Kommissarische Stationsleitung ohne Vertretung

Michael70

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Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter unseres Hauses ist Anfang diesen Jahres "nur" zur kommissarischen Stationsleitung bestellt worden, da man sich noch nach besseren Akteuren umgucken will.

Durch den kommissarischen Status erfolgt ja auch keine Höhergruppierung.
Der Betreffende beendet im Oktober seine Fachweiterbildung, kein Leitungskurs, und soll auch dann nur kommissarisch als Leitung arbeiten.

Nun meine Frage:
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange man in dieser kommissarischen Position geführt werden darf? Oder freut sich der Arbeitgeber über den "dummen Mitarbeiter", der das mitmacht.

Die Position der stellvertretenden Stationsleitung wurde gestrichen. Ich meine zu wissen, dass eine Stellvertretung nicht vorgeschrieben ist, oder ?

Hoffentlich poste ich im richtigen Thread und verzeiht meine Doppelfrage.

Danke ;)
Michael
 
Nein, es gibt keine Regelung.

Man benötigt dies auch und das hat auch nichts mit Dummheit zu tun - auch wenn das nicht der optimale Werdegang für einen Mitarbeiter ist.
ZB ist eine Stationsleitung, ein paar Jahre in Elternzeit und kommt dann wieder. So lange wird jemand kommissarisch eingesetzt. Nur als Beispiel.

Passend zum Thema vielleicht hierzu noch die Paragraphen "Führung auf Probe und Führung auf Zeit" aus den AVR Caritas:
§ 18 Führung auf Probe

(1) 1. Führungspositionen können als befristetes Dienstverhältnis bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren vereinbart werden. 2. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist eine höchstens zweimalige Verlängerung des Dienstvertrages zulässig. 3. Die beiderseitigen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(2) Führungspositionen sind die ab Entgeltgruppe 10 zugewiesenen Tätigkeiten mit Weisungsbefugnis, die vor Übertragung vom Dienstgeber ausdrücklich als Führungspositionen auf Probe bezeichnet worden sind.

(3) 1. Besteht bereits ein Dienstverhältnis mit demselben Dienstgeber, kann der Mitarbeiter vorübergehend eine Führungsposition bis zu der in Absatz 1 genannten Gesamtdauer übertragen werden. 2. Der Mitarbeiter wird für die Dauer der Übertragung eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Tabellenentgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergebenden Tabellenentgelt gewährt. 3. Nach Fristablauf endet die Erprobung. 4. Bei Bewährung wird die Führungsfunktion auf Dauer übertragen; ansonsten erhält der Mitarbeiter eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit.



§ 7 Abs. 4 des Allgemeinen Teils zu den AVR) und die beiderseitigen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(2) Führungspositionen sind die ab Entgeltgruppe 10 zugewiesenen Tätigkeiten mit Weisungsbefugnis, die vor Übertragung vom Dienstgeber ausdrücklich als Führungspositionen auf Zeit bezeichnet worden sind.

(3) 1. Besteht bereits ein Dienstverhältnis mit demselben Dienstgeber, kann der Mitarbeiter vorübergehend eine Führungsposition bis zu den in Absatz 1 genannten Fristen übertragen werden. 2. Der Mitarbeiter wird für die Dauer der Übertragung eine Zulage gewährt in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Tabellenentgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2 ergebenden Tabellenentgelt, zuzüglich eines Zuschlags von 75 v.H. des Unterschiedsbetrags zwischen den Tabellenentgelten der Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, zur nächsthöheren Entgeltgruppe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 und 2. 3. Nach Fristablauf erhält der Mitarbeiter eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit; der Zuschlag entfällt.

Zum letzten Punkt: Nein, es sind nirgends Stellvertretungen vorgeschrieben!
 
Grüße zuvor!
Soweit mir bekannt, erfolgt eine Höhergruppierung (AVR).
Der Kollege übernimmt ja eine höherdotierte Position, egal ob fest oder komissarisch.
Stephan
 
Ich kenne es auch nur so, dass eine Höhergruppierung erfolgt sobald der Mitarbeiter die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt.

Eine Rechtsgrundlage, dass aus einer kommissarischen Leitung eine reguläre werden muss kenne ich nicht.

Der "dumme" Mitarbeiter muss also durchaus entsprechend entlohnt werden, hat jedoch keine Garantie seine kommissarische Funktion in eine reguläre umgewandelt zu bekommen.

