Freistellung nach Kündigung

Hypertone_Krise

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PDL, GuK, Palliative Care
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PDL
Gestern wurde - mal wieder - eine Kollegin entlassen. Sie kam mit der schriftlichen Kündigung in der Hand zu mir, um sich zu verabschieden, weil sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wurde. Ihre Frage nach dem Grund für die Freistellung wurde von der PDL mit Freuen sie sich doch... quittiert. Der Kollege, der vor einigen Wochen die Kündigung bekam, ist auch direkt aus dem Dienstplan gestrichen worden... Ist das bei Euch auch so üblich, und was sind die Gründe dafür ?
 
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber habe ich bis jetzt noch nicht miterlebt, oder nur bei Schülern innerhalb der Probezeit. Da gab es natürlich keine Freistellung, da lediglich wenige Arbeitstage zwischen Kündigung und Arbeitsende lagen.

Die Freistellung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer ergibt sich bei uns oft von selbst, weil Resturlaubstage und Überstunden abgefeiert werden müssen. Eine Kollegin hat selbst gekündigt an dem Tag, an dem ihre Kur vom Arbeitgeber bewilligt wurde - so hatte sie noch ein paar Wochen, in denen sie nicht zur Arbeit musste, aber auch nichts abfeiern konnte.

In einem anderen Fall war die Situation auf der Heimatstation derart eskaliert, dass die betreffende Person - sie hatte ebenfalls selbst gekündigt - für den Rest der Zeit in einen anderen Bereich versetzt wurde, damit wieder Ruhe einkehren konnte.
 
ich kenne es auch aus folgenden Gründen

- Verhindern eines Schadens für den PD / das Klinikum während der laufenden Kündigungsfrist

- wahren von Geheimnissen über den Betrieb bei aktueller Umstrukturierung/Projektarbeit

zum. waren das bisher die 2 Gründe, die ich "näher" (Gott sei dank nicht selbst) kennen gelernt habe.
 
hallo ihr Lieben

ich habe es bis jetzt mehrfach im ambulanten Dienst mitgemacht das MA nach einer Kündigung freigestellt wurden.

Der Grund war ganz einfach. Der Pflegedienst hatte immer Bedenken, das der entlassene Mitarbeiter den Patienten mitteilen würde das er nicht mehr für den Pflegedienst A arbeitet, bald aber beim Pflegedienst B anfängt. Hat ein MA einen Patienten sehr lange und es besteht eine sehr gute Beziehung, ist es möglich das dann der Pflegevertrag bei Pflegedienst A gekündigt wird und bei Pflegedienst B neu abgeschlossen wird.


Auch ich hatte schon MA eingestellt die mit 1 oder 2 Patienten im "Schlepptau" angefangen haben.
Durch die Freistellung wird versucht zu verhindern, das die Patienten abwandern wenn eben kein Kontakt mehr zu den entlassenen Pflegekräften besteht.

silverlady
 
Das habe ich erst einmal erlebt, das hatte den Grund, dass es so dicke Luft gegeben hat, wäre der Kollege zum Ultimo gegangen hätte es tägliche "Gewitter" gegeben, oder jemand hatte ein Suchtproblem und ist rückfällig geworden ein süchtiger Kollege ist eben für ein Krankenhaus nicht tragbar.
 
Durch die Freistellung wird versucht zu verhindern, das die Patienten abwandern wenn eben kein Kontakt mehr zu den entlassenen Pflegekräften besteht.

silverlady
Das klingt für mich schlüssig. In einem Krankenhaus besteht aber diesbezüglich kein Grund zur Sorge...
 
Wenn der AG kündigt, sagt er dem Mitarbeiter doch: du bist zu schlecht oder nicht gut genug für uns, oder? Welche Leistung kann man von diesem Mitarbeiter dann noch verlangen? Was bedeutet es für diesen Mitarbeiter, nach der Kündigung weiter arbeiten zu müssen? Häme oder Mitleid?
Die Freistellung scheint mir da eine angemessene Lösung. Die Zeit kann man ja für die Jobsuche auch gut gebrauchen.
 
Gestern wurde - mal wieder - eine Kollegin entlassen. Sie kam mit der schriftlichen Kündigung in der Hand zu mir, um sich zu verabschieden, weil sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wurde. Ihre Frage nach dem Grund für die Freistellung wurde von der PDL mit Freuen sie sich doch... quittiert. Der Kollege, der vor einigen Wochen die Kündigung bekam, ist auch direkt aus dem Dienstplan gestrichen worden... Ist das bei Euch auch so üblich, und was sind die Gründe dafür ?

Das ist absolut üblich bei Kündigungen. Auch bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber (AG). Allerdings im Falle einer Kündigungsschutzklage (ist in jedem Falle empfehlenswert) kann man je nach "wollen" auch wieder innerhalb von kürzester Zeit unter Androhung eines Zwangsgeldes (Eilverfahren 1. Instanz) u.U. wieder für den AG tätig werden.

