Krankheitstage in der Pflege

Ich werde mit keinem Wort widersprechen, daß die Personalausstattung absolut unbefriedigend ist.


§ 29 SGB XI Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Leistungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Pflegebedürftige nicht beanspruchen, dürfen die Pflegekassen nicht bewilligen und dürfen die Leistungserbringer nicht zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung bewirken.

...einen im Wortlauf ähnlichen Absatz gibt es im SGB V.

die "Personal"poltik findet im jedem Haus selbstständig statt.
Mit den Personalressourcen, die dem Haus durch die Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.
Es ist die Hausaufgabe des jeweiligen Arbeitgebers, mit diesen Personalressourcen etwas auf die Beine zu stellen.

Und daß wir hier vor einem oft schier unmöglichem Spagat stehen, erleben wir jeden Tag. Kein Bewohner möchte die Maßnahmen, die nur notwendig sind. Hier befinden sich die Häuser in Konkurrenz zueinander. Also wird mehr von dem Mitarbeitern verlangt, als notwendig ist und als finanziert wird.

Ich habe auch keine abschließende Lösung, aber der Weg muß dorthin gehen, daß man sich sehr genau überlegen muß, was man noch mit seinen Bewohnern macht. Das Ziel muß sein, Qualitätsmerkmale genau zu definieren (z.B. Expertenstandards) und die Kundenwünsche herauszufiltern sowie die für die Finanzierung relevante Dokumentation festzulegen. Alles, was nicht dazu gehört, muß auf ein Minimum gekürzt werden. Pflegekräfte hängen oft in jahrezehntelangen Routinearbeiten fest. Oft völlig sinnentleert. Das muß man heute überdenken.

Dadurch wird es einem nicht langweilig werden, aber es nimmt den Druck von überzogenen persönlichen Vorstellungen von leistbarer Pflegearbeit.

Es ist jeden Arbeitgeber bewußt, welche Personalsituation besteht. Aber nicht jeder BWLer kann verstehen, warum Pflege es nicht schafft, sein Leistungsangebot an die Finanzierung anzupassen. Es wird auch kein Handwerker mehr machen als er bezahlt bekommt. Dabei hat der es leichter, weil er das Geld direkt vom Kunden erhält.

Außerdem zahlt der AG das aus der Portokasse des Betriebes, jeder Einzelne zahlt aus seiner eigenen Tasche.
Über die Finanzen der Pflegeeinrichtungen bin ich nicht informiert. In den Krankenhäusern sind die Schatzkammern ziemlich leer.

Nachtdienst = 20,43 Euro Nachtzulage, das ergibt einen Stundenlohn von 2,27 Euro (da diskutieren sie in der Politik über einen "mindest" Stundenlohn von 10,- Euro)
In der Regel gibt es prozentuale Aufschläge auf den Stundenlohn. Man hat also z.B. 20% mehr pro Stunden Nachtarbeit. (Natürlich abhängig, welchen Vertrag man unterschreibt.) Wer weniger unterschreibt, dem kann man bei der jetzigen Arbeitsmarktlage nicht helfen. Trotz aller mauen Kassen und gerade wegen der angespannten Arbeitsbedingungen muß man als Fachkraft nicht ehrenamtlich arbeiten.

Und zum Problem "Krankheit". Mit den hohen Krankenständen macht sich die Pflege die Situation selbst schlechter. Der Rest arbeitet noch reduzierter. Der Arbeitgeber kann kein zusätzliches Personal einstellen, weil er die mind. 6 Wochen Krankheit weiterfinanzieren muß usw..

Also, es ist alles nicht sooo einfach, wie es ausschaut. Als Arbeitnehmer möchte ich halt einfach nur Lösungen.
 
wenn ich eine Reperaturbei einer Firma in Auftrag gebe und in der Rechnung wird ein Meister abgerechnet, aber nur ein Lehrling war da.

von Maniac: der Meister seine Gesellen und Lehrlinge dabei hat

Okay, lassen wir das.

von Maniac: Muss ich das verstehen? Die Nachtzulage kommt doch auf das Gehalt, also den vereinbarten Stundenlohn, on top!
Muss nicht, ich habe aber vorausgesetzt das Du es verstehst, sorry.
Ich bin Teilzeitkraft (genau da liegt der Knackpunkt) "Mehr"arbeit nicht Überstunden und bekomme jeden Monat mein "Grund"gehalt.

Je kleiner die Teilzeitstunden pro Woche (und dabei kommt es noch auf die Dienstverteilung an), je mehr zusätzlich vereinbarte Leistungen sind nötig um eine Mehrbezahlung zu bekommen. Für meine zusätzlichen Dienste (das Beispiel: zusätzlicher Nachtdienst, 2,27 Euro pro Std. laut Tarifvertrag) bekomme ich nur die Nachtdienstzulage mehr Lohn (eine Nacht mehr dienst bedeutet 20,43 Euro), fertig aus.
 
Okay, lassen wir das.
Das war es, was ich sagen wollte. Wieso "nur ein Lehrling da"? Das ist doch Quatsch. In welchem KH erlebst du Stationen ohne Examinierte??
Muss nicht, ich habe aber vorausgesetzt das Du es verstehst, sorry.
Ich bin Teilzeitkraft (genau da liegt der Knackpunkt) "Mehr"arbeit nicht Überstunden und bekomme jeden Monat mein "Grund"gehalt.

Je kleiner die Teilzeitstunden pro Woche (und dabei kommt es noch auf die Dienstverteilung an), je mehr zusätzlich vereinbarte Leistungen sind nötig um eine Mehrbezahlung zu bekommen. Für meine zusätzlichen Dienste (das Beispiel: zusätzlicher Nachtdienst, 2,27 Euro pro Std. laut Tarifvertrag) bekomme ich nur die Nachtdienstzulage mehr Lohn, fertig aus.
Und die Stunden gehen nicht auf dein Stundenkonto und fallen somit in den Verdienst? Das heißt du kannst sie entweder abfeiern? Oder zählt das nicht...??
 
von Maniac: Und die Stunden gehen nicht auf dein Stundenkonto und fallen somit in den Verdienst? Das heißt du kannst sie entweder abfeiern? Oder zählt das nicht...??
Sicher geht es aufs Stundenkonto und wird per AG im Dienstplan mit FA verplant (nur wann ist die Frage). Ist immer noch billiger wie Leihfirmapersonal. Wir schieben alle (hier im Forum lese ich viele) Mehrarbeit/Überstunden vor uns her. Eine Lücke wird gestopft und die nächste Lücke reißt schon wieder auf (Resturlaub, Urlaub, Krankmeldungen etc.). Die Personalprobleme werden verschoben nicht aufgehoben. FA ist und bleibt "un"bezahlbar.

von hypurg: Der Arbeitgeber kann kein zusätzliches Personal einstellen, weil er die mind. 6 Wochen Krankheit weiterfinanzieren muß usw..
Selbst nach 6 Wochen und das nach Ausfall von 4 1/2 VZ (zusätzlich vorher schon Stellenkürzungen), passiert kaum etwas. Die Arbeitsanforderungen werden nicht runtergefahren, volle Leistung mit weniger Personal.
 

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