Krampfanfall im Kindergarten - was muss die Erzieherin leisten?

...Bei Nahrungsmittelallergien können die Eltern spezielle NM mit in den KiGa bringen,dort kann speziell gekocht werden und somit ist die Gefahr eines anaphylaktischen Schocks quasi nicht gegeben,denn man kann entsprechend vorbeugend handeln.

Das war in dem Beispiel anders gesehen worden... und ich denke durchaus realistischer. Kinder sind net immer so einsichtsvoll, wie es sich manch Erwachsene wünscht und vorstellt.
Auch wenn der Notfall eher unwahrscheinlich ist, möchten Eltern ihre Kinder entsprechend geschützt sehen.

Das geht bei Epilepsie leider nicht und eine Erzieherin im Regelkindergarten mit 20 Kindern in der Gruppe wird unter dieser allgemeinen Belastung nicht auch noch einen Epianfall beim 5 jährigen adäquat behandeln können.
Ist alles Unsinn und es ist völlig verständlich,wenn ne Erzieherin sowas ablehnt.
Ich verstehe dich richtig? Kranke Kinder, wie z.B. Epileptiker (mit selten auftretenden Anfällen) und Diabetiker (auch hier musst Insulin geben und ggf. mit Probs rechnen) gehören in Sondereinrichtungen. Das betrifft dann übrigens net nur die KiTa sondern auch die Schule.

Wo liegt das Problem, wenn der behandelnde Doc konkret anweist: Erzieherin Fr. Schulze ist autorisiert und eingewiesen in die entsprechenden Maßnahmen bei Notfall XYZ. Und wenn du es konkret hats, dann musst auch keine große FB machen sondern schickst Fr. Schulze in der Arbeitszeit zu dem Kinderarzt.

Wo ein Wille... da ein...

Elisabeth

Elisabeth
 
Wenn die Kindergärtnerinnen sich das nicht zutrauen, würde ich das auch nicht machen, denn es nutzt nichts wenn die nachher in Panik wie die wilden Hühner herumlaufen.
Ich denke, man sollte die Menschen fragen, die damit arbeiten müssen und sie auf keinen Fall zwangsweise überfordern.

Informiert man die Mitarbeiter, des Kindergartens und schult man sie wie sie mit der Situation umgehen, so können die sicherlich entscheiden ob diese sich das zutrauen, und diskutieren, ob das leistbar ist.

Es wird meines Erachtens oftmals zuviel über die Köpfe der Arbeitnehmer hinweg entschieden und leider oftmals ohne daß eine entsprechende Einweisung oder Information vorweg gegangen ist.

Für das Krankenpflegepersonal ist das sicherlich keine große Aktion, für eine Kindergärtnerin kann das ganz anders aussehen.

Wir selbst setzen oftmals voraus, daß jeder fast jede medizinische und pflegerische Verrichtung leisten kann. Ist das wirklich so?

Liebe Grüße Fearn
 
So.... ich geb jetzt mal meinen Senf dazu :knockin:
also ich kenne es so, dass es üblich ist, z.B. bei Kindern mit einem Fieberkrampf, eine Diazepamrektiole mit in den Kindergarten zu geben. Die meisten Erzieher kennen das und wissen, wie man so etwas verabreichen muss. Ich sehe keinen Grund, warum man einem Epilepsiekind, auch wenn es z.zt. gut eingestellt ist, nicht zur Sicherheit eine Rektiole mitgeben/ im Kindergarten lagern sollte. Sicherlich sollten die Erzieher wissen, wie das Kind krampft, haben dann aber was in der Hand, um den Krampf in der Wartezeit auf den Notarzt zu unterbrechen. Absaugen geht meiner Meinung nach zu weit. Das kann man von keinem Laien erwaten.

