Hallo,
ich arbeite seit insgesamt 4 Jahren im psychiatrischen Bereich als Gesundheits- und Krankenpfleger, nicht immer beim selben Arbeitgeber. Ich war direkt nach meinem Examen 5 Monate im Sucht-und Psychosebereich in einer Allgemeinpsychiatrie beschäftigt, dann wechselte ich in die forensische Psychiatrie wo ich 13 Monate angestellt gewesen war. Danach wechselte ich erneut in eine andere forensische Klinik, wo ich jetzt mittlerweile seit knapp mehr als 2 Jahren als Gesundheits- und Krankenpfleger tätig bin. Eingruppiert bin ich in Gruppe 7 Stufe 3 ( TVÖD West-L ).
Hier bei uns ist es so, das die kommisarischen stellvertretenden Stationsleitungen nicht höher gestuft werden, sondern das diese eine sogenannte Ausleichszahlung erhalten, was ist unter dieser Ausgleichszahlung zu verstehen, wie hoch ist diese Ausgleichszahlung ?
Gilt eigentlich die Regelung, wie früher beim BAT, das nach 6 Monaten die kommisarische stellvertretende Stationsleitung Anspruch auf die "richtige" stellvertretende Stationsleitung hat ?
Falls ja, wird die Person die 6 Monate kommisarisch die Stelle als stellvertretende Stationsleitung besetzt hat dann auch höher eingestuft ?
In welche Entgeltgruppe und welche Stufe wird die Person dann als stellvertretende Stationsleitung dann gestuft ?
Die Fragen beziehen sich verständniskeitshalber auf den TVÖD West-L.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Lieben Gruß
Michael P.
ich arbeite seit insgesamt 4 Jahren im psychiatrischen Bereich als Gesundheits- und Krankenpfleger, nicht immer beim selben Arbeitgeber. Ich war direkt nach meinem Examen 5 Monate im Sucht-und Psychosebereich in einer Allgemeinpsychiatrie beschäftigt, dann wechselte ich in die forensische Psychiatrie wo ich 13 Monate angestellt gewesen war. Danach wechselte ich erneut in eine andere forensische Klinik, wo ich jetzt mittlerweile seit knapp mehr als 2 Jahren als Gesundheits- und Krankenpfleger tätig bin. Eingruppiert bin ich in Gruppe 7 Stufe 3 ( TVÖD West-L ).
Hier bei uns ist es so, das die kommisarischen stellvertretenden Stationsleitungen nicht höher gestuft werden, sondern das diese eine sogenannte Ausleichszahlung erhalten, was ist unter dieser Ausgleichszahlung zu verstehen, wie hoch ist diese Ausgleichszahlung ?
Gilt eigentlich die Regelung, wie früher beim BAT, das nach 6 Monaten die kommisarische stellvertretende Stationsleitung Anspruch auf die "richtige" stellvertretende Stationsleitung hat ?
Falls ja, wird die Person die 6 Monate kommisarisch die Stelle als stellvertretende Stationsleitung besetzt hat dann auch höher eingestuft ?
In welche Entgeltgruppe und welche Stufe wird die Person dann als stellvertretende Stationsleitung dann gestuft ?
Die Fragen beziehen sich verständniskeitshalber auf den TVÖD West-L.
Würde mich über Antworten sehr freuen.
Lieben Gruß
Michael P.