Es ist allerdings von Fall zu Fall verschieden, ob sich das tatsächlich lohnt.

Ich empfehle davon abzusehen, wenn man nichts mehr von dem alten AG will.

Begründung des AG bezüglich Freistellung:

Der AG empfindet, dass ihm das nicht mehr zumutbar ist und somit gibt es meist eine Freistellung. Das Arbeitsverhältnis ist massiv gestört.

Der AN kann nun innerhalb einer Frist eine Kündigungsschutzklage einreichen. Solange seine Schuld nicht bewiesen ist- ist er unschuldig...(wie überall).
 
Der Gekündigte kann klagen und wenn er damit durchkommt eine Abfindung verlangen. Natürlich muss er dann auch bereit sein, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Ist das Verhältnis aber massiv gestört, z.B. wegen Mobbing dann wird es darauf hinauslaufen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung haben will, wäre ja bei Mobbing durchaus berechtigt...
 
Der Gekündigte kann klagen und wenn er damit durchkommt eine Abfindung verlangen. Natürlich muss er dann auch bereit sein, an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren.
Ist das Verhältnis aber massiv gestört, z.B. wegen Mobbing dann wird es darauf hinauslaufen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung haben will, wäre ja bei Mobbing durchaus berechtigt...

Eine Abfindung wird nicht immer möglich sein. Dabei kann einem nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Dieser weiß ganz genau, wie und wann dies möglich ist. Allerdings nicht jederzeit.
 
Wäre das nicht sogar ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Soweit ich weiß nein. Da es sich um eine Suchterkrankung handelt, muss der AG auf den MA einwirken, sich behandeln zu lassen, erst wenn dieser dass nicht tut, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen.
 
Auch bei Suchtkranken sind da Grenzen, ich habe da mal im Klinikum Großhadern eine Fortbildung gemacht und die hat der Pflegedirektor selbst gegeben, der hat uns gesagt, der Suchtkranke muss! einen entzug machen und darf einmal! rückfällig werden danach kann ihm der Arbeitgeber kündigen!
 
Wenn der AN während seiner Arbeitszeit seiner Sucht fröhnt (betrunken zur Arbeit kommt z.b,) oder sich vielleicht aus den Vorräten des Krankenhauses bedient, somit also Diebstahl begeht, dann ist eine fristlose Kündigung angebracht und auch erlaubt.
Was der MA aber in seiner Freizeit macht, geht den AG nichts an. Wenn der MA jeden Tag nach Feierabend sich betrinkt, vollkifft oder Tabletten die er selber gekauft hat nimmt, kann der AG ihm nichts anhaben. Nur wenn die Arbeit darunter leidet. Denn wenn man sofort gekündigt werden könnte, wenn eine Sucht besteht, dann müssten viele von uns hier schon lang gekündigt worden sein (Rauchen ist auch eine Sucht!)
 
Denn wenn man sofort gekündigt werden könnte, wenn eine Sucht besteht, dann müssten viele von uns hier schon lang gekündigt worden sein (Rauchen ist auch eine Sucht!)

Mit dem Unterschied, dass Nikotinabusus nicht die geistigen Fähigkeiten einschränkt und so zu einer akuten Patientengefährdung führt.
 
Najaa, also wenn ich mir da so manche Kollegen anschaue, die, nur um eine rauchen gehen zu könnenk, ihre Patienten teilweise einfach liegen lassen, oder Parkinsonmedikamente mal einfach 15 Minuten später gegeben werden deswegen usw. Auch nicht grad so förderlich.
Aber du hast schon recht. Drum sag ich ja, wenn die Arbeit drunter leidet, weil der MA seine Arbeit nicht mehr gewissenhaft durchführen kann, dann hat er in der Pflege nichts mehr zu suchen und dann ist eine Kündigung auch das einzig richtige.
 
Ich habe die Kollegin inzwischen angerufen und gefragt, warum sie entlassen wurde. Es gab wohl vorab diverse Dispute mit der PDL, von denen wir Kollegen zum Teil auch mitbekommen haben. Die PDL bezeichnet sie als unkooperativ...Da sie noch in der Probezeit ist, wurde ihr - unbequem wie sie ist - gekündigt. Sie vermutet, dass die Freistellung erfolgte, damit sie keine Gelegenheit mehr bekommt, nochmal aufzumischen. Aber wie gesagt, ist dies nur ihre Vermutung.
 
In der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen kündigen. Ergo dürfte alle Spekulationen über Kündigungs- und Freistellungsgründe auf Mutmaßungen der Kollegin beruhen - und das bringt nichts.

In der Regel sind die Kündigungsfristen innerhalb der Probezeit sehr kurz, zwischen 14 Tagen und einem Monat. Ebenso sind Urlaubstage in der Probezeit nur selten gestattet. Von daher ist meine Idee mit der Freistellung, die sich von selbst ergibt, vielleicht auch hier zutreffend: Der bisher angesammelte Urlaub und eventuelle Überstunden müssen noch abgegolten werden.
 

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