Lg.:wavey:
 
Ich schließe mich Fearn an,sie hat meine Meinung nur besser formuliert.
Im Endeffekt muss jede Erzieherin selbst wissen,was sie leisten kann,solche Anordnungen können und dürfen nicht über den Kopf der betreffenden MA erteilt werden,schließlich gehts hier im Ernstfall um das Leben des Kindes !
Übrigens finde ich die Ansicht,dass Erzieherinnen solche Aufgaben mit entsprechender WB als Selbstverständlichkeit zu machen haben,überaus arrogant und ignorant,wenn solche Ansichten vom Pflegefachpersonal kommen. Eine Kindergärtnerin ist absolut keine medizinische Fachkraft,sondern eine pädagogische und einem völlig fremden Berufszweig solche,aus eigener Sicht einfachen Aufgaben,zusätzlich und ohne jegliche Vorbildung aufs Auge drücken zu wollen,ist einfach unangemessen.
Schaut Euch Threads zum Thema "pflegerische vs.ärztliche Aufgaben" an und dann überdenkt nochmal das hier dargestellte Problem...
Als ex.KS ist man von der Ausbildung her sehr wohl in der Lage,ärztliche Tätigkeiten zu übernehmen,wohingegen eine Erzieherin ohne unsere fachlichen Kompetenzen schlicht keine fachlich-speziellen Aufgaben,wie Medikamentenapplikation und das noch im Notfall,übernehmen kann.
Ich als Erzieherin würde mich mit Händen und Füssen zum Wohle des Kindes dagegen wehren !
 
Das Beispiel ist jetzt zwar konstruiert, aber stellt euch vor, das Kind krampft im Winter am Schlittenbergerl des Kindergartens.

Wie lange braucht es um ein Kind aus seinen Klamotten zu schälen das tonisch-klonisch krampft?

Dann noch schnell die Rectiole aus dem Kühlschrank geholt, im vorbeigehen den Notruf veranlasst (durch KollegIn).

Wieder raus zum Schlittenberg, versuch das Kind aus den Klamotten zu bekommen, dann noch die Rectiole aus der Verpackung geholt und verabreicht - letzeres mit zitternden Händen (entweder vor Kälte oder vor Aufregung)

Unser Rettungsdienst hat eine mittlere Zeit des Eintreffens von 6 Minuten (Vortrag PD Kanz bei Trauma & More)

Der Wirkeintritt der Rectiole ist nach Verabreichen innerhalb von Minuten max. Wirkung nach ca. 10 bis 12 Minuten (Fachinfo).

Leider kann ich keinen Zeitwert für das Ausziehen des Kindes ansetzen, da fehlt mir die Erfahrung, aber ich kann meine RD-Erfahrung dagegen setzen in der ich festgestellt habe, dass Krampfanfälle in der Regel schon beendet sind bis wir eintreffen. In nicht wenigen Fällen wird das verabreichte Diazepam auch wieder herausgepresst, da das Kind nicht an die Vorgabe hält die Pobacken zusammen zu kneifen.


Von daher ist meine Empfehlung für die Erzieherin den RD zu rufen, das Kind "sichern" und natürlich die Eltern.
 
@fearn:

Wir selbst setzen oftmals voraus, daß jeder fast jede medizinische und pflegerische Verrichtung leisten kann. Ist das wirklich so?
Ja, auf einem bestimmten Level verlange ich das.
Denn auch Erzieherinnen sind ja nicht als absolute med. Laien anzusehen.

Ich dachte eigentlich, dass das abschieben von Kindern mit einem überschaubaren Handicap in Sondereinrichtungen der Vergangenheit angehören - da habe ich mich wohl geirrt.

Wo ist denn nun eigentlich dass Problem Diazepamrectiolen im Notfall zu verabreichen nach ärztlichen Verordnung und Anweisung?
Das habe ich noch nicht verstanden.

Das technische Handling kanns ja nicht sein?
Wirkstoff, Dosierung und Anlass sind vom behandelnden Arzt angesetzt.

Dient ja auch nur als Erstmaßnahme bis zum Eintreffen des RD.

Tausendfach werden Rectiolen von med. Laien verabreicht, die Krampfkinder/Säuglinge haben, sei es durch eine Epilepsie oder Fieberkrampf u.ä.

Kann mir jemand einen link/Studie zeigen, der Zwischenfälle auflistet?

Oder ist das hier eine theoretische Diskussion, die diffuse Ängste bedient?

