hallo
ohne betriebinterne regelung wird es immer schwierig bleiben, zumal du keine schriftliche hausinterne grundlage hast, auf die du dich beziehen kannst. wenn es den r-dienst und den b-dienst betrifft gilt das arbeitszeitgesetz.
wenn ich das allerdings zusammenfassend betrachte, würde ich aus den bereits erlebten "pseudo" notfällen eine konsequenz ziehen und mehrere sachen einfordern:
# rückfrage beim einweiser / zuweiser :
ist es ein notfall im eigentlichen sinne oder ein eingriff der dringend durchgeführt werden muss ?
# wer ist mein namentlicher ansprechpartner bei den zuweisern für diesen fall ?
# rücksprache mit der station, auf der der patient sich befindet oder eingewiesen wird: wie ist dort die vorlaufzeit, bis der patient im op sein kann ?
das als vorschlag. kommunikation ist gerade bei der behandlung von notfällen das a&o.
werde ich zu einem notfall gerufen, ist meine erste frage ob es sich um eine cpr-situation handelt, wo sich der patient befindet und wer noch bereits informiert wurde. ist es KEINE cpr gehe ich dorthin und mache mir ein bild von der situation (welcher patient, voroperiert, welches equipment wird benötigt, wer ist bereits vor ort von meinem team) dann kann man ruhiger und informierter anfangen und die zeit die man dann braucht und die wege die sich verkürzen wiegen den "zeitverlust" durch die vorherige situationsanalyse auf. dieses vorgehen habe ich aus meiner tätigkeit beim rettungsdienst übernommen und ich komme sehr gut damit klar.
in diesem sinne : ich bin krankenwagenfahrer auf einem sankra... alter schwede ich dachte die zeiten sind vorbei.
es sind rettungsassistenten oder rettungssanitäter und die fahrzeuge heißen rtw, ktw, nef...
und wenn schon dann bitte doch traditionell sankra für sanitätskraftwagen...
schönes wetter heute