Unstimmigkeiten des Überstundenausgleichs nach Kündigung

caotic15

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19.10.2009
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5
Hallo zusammen.

Ich habe mich entschieden,
meinen Arbeitgeber zu wechseln. Die Kündigung zum 1.7. liegt ihm fristgerecht
vor.
Nun habe ich sehr viele Mehrarbeitsstunden angesammelt (rund 70h) und
natürlich noch Anspruch auf Resturlaub.

Meine Arbeitszeit beträgt
39h/Woche, also durchschnittlich 6,5h/Arbeitstag. Ich arbeite in einer
6-Tage-Woche bei einem ambulanten Pflegedienst eines kirchlichen
Trägers.

Nun hat mein Arbeitgeber den Dienstplan ganz geschickt
geschrieben.
Ich soll nun noch zwei Wochen plus Wochenende durcharbeiten,
allerdings nur zu einer sehr aufwendigen Patientin pro Tag fahren, wodurch ich
natürlich nicht meine 6,5h pro Tag leisten kann.
Ich habe mir die Stunden
hart erarbeiten müssen und ging natürlich auch davon aus, diese komplett als
Freizeitausgleich, an den Urlaub gehangen, nehmen zu können. Nun versucht mein
Arbeitgeber mir vorzuschreiben, durch die geringe Tagesarbeitszeit quasi täglich
die Mehrarbeitsstunden abzustottern.
Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber
mich täglich nur für 2-3h einplant? Habe ich kein Recht darauf, meine gewohnte
durchschnittliche Arbeitszeit pro Tag zu leisten?

Über Rat wäre ich sehr
dankbar!

progress.gif
 
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag? Wurde vertraglich etwas zur Arbeitszeit gesagt oder nur generell sowas wie: die durchschnittliche wöchentl. Arbeitszeit.

Wenn Mehrarbeitsstunden am dem Konto sind, dann kann der AG die Stunden dienstplanmäßig so planen. Die Mindestarbeitszeit für eine Schicht wird im Teilzeit- und Befristungsgesetzt mit drei aufeinanderfolgenden Stunden angegeben. Soviel ich weiß, greift das generell.

Hast Du die Stunden durch zusätzliche Tage oder durch längeres Bleiben angehäuft?
 
Eine richtige Regelung zur Mindestarbeitszeit gibt es nicht.

Aus dem Teilzeit...-gesetz heraus kann man 3 Std als Minimum herauslesen.
(TzBfG - Einzelnorm)

Auch dann müsstest du das ganze aber erstmal irgendwie angehen. Gibt es einen Betriebrat? Dann wäre das dein Ansprechpartner...


Edit: Oh, hatte das Fenster zu lange auf, hypurg hats auch schon gesagt :)
 
Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber
mich täglich nur für 2-3h einplant?

Hierzu hätte ich auch einmal eine Frage. Wie sieht es denn aus, wenn der AN an einem Tag nur für früh eine Stunde und abends erneut für eine Stunde zur Arbeit herangezogen wird? Gilt auch hier das Teilzeit-Befristungsgesetz? Da diese 2h überwiegend an den WE eingeteilt werden, ist es schon irgendwie ärgerlich, wenn dadurch das ganze WE vers....wird, da man sich ja nichts vornehmen kann und an Zuschlägen kommt ja bei 2h auch nichts rum.
Die AZ beträgt lt. AV wöchentlich 40h. Ein Tarifvertrag liegt nicht vor.
 
Das ist doch dieselbe Frage ;)

Siehe also mein Post.
 
Ich habe mir die Stunden
hart erarbeiten müssen und ging natürlich auch davon aus, diese komplett als
Freizeitausgleich, an den Urlaub gehangen, nehmen zu können.

Ein Anspruch auf ein Abfackeln von Mehrarbeitsstunden zu einem bestimmten, vom Mitarbeiter gewünschten Zeitraum, besteht in der Regel nicht. In keinem Gesetz und in keinem Tarifvertrag, der mir bekannt ist, kann der AN darüber bestimmen, wann er sein Mehr- oder Überstundenfrei bekommt.
 

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