Ich bin auch nicht der Meinung, dass dies in einem basisdemokratischen Entscheidungsprozess gelöst werden kann und sollte.

Ob wir wieder Sondereinrichtungen einführen oder ausbauen, dies ist eine gesamtgesellschaftliche Entscheidung und nicht die einer einzelnen Erzieherin.

Wie ich mit den Ängsten der MA umgehe und was ich dazu anbiete (muss), Sache des Trägers.

Aber meiner Meinung nicht die Entscheidung ob ein Kind nun in den Regel- oder Sonderkindergarten/Schule gehen kann oder darf.
Zumindest nicht in so einem Fall.

Ja narde, es gibt Situationen mit der objektiven Unmöglichkeit.
Es gibt Situationen, das kann ich keinen Zugang legen, Reanimieren, Defibrillieren oder oder oder.
Da stellst du doch sicher auch nicht die grundsätzliche Sinnhaftigkeit in Frage?
Und das mit den 6 Minuten bis zum eintreffen des RD ist wohl eher Wunschdenken.
Du weißt doch selbst, Anruf 112, Aufnahme der Meldung, Diponierung, Alarmierung, Ausrücken und Anfahrstzeit, da sind doch 6 Minuten nix, auf dem Land sowieso, da vergehen dann schon auch mal 20Minuten auch im Landkreis, wenn der dort stationierte Retter gerade unterwegs ist.
 
Tja, das ist die alles entscheidende Frage - wer kann ihr die Anweisung geben und auf welcher Grundlage?

Der Vater?
Der Kinderarzt?
Der Kinderneurologe?

Ich weiss von Behinderteneinrichtungen, in denen HEP's arbeiten, dass diese die Rectiolen verabreichen.

Gilt die Notkompetenz auch für Erzieherinnen in dem Fall?

Wie ist die Erzieherin geschützt, wenn das Kind nach der Rectiole einen Atemstillstand hat und die HLW nicht perfekt klappt?
Der Anwalt hier neben mir sagt dazu folgendes.

Anordnen darf das Medikament nur der Facharzt ob das der Kinderarzt oder Neurologe ist, ist dabei egal.

Er muss sich aber davon überzeugen, dass die Erzieherin n der Lage ist das Medikament richtig zu verabreichen und auch evtl. Nebenwirkungen kennt. Er muss dies schriftlich tun mit Unterschrift und Einverständnisserklärung der KiGa-Leiterin, der betreffenden Erzieherin und einer Vertretung falls die Erzieherin krank wird (findet sich keine Vertretung die bereit ist sich schulen zu lassen ist das hinfällig) und auch die Eltern müssen unterschreiben und in der Lage sein, ihr Kind im Falle eines Anfalls sofort aus dem KiGa holen zu können. Können sie dies nicht gewährleisten, darf der KiGa sich auf diese Regelung nicht einlassen, da in der "Ausschlafphase" das Kind überwacht werden muss und dies von einer Erzieherin nicht zu gewährleisten ist, ohne das sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern vernachlässigen würde.
Der Arzt trägt im Falle er ordnet dies für die Erzieherin an und schult sie, die Durchführungsverantwortung, daher kann es sein, dass er sich aus diesem Grund weigern wird, eine solche Anordnung zu treffen.
In jedem Fall ist die Erzieherin verpflichtet einen Notarzt zu rufen.
Absaugen darf die Erzieherin auf keinen Fall, dies kann der Arzt auch nicht anordnen. Absaugen darf nur med. Fachpersonal.
Tun dies die Eltern, ist das in Ordnung, da es sich um das eigene Kind handelt. Dies ist vom Gesetz her ähnlich gelagert, wie bei Diabetikern die sich selbst Insulin spritzen bzw. Eltern die ihrem diabetischen Kind das vom Arzt verordnete Insulin spritzen.
Was den Hustensaft angeht: Die Erzieherin kann ihn verabreichen wenn er ärztlich verordnet ist, muss aber nicht, denn wenn etwas passiert kann sie trotz Verordnung belangt werden.
Im übrigen gehört ein krankes Kind (und wenn es Hustensaft braucht ist es mE krank) nicht in den KiGa. Auch da kann es durchaus Probleme nach sich ziehen, wenn der KiGa dies toleriert.
 