Es gäbe für mich nur wenige Gründe diese Position in der Form zu übernehmen, ganz sicher nicht das höhere Gehalt.

Ist dem Kollegen wirklich deutlich mitgeteilt worden, dass man jemand anderes sucht und er nur solange in dieser Position verbleibt?
 
Ah, sorry, den Punkt hatte ich überlesen.

Natürlich orientiert sich die Eingruppierung an der Tätigkeit. Diese ist i.d.R. ja auch vertraglich festgehalten, sodass es überhaupt keinen Grund geben kann, den Mitarbeiter nicht entsprechend einzugruppieren...
 
Danke Euch :-)

@Kalimera ....oh ja, die betreffende Person wurde als kommissarische Leitung eingesetzt, und es gab weitere externe Bewerbungen auf diese Position. Dann wurde jemand genommen, die Leitung wurde Vertretung; die neue Leitung kündigt nach 14 Tagen und man fragt dann wieder an, ob der Betreffende wieder die kommissarische Leitung macht, bis
a) bis zum Ende der Weiterbildung und evtl. darüber hinaus
b) man wieder jemand "besseres" einstellen kann.

Ihr seht, die Wertschätzung fällt von den Bäumen :-) ...traurig, aber wahr!
 
Natürlich orientiert sich die Eingruppierung an der Tätigkeit. Diese ist i.d.R. ja auch vertraglich festgehalten, sodass es überhaupt keinen Grund geben kann, den Mitarbeiter nicht entsprechend einzugruppieren...
Könnte es sein, dass die Höhergruppierung erst erfolgt, wenn die kommissarische Tätigkeit eine bestimmte Zeitspanne überschreitet?

Hat der Betreffende sich überhaupt auf den Leitungsposten beworben?
 
Verstehe ich das richtig?
Die frühere Leitung ist jetzt Stellvertretung und dein Kollege ist jetzt kommissarische Leitung?
Dann wurde jemand genommen, die Leitung wurde Vertretung;

Dann schreibst du die bisherige Stellvertretung wurde gestrichen?
Die Position der stellvertretenden Stationsleitung wurde gestrichen.
Er hat also nicht mal eine Stellvertretung oder Abwesenheitsvertretung?

Das tut aber für die Höhergruppierung oder Zulage nichts zur Sache.

Welcher TV gilt?
Gibts eine BV?
Was sagt der Betriebsrat/Personalrat dazu?

Oder freut sich der Arbeitgeber über den "dummen Mitarbeiter", der das mitmacht.
Achtung Provokation - wenn der Mitarbeiter so dumm ist hat der Arbeitgeber genau richtig entschieden ihn nicht zur Leitung zu machen - oder?:fidee:

Kann allerdings eine durchaus kluge, strategisch überlegte Entscheidung sein des Kollegen. Eine längere Leitungserfahrung ist sicherlich nicht hinderlich, bei der Bewerbung auf eine Leitungsposition bei einem anderen Arbeitgeber! :thinker:

Im TVÖD gibts folgende Regelung:
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1442

Es müsste also zumindest eine Zulage geben für die Zeit der Tätigkeit.

Habe Gestern noch ein Urteil dazu gefunden, dass auch geprüft werden muss, nach billigem Ermessen, ob ein kommissarische Leitung mit Zulage oder eine klar befristete Leitungsübertragung mit Höhergruppierung in Frage kommt. Finde das Urteil aber heute nicht mehr.

Vielleicht hat jemand mehr Glück.
 
Könnte es sein, dass die Höhergruppierung erst erfolgt, wenn die kommissarische Tätigkeit eine bestimmte Zeitspanne überschreitet?
Ja, aber nur ein Monat...

Renje hat aber recht, nicht die definierte "Höhergruppierung" wird vorgenommen, sondern eine Angleichung auf die Höhergruppierung über eine Zulage!
(Hier gibt es aber auch noch mal Variationen in den unteren EG - Fakt ist dennoch: Mehr Geld ist Pflicht :) )
 
... danke euch,
wir haben den KTD-NEK, und ja, der Betriebsrat, bzw., die MAV ist involviert... bin einer von denen ;))

Unsere Geschäftsführung schaltet in Finanzangelegenheiten gerne auf stur. Ich werde weiter berichten!

Noch arbeitet die Leitung weiter kommissarisch, ohne mehr Geld zu erhalten und ohne Stellvertretung. Ob das Futter fürs Ego ist oder "Dummheit", dass kann ich nicht beurteilen...
 

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