen, Blutzucker messen, Insulin nach Plan spritzen, Medikamente verabreichen, Körperpflege durchführen. Bei uns dürfen nur unsere eigene Schüler selbst fahren, die die von außerhalb kommen (wie z.B. aus einem Krankenhaus oder aus anderen Pflegeheimen fahren nur mit einem Mitarbeiter mit.
 
Es geht nicht darum, dass sie versichert sind - sondern wie.
Wir kennen alle die Verträge nicht, deshalb ist so eine Aussage nicht zielführend.
Teilkasko/Vollkasko - welcher Arbeitgeber haftet im Schadensfall - der bei dem der Arbeitnehmer versichert ist oder derjenige, bei dem das Auto versichert ist. Kompliziert wirds wenns um Schadenersatz und evtl. Regressforderungen geht, die von der KFZ-Versicherung nicht gedeckt sind oder wo sie bei der Regulierung rumzickt.

Deshalb bei uns ganz klare Regelung um vor allem den Schüler, aber auch uns und den Arbeitgeber nicht in die Bredouille zu bringen und für alle Ärger zu vermeiden:
Schüler darf nicht ans Steuer - wird mit jeder ambulanten Einsatzstelle so vereinbart und war auch noch nie ein Problem.
In dem ambulanten Dienst wo ich meinen Einsatz hatte, während meiner GuK-Ausbildung, bin ich nach 2 Wochen eigene Touren gefahren. Dafür musste ich meinen Führerschein vorlegen, der wurde kopiert. Zudem wurde ein Zettel für die Versicherung ausgefüllt, ich wurde da für die Zeit meines Einsatzes gemeldet und gut war. Ich war genauso versichert wie die anderen normalen Angestellten!
 

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