Es beantwortet net die Frage, ob jegliches Kind, welches chronisch krank und auf Medis angewiesen ist, in einen speziellen Kindergarten soll.

Ich finde nardes Argumente bedenkenswert.

Was eigentlich fehlt bzw. was man hättet zuerst klären sollen: konkreter "Rettungsplan". Es wird der zweite Schritt vor dem ersten gemacht.

Fängt mit solchen Banalitäten an, wie der Tatsache, dass die Erzieherin auf dem Rodelberg ein funktionierendes Handy dabei hat.

Wie wärs mit nem Alghoritmus?

Grundvoraussetzung:
1. Erzieherin ist informiert über Ablauf des Krampfanfalles und kennt ggf. auch Auslösefaktoren und/oder Aurazeichen.
2. Erzieherin ist über Erstmaßnahmen informiert: Lagerung usw..

Krampfanfall >>> Notarztinfo raus mit konkreten Angaben
Lagerung um Verletzungen zu vermeiden >>> wenn möglich Seitenlage, kein Beißkeil
Versuch Rectiole zu geben, falls zur Hand
Kind beobachten bis Rettung eintrifft

Eine Ausgrenzung kann net sinnführend sein. Das Problem begrenzt sich ja net nur auf die KiTa. Irgendwann wird das Kind eingschult.

Ich denke, besser ist nach Alternativen zu suchen. Und da hat narde ein gutes Gegenargument geliefert: man müsste das krampfende Kind verlassen um die Rectiole zu holen. Das ist ein absolutes No go.

Deswegen- welches Verhalten wenn Rettung nach ??? Minuten noch nicht eingetroffen ist und Kind immer noch krampft... .

Elisabeth
 
Hallo Phönix,

wenn ich mir das so durchlese, dann ist die Aussage deines RA voller Wiedersprüche.

In jedem Fall ist die Erzieherin verpflichtet einen Notarzt zu rufen.
Wieso muss dann sichergestellt sein, dass das Kind sofort aus dem Kiga geholt wird?
Wieso dann Ausschlafphase im KiGa?
Wieso Überwachung im KiGa?
Bis zum Eintreffen des NA muss sowieso jemand beim Kind bleiben, egal was auch immer passiert ist?
Schulen von - Verabreichen einer Rectiole?
Schieben se rein, drücken se drauf - Schulung erfolgt.
Wird dann auch geschult, was zu tun ist bei einem Kind im Status EP?

Es geht doch auch immer um die Risikoabwägung.
Wobei ist das Risiko höher?
Bei einem evtl. länger krampfenden Kind oder dem verabreichen einer Rectiole?

Hustensaft - weil ein Kind noch hustet und einen Saft bekommt, den es schon ein Woche nimmt, ärztlich verordnet und dosiert, soll es zu Hause bleiben?
Was kann denn da passieren, wo ist das denn dokumentiert, gibts dazu Urteile?
In welchen Zeiten leben wir denn?
 
Haben die Erzieher in sonderpädagogischen Einrichtungen, denn eine speziellere Ausbildung genossen?

Der Trend geht übrigens momentan zur Inklusion, also Kinder sollen nicht mehr unbedingt getrennt werden, aufgrund solcher Erkrankungen oder Behinderungen.
 
wenn ich mir das so durchlese, dann ist die Aussage deines RA voller Wiedersprüche.
Manchmal soll kurzes nachdenken helfen.
Wieso muss dann sichergestellt sein, dass das Kind sofort aus dem Kiga geholt wird?
Weil für die Nachschlafphase mit Sicherheit niemand da ist der das Kind beobachtet, da die Erzieherin noch andere Kinder hat.die
Wieso dann Ausschlafphase im KiGa?
Wieso Überwachung im KiGa? Ein nichtmehr krampfendes Kind nimmt der Notarzt nicht mit ins KH, da wäre das Kind unter Umständen jede Woche einmal oder öfter im KH.
Schulen von - Verabreichen einer Rectiole?
Schieben se rein, drücken se drauf - Schulung erfolgt.
Wie die Schulung aussieht ist doch egal und nur erfolgen muss sie halt, wie das der Artzt macht oder nicht macht ist sein Bier.
Wird dann auch geschult, was zu tun ist bei einem Kind im Status EP?
Bin ich der Arzt? Und außerdem deshalb ja der auch Notarzt.

