- Registriert
- 23.05.2009
- Beiträge
- 14
- Ort
- Nordfriesland
- Beruf
- Krankenpfleger, SPZA ,Leitung einer Pflegeeinheit
- Akt. Einsatzbereich
- Wohnheim
Hallo zusammen,
ein Mitarbeiter unseres Hauses ist Anfang diesen Jahres "nur" zur kommissarischen Stationsleitung bestellt worden, da man sich noch nach besseren Akteuren umgucken will.
Durch den kommissarischen Status erfolgt ja auch keine Höhergruppierung.
Der Betreffende beendet im Oktober seine Fachweiterbildung, kein Leitungskurs, und soll auch dann nur kommissarisch als Leitung arbeiten.
Nun meine Frage:
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange man in dieser kommissarischen Position geführt werden darf? Oder freut sich der Arbeitgeber über den "dummen Mitarbeiter", der das mitmacht.
Die Position der stellvertretenden Stationsleitung wurde gestrichen. Ich meine zu wissen, dass eine Stellvertretung nicht vorgeschrieben ist, oder ?
Hoffentlich poste ich im richtigen Thread und verzeiht meine Doppelfrage.
Danke
Michael
ein Mitarbeiter unseres Hauses ist Anfang diesen Jahres "nur" zur kommissarischen Stationsleitung bestellt worden, da man sich noch nach besseren Akteuren umgucken will.
Durch den kommissarischen Status erfolgt ja auch keine Höhergruppierung.
Der Betreffende beendet im Oktober seine Fachweiterbildung, kein Leitungskurs, und soll auch dann nur kommissarisch als Leitung arbeiten.
Nun meine Frage:
Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie lange man in dieser kommissarischen Position geführt werden darf? Oder freut sich der Arbeitgeber über den "dummen Mitarbeiter", der das mitmacht.
Die Position der stellvertretenden Stationsleitung wurde gestrichen. Ich meine zu wissen, dass eine Stellvertretung nicht vorgeschrieben ist, oder ?
Hoffentlich poste ich im richtigen Thread und verzeiht meine Doppelfrage.
Danke

Michael