medsonet.1
Poweruser
- Registriert
- 08.09.2008
- Beiträge
- 637
- Beruf
- Buchhalter
- Akt. Einsatzbereich
- Verwaltung
- Funktion
- Leiter Rechnungswesen - ehrenamtlicher Arbeitsrichter - Betriebsrat
Hallo,
in laufenden Dienstplänen ist es logisch und klar, daß Krankheitstage erkennbar sind, dies sollte auch kein Problem darstellen, denn es ist ja sowieso bekannnt.
Fragwürdig und aus meiner Sicht eindeutig ein Verstoß gegen den Datenschutz ist es, wenn die Möglichkeit besteht, abgelaufene Dienstpläne für jeden zugänglich zu machen und damit "Auswertungen" zu ermöglichen.
Diese Pläne müssten meiner Meinung nach unter Verschluß und jeder Form der nachträglichen Datenauswertung mit dem BR klar geregelt (bzw. untersagt) werden.
Gruß
medsonet.1
in laufenden Dienstplänen ist es logisch und klar, daß Krankheitstage erkennbar sind, dies sollte auch kein Problem darstellen, denn es ist ja sowieso bekannnt.
Fragwürdig und aus meiner Sicht eindeutig ein Verstoß gegen den Datenschutz ist es, wenn die Möglichkeit besteht, abgelaufene Dienstpläne für jeden zugänglich zu machen und damit "Auswertungen" zu ermöglichen.
Diese Pläne müssten meiner Meinung nach unter Verschluß und jeder Form der nachträglichen Datenauswertung mit dem BR klar geregelt (bzw. untersagt) werden.
Gruß
medsonet.1