Es geht doch auch immer um die Risikoabwägung.
Wobei ist das Risiko höher?
Bei einem evtl. länger krampfenden Kind oder dem verabreichen einer Rectiole?
Wenn ich mich recht erinnere wurde gefragt, wie die Rechtslage dazu aussieht. Was nach deiner Meinung sinnvoll ist oder nicht, steht demnach nicht zur Debatte.

Hustensaft - weil ein Kind noch hustet und einen Saft bekommt, den es schon ein Woche nimmt, ärztlich verordnet und dosiert, soll es zu Hause bleiben?
Was kann denn da passieren, wo ist das denn dokumentiert, gibts dazu Urteile?
Ganz sicher wird es die geben, wenn du es genau wissen willst dann suche halt mal danach, hätte ich gewusst, dass ihr die zugehörigen Paragraphen wissen wollt, hätte ich gefragt.
In welchen Zeiten leben wir denn?
In Zeiten wo alles über Regeln und Vorschriften, läuft und in denen du selbst wenn du dich daran hälst noch belangt werden kannst.
 
Grundvoraussetzung:
1. Erzieherin ist informiert über Ablauf des Krampfanfalles und kennt ggf. auch Auslösefaktoren und/oder Aurazeichen.
2. Erzieherin ist über Erstmaßnahmen informiert: Lagerung usw..

Krampfanfall >>> Notarztinfo raus mit konkreten Angaben
Lagerung um Verletzungen zu vermeiden >>> wenn möglich Seitenlage, kein Beißkeil
Versuch Rectiole zu geben, falls zur Hand
Kind beobachten bis Rettung eintrifft


Ergänzungen:
Grundvoraussetzung:
3. Es muss garantiert sein, dass die Eltern in einem angemessenen Zeitraum das Kind aus der Kita holen.

Eltern informieren ... zu welchem Zeitpunkt? Ich würde es im Anschluss an den Rettungsruf machen. Entweder müssen sie da Kind abholen oder nachfahren ins KH.

Elisabeth
 
Moment...gehts hier noch um die eigentliche Ausgangsfrage oder um irgendwelche Spitzfindigkeiten,die eh wegfallen,wenn die Erzieherin nein sagt ?
Auch gehts doch nicht darum,ob Sondereinrichtungen sinnvoll sind oder ob Kinder dorthin "abgeschoben" werden.
Verlangen können Eltern die Gabe der Rectiole sicherlich nicht,denn eine Erzieherin kann darüber selber entscheiden,was sie sich zutraut und was nicht.
 
Die Aussagen von Phoenix erscheinen mir stimmig.

Die Erzieherin ist pädagogisch aber nicht pflegerisch ausgebildet, in meinen Augen ein medizinischer Laie.

Die Erzieherinnen weigern sich ja nicht strikt - sie möchten eine Absicherung.

Es geht ja auch nicht nur um die Rectiole, es geht auch noch um das Absaugen.

Wie lange dauert es nun ein Kind im Krampfanfall auszuziehen? Liebe Kinderkrankenschwestern, ihr habt doch da die Erfahrung und müsst das doch wissen.
 
Hier mal ein paar Regelungen:

http://www.jena.de/fm/41/Anlagen_Medikamentengabe.pdf

Kita-Bildungsserver Sachsen: Download starten

http://www.kiga-st-margaretha.de/Aktuelles/Bilder/Elternbrief_2009_08.pdf

http://www.unfallkasse.bremen.de/pdf/hh_medikamentengabe3.pdf

Es scheint, dass es an den MA selbst liegt. Es gibt kein Gesetz dagegen und keins dafür. Es wird eine anwaltliche Vereinbarung empfohlen.

Bleibt also betroffenen Eltern nur, sich nach nicht voreingenommenen Einrichtungen umzuschauen.

