Kündigung nach §AVR innerhalb der Probezeit

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hallo ihr lieben:nurse:
ich arbeite zur zeit in einem altenheim bin dort aber sehr unglücklich so das ich kündigen will innerhalb der probezeit .. ich kann ab dem 1.05 wieder in meinem alten lehrkrankenhaus wieder anfangen zu arbeiten als examinierte Krankenschwester .. es gelten bei mir die kündigungsfristen nach §14 AVR? meine frage wie kann ich die kündigungsfrist überbrücken durch Urlaub? oder Krankenschein? damit ich so schnell wie möglich da weg bin .. am liebsten würde ich da garned mehr hin :cry:
 
hallo
also für eine fristgerechte kündigung dürfte es zu spät sein, du kannst aber einen aufhebungsvertrag machen. worauf du achten solltest ist das in deinem zeugnis steht das du den aufhebungsvertrag wolltest sonst kann dir das später mal im weg stehen. du mußt aber mit deinem arbeitgeber reden lass dir bei dem gespräch gleich ausrechnen wieviel urlaub du bekommst. ich weiß ja nicht wie lange du dort gearbeitet hast, aber der erste mai ist nicht mehr lange hin, dass wirst du schon überstehen.
gruß elke
 
Hallo schwesterkathi,

so wie ich die kirchlichen Träger erlebt habe, sind die relativ unangetan von Aufhebungsverträgen.... schau das du noch so kündigen kannst- und überbrücke doch einfach mit urlaub- aok-urlaub empfehle ich übrigens nicht...:knockin:
 
danke erstmal für eure antworten ich werde wohl wie auch schon geraten zum urlaub tendieren ist halt so oder so ne missliche lage - mal gucken wie ich da raus komme - irgentwie sicherlich ^^ ich halte euch auf dem laufenden fürs wochenende hab ich mich erstmal krank gemeldet und werde am montag meine kündigung plus krankenschein denen schicken abwarten was passiert:)
 
Hallo,
In der Probezeit ist auch beim AVR eine 14tägige Kündigungsfristeinzuhalten.
§30 Absatz 1. Nach der Probezeit 1 Monat zum Ende des Kalendermonats. AVR neue Fassung seit Juli 2007 gültig.
 
huhu
ja ist doch noch besser wenn es 14 tage sind ich habe die kündigung jetzt rausgeschickt und werde für die kündigungsfrist meinen urlaub noch nehmen
:emba:
 

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