hypurg
Poweruser
- Registriert
- 21.07.2009
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- 693
- Beruf
- Krankenpfleger
- Funktion
- PDL
Ich werde mit keinem Wort widersprechen, daß die Personalausstattung absolut unbefriedigend ist.
...einen im Wortlauf ähnlichen Absatz gibt es im SGB V.
Es ist die Hausaufgabe des jeweiligen Arbeitgebers, mit diesen Personalressourcen etwas auf die Beine zu stellen.
Und daß wir hier vor einem oft schier unmöglichem Spagat stehen, erleben wir jeden Tag. Kein Bewohner möchte die Maßnahmen, die nur notwendig sind. Hier befinden sich die Häuser in Konkurrenz zueinander. Also wird mehr von dem Mitarbeitern verlangt, als notwendig ist und als finanziert wird.
Ich habe auch keine abschließende Lösung, aber der Weg muß dorthin gehen, daß man sich sehr genau überlegen muß, was man noch mit seinen Bewohnern macht. Das Ziel muß sein, Qualitätsmerkmale genau zu definieren (z.B. Expertenstandards) und die Kundenwünsche herauszufiltern sowie die für die Finanzierung relevante Dokumentation festzulegen. Alles, was nicht dazu gehört, muß auf ein Minimum gekürzt werden. Pflegekräfte hängen oft in jahrezehntelangen Routinearbeiten fest. Oft völlig sinnentleert. Das muß man heute überdenken.
Dadurch wird es einem nicht langweilig werden, aber es nimmt den Druck von überzogenen persönlichen Vorstellungen von leistbarer Pflegearbeit.
Es ist jeden Arbeitgeber bewußt, welche Personalsituation besteht. Aber nicht jeder BWLer kann verstehen, warum Pflege es nicht schafft, sein Leistungsangebot an die Finanzierung anzupassen. Es wird auch kein Handwerker mehr machen als er bezahlt bekommt. Dabei hat der es leichter, weil er das Geld direkt vom Kunden erhält.
Und zum Problem "Krankheit". Mit den hohen Krankenständen macht sich die Pflege die Situation selbst schlechter. Der Rest arbeitet noch reduzierter. Der Arbeitgeber kann kein zusätzliches Personal einstellen, weil er die mind. 6 Wochen Krankheit weiterfinanzieren muß usw..
Also, es ist alles nicht sooo einfach, wie es ausschaut. Als Arbeitnehmer möchte ich halt einfach nur Lösungen.
§ 29 SGB XI Wirtschaftlichkeitsgebot
(1) Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Leistungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Pflegebedürftige nicht beanspruchen, dürfen die Pflegekassen nicht bewilligen und dürfen die Leistungserbringer nicht zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung bewirken.
...einen im Wortlauf ähnlichen Absatz gibt es im SGB V.
Mit den Personalressourcen, die dem Haus durch die Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.die "Personal"poltik findet im jedem Haus selbstständig statt.
Es ist die Hausaufgabe des jeweiligen Arbeitgebers, mit diesen Personalressourcen etwas auf die Beine zu stellen.
Und daß wir hier vor einem oft schier unmöglichem Spagat stehen, erleben wir jeden Tag. Kein Bewohner möchte die Maßnahmen, die nur notwendig sind. Hier befinden sich die Häuser in Konkurrenz zueinander. Also wird mehr von dem Mitarbeitern verlangt, als notwendig ist und als finanziert wird.
Ich habe auch keine abschließende Lösung, aber der Weg muß dorthin gehen, daß man sich sehr genau überlegen muß, was man noch mit seinen Bewohnern macht. Das Ziel muß sein, Qualitätsmerkmale genau zu definieren (z.B. Expertenstandards) und die Kundenwünsche herauszufiltern sowie die für die Finanzierung relevante Dokumentation festzulegen. Alles, was nicht dazu gehört, muß auf ein Minimum gekürzt werden. Pflegekräfte hängen oft in jahrezehntelangen Routinearbeiten fest. Oft völlig sinnentleert. Das muß man heute überdenken.
Dadurch wird es einem nicht langweilig werden, aber es nimmt den Druck von überzogenen persönlichen Vorstellungen von leistbarer Pflegearbeit.
Es ist jeden Arbeitgeber bewußt, welche Personalsituation besteht. Aber nicht jeder BWLer kann verstehen, warum Pflege es nicht schafft, sein Leistungsangebot an die Finanzierung anzupassen. Es wird auch kein Handwerker mehr machen als er bezahlt bekommt. Dabei hat der es leichter, weil er das Geld direkt vom Kunden erhält.
Über die Finanzen der Pflegeeinrichtungen bin ich nicht informiert. In den Krankenhäusern sind die Schatzkammern ziemlich leer.Außerdem zahlt der AG das aus der Portokasse des Betriebes, jeder Einzelne zahlt aus seiner eigenen Tasche.
In der Regel gibt es prozentuale Aufschläge auf den Stundenlohn. Man hat also z.B. 20% mehr pro Stunden Nachtarbeit. (Natürlich abhängig, welchen Vertrag man unterschreibt.) Wer weniger unterschreibt, dem kann man bei der jetzigen Arbeitsmarktlage nicht helfen. Trotz aller mauen Kassen und gerade wegen der angespannten Arbeitsbedingungen muß man als Fachkraft nicht ehrenamtlich arbeiten.Nachtdienst = 20,43 Euro Nachtzulage, das ergibt einen Stundenlohn von 2,27 Euro (da diskutieren sie in der Politik über einen "mindest" Stundenlohn von 10,- Euro)
Und zum Problem "Krankheit". Mit den hohen Krankenständen macht sich die Pflege die Situation selbst schlechter. Der Rest arbeitet noch reduzierter. Der Arbeitgeber kann kein zusätzliches Personal einstellen, weil er die mind. 6 Wochen Krankheit weiterfinanzieren muß usw..
Also, es ist alles nicht sooo einfach, wie es ausschaut. Als Arbeitnehmer möchte ich halt einfach nur Lösungen.