Elisabeth
 
@phönix:

Na ja, wenn ich was als die Wahrheit hinstelle, dann muss ich gewärtig sein, dass jemand nachfrägt - oder?

wenn du es genau wissen willst dann suche halt mal danach
Würde ich mal sagen klassisches Eigentor?
Ich behaupte was und wenn ich meine Behauptung belegen soll ...
Antwort: Such doch selbst ob das stimmt was ich sage :gruebel:

Habe noch keinen NA erlebt, der ein krampfendes Kind auch wenn abgeklungen, nicht mit nimmt zur Abkärung und ich fahre schon sehr lange RD.

Spezial- und Behinderteneinrichtungen mal ausgenommen.

Wenn ich mich recht erinnere wurde gefragt, wie die Rechtslage dazu aussieht.
Genau und das IST die Rechtslage!

Unterlassene Hilfeleistung obwohl die Möglichkeit und Zumutbarkeit gegeben ist und die Risikoabwägung des Unterlassens höher zu bewerten ist.
Nur aus diesem Grundsatz gibts u.a. auch die Notkompetenz im RD oder die Defibrillation für Laien.
Bitte es geht mir hier um den Grundsatz und nicht um den RD oder Defibrillation, ist nur ein Beispiel.

Wie die Schulung aussieht ist doch egal und nur erfolgen muss sie halt
Irgend ein Beleg - oder soll ich wieder selbst suchen?

Hast du ne Vorstellung, wie schnell jemand Reanimatiospflichtig wird, wenn er sich im Status befindet?
So schnell ist kein NA - üblicherweise.

Liebe narde,
Wie lange dauert es nun ein Kind im Krampfanfall auszuziehen?
Das weißt du doch selbst, dazu brauche ich keine KiKra.

Das hast du doch nicht erst einmal im RD erlebt?

Kinder im KH haben i.d.R. auch nicht die übliche Strassenkleidung an.
 
Wie lange dauert es nun ein Kind im Krampfanfall auszuziehen? Liebe Kinderkrankenschwestern, ihr habt doch da die Erfahrung und müsst das doch wissen.

Ausziehen oder nur die Hose soweit wegschaffen, daß ich mich auf die Suche nach der passenden Körperöffnung machen könnte? Sagen wir's mal so, ich bin keine Erzieherin. Ich weiß was ich tue und wäre im Notfall auch in der Lage mit (gut dosierter) Gewalt vorzugehen - ich würde sagen wenige Sekunden, wenn ich Tritte dabei in Kauf nehme.
Wenn das Kind allerdings stark krampft ist die Frage, ob man da so einfach Kleider herrunterziehen kann und ob man es lange genug stillhalten kann, um als Laie eine Rectiole zu verabreichen. Es geht nicht nur darum, ob man die Erziehrin aufklärt oder nicht. Muß sie (die Ersthelferin) sich treten (verletzen!) lassen, um zu helfen? Muß sie sich überwinden einem Kind etwas in den Anus zu schieben (und in Panik nach demselben zu suchen, immer mit der Angst ihren zuckenden Schützling zu verletzen)? Ich würde sagen, eine Erzieherin in einem Regelkindergarten muß nichts davon.
Die beste Lösung wäre, einen integrativen Kindergarten zu suchen, in dem die Angestellten aller Berufsgruppen für solche Situationen geschult sind und auch bei der Einstellung wußten, daß solche zum Alltag in der Einrichtung gehören.
 
Na ja, wenn ich was als die Wahrheit hinstelle, dann muss ich gewärtig sein, dass jemand nachfrägt - oder?
Kannst du lesen? Im Moment bezweifle ich das nämlich. Da ich das bereits erklärt hatte.
Würde ich mal sagen klassisches Eigentor?
Ich behaupte was und wenn ich meine Behauptung belegen soll ...
Antwort: Such doch selbst ob das stimmt was ich sage :gruebel:
Siehe 1. Antwort.
Habe noch keinen NA erlebt, der ein krampfendes Kind auch wenn abgeklungen, nicht mit nimmt zur Abkärung und ich fahre schon sehr lange RD.
Auch da hast du wieder nicht richtig gelesen. Es ging nicht um das krampfende Kind, sondern um das Kind das bereits in der Nachschlafphase war und nicht mehr krampfte und das wird höchst selten vom RD mitgenommen, wenn die Epilepsie bekannt ist und die Anfälle vorbei sind und das Kind nur noch seinen "Rausch" ausschläft.
Unterlassene Hilfeleistung obwohl die Möglichkeit und Zumutbarkeit gegeben ist und die Risikoabwägung des Unterlassens höher zu bewerten ist.
Da liegst du vollkommen falsch. Du kannst niemandem unterlassene Hilfeleistung vorwerfen, nur weil er ablehnt etwas zu tun, was nicht seiner Ausbildung entspricht. Unterlassene Hilfesleistung wäre es nur wenn kein Notarzt gerufen würde.
Nur aus diesem Grundsatz gibts u.a. auch die Notkompetenz im RD oder die Defibrillation für Laien.
Aber auch da gilt der Grundsatz: Nur nach Schulung und nur dann wenn der MA dieses sich auch zutraut. Nur weil ich etwas theoretisch könnte, muss das nicht heißen das ich es auch machen muss.
Als GuKP darf man auch i.m. spritzen weil man es irgendwann mal gelernt hat, aber wenn jetzt jemand kommt und das seit Ewigkeiten nicht mehr gemacht hat und/oder es sich nicht zutraut, kann ich von ihm auch nicht verlangen das er es macht/machen muss nur weil er es theoretisch können müsste. Und wenn du dazu ein Gesetz brauchst: dann schau mal ins Krankenpflegegesetz und ins Rettungsdienstgesetz.
Hast du ne Vorstellung, wie schnell jemand Reanimatiospflichtig wird, wenn er sich im Status befindet?
So schnell ist kein NA - üblicherweise.
Ja habe ich, da ich 1. ein epileptisches kind betreue 2. selbst im RD arbeite.
Und da du dies ja auch zu wissen scheinst, frage ich mich, wieso du dann unbedingt auf deiner Meinung bestehst, dass eine Erzieherin damit klarkommen können muss, weil deiner meinung nach ja nichts weiter dazu gehört als: rectiole rein, ausdrücken und NA rufen.

Hast du schon mal ein Kind reanimiert? Noch dazu eins im Status? Ich schon! Glaubst du wirklich das ein medizinischer Laie dazu in der Lage ist? Ich nicht! Selbst medizinisches Personal ist da tw schon überfordert. Hab schon Kollegen erlebt, die so in Panik waren, dass das Kind in den Status kam, nur weil sie die Rectiole falsch verabreicht haben (die Hälfte noch drin war bzw. wieder rausgelaufen ist). Ich hab auch schon im RD erlebt, dass der Kollege erstmal Sauerstoff anhängen wollte (im akuten Anfall).
Damit dürfte auch geklärt sein, dass es mit deinem Rectiole rein bla bla nicht getan ist.


@Narde
Wenn ein Kind richtig stark krampft, kann es teilweise sehr problematisch sein, es untenrum auszuziehen, manchmal unmöglich. Da muss dann auch manchmal die Schere zum Einsatz kommen, wobei das bei solcher Art von Anfällen auch nicht ungefährlich ist und auch nicht wirklich schnell geht. Und wenn ich mir dann vllt noch wen vorstelle, der ängstlich ist, weil er sowas noch nicht oft erlebt hat ...
 
Das hast du doch nicht erst einmal im RD erlebt?
Die krampfenden Kinder hatten bei uns in der Regel schon ausgekrampft, so dass keine Rectiole mehr verabreicht werden musste.

Wer Reanimationsbedürftig ist wehrt sich in der Regel nicht dagegen. Wer einen Krampfanfall hat und zuckt und zappelt (tonisch klonisch) ist noch nicht Reanimationspflichtig.

Bei Erwachsenen verabreichen wir keine, von daher kann ich hier nicht mitreden.
 
Was hat das Kind überhaupt für Anfälle. Wir gehen immer vom tonisch-klonischen Grand mal aus. Muss aber net sein.

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Ergo: Es ist net möglich einen Standard zu bauen.

Elisabeth
 

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