Kein "weißes" Führungszeugnis zum Examen

Bei uns genügt das "kleine Führungszeugnis" - die Häuser scheinen da mittlerweile ein sehr unterschiedliches Informationsbedürfnis zu haben ;)
 
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung gibt die Prüfungsbehörde die Art des Führungszeugnisses vor, und in der Tat entscheiden sich die Behörden unterschiedlich.

Bei den beschriebenen 2,01 Promille von Mat.thias ist er vielleicht gerade noch unter 90 Tagessätzen davongekommen, sofern es nur eine Trunkenheitsfahrt ohne Unfallfolgen war.
 
Für die Schule (und so für die Regierung für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung) habe ich nur ein "normales" gebraucht...
 
hallo,
was ihm führungszeugnis belegart N nicht steht, steht auch nicht im führungszeugnis belegart 0.
fz belegart 0 wird halt unmittelbar vom bundeszentralregister der behörde zugesandt.

kopf hoch und keine dummen fehler mehr! :D
 
> 2 Promille würde ich jetzt nicht mehr unter "dummer Fehler" subsumieren wollen...
 
...es gibt noch sehr viel dümmere...
 
Ich fahre nicht wenn ich was getrunken habe. Ist es 1 Schluck Bier oder 5 Cocktails.
Man gefährdet sich und andere, das ist nie in Ordnung, und auch kein dummer Fehler in meinen Augen.
Hab schon genug Leute aus Autos rausgeschnitten, daran möchte ICH nicht schuld sein.

Ich hoffe du tust es auch nicht wieder und hast aus deinen Fehlern gelernt....
Und die musst du jetzt vielleicht auch ausbaden.
Viel Glück für dich, auch wenn ichs total verantwortungslos finde...

:hippy:
 
Eine Wertung der Aktion steht uns nicht zu - die Strafe wurde durch den Richter erteilt und das reicht hoffentlich.

Wobei ich persönlich mit diesem Alkoholpegel nicht mal ein Auto von einem Elefanten unterscheiden könnte.
 
Es war mein erstes und letztes Vergehen. :) also wird wohl noch nix drinnen stehen.. hoffentlich...

@ Narde:
Genau das war mein Problem.. ich hab nicht mehr gewusst was ich mache.. ich habe jetzt meine Strafe dafür bekommen, welche unter 90 Tagessätze war, und nun bange ich halt zwecks Examen...
 
Wie schon gesagt: Eine ERSTMALIGE Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen erscheint nicht im Führungszeugnis.
 
Also , vielen dank erst mal für die Antworten, auch wenn ein paar etwas angreifend waren, (verständlicher weise). Habe heute mit dem Bundesamt für Justiz telefoniert, bei mir wird nix drinnen stehen!!! Da es die erste und einzige Strafe ist und sie"nur" 50 Tagessätzen hat. Ich bin so froh darüber!! Jetzt steht dem Examen nichts mehr im weg:emba::emba:
 
:klatschspring: Glückwunsch
 
Wünsche dir auch alles Gute und viel Erfolg.

Dem Examen wäre sowieso nichts entgegen gestanden.
Das Führungszeugnis brauchst du nicht fürs Examen sondern für die

Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
 
Hallo Leute,

großes Problem, ich brauche Klarheit! Mir wurde wegen einer Straftat mein Führerschein für 9 Monate entzogen, sowie wurde ich mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen bestraft. Zuvor war ich noch nie verurteilt worden. Steht diese Tat nun im behördlichen Führungszeugnis 0? Falls es geht bitte mit Quellenangabe antworten! Ich hab zwar erst in 2 Jahren Examen, dennoch wäre das ja ein Strich durch die Rechnung.
 
Hallo Leute,

großes Problem, ich brauche Klarheit! Mir wurde wegen einer Straftat mein Führerschein für 9 Monate entzogen, sowie wurde ich mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen bestraft. Zuvor war ich noch nie verurteilt worden. Steht diese Tat nun im behördlichen Führungszeugnis 0? Falls es geht bitte mit Quellenangabe antworten! Ich hab zwar erst in 2 Jahren Examen, dennoch wäre das ja ein Strich durch die Rechnung.

Fürs Detail musst du alles lesen

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inhalt/Fragen/FAQ_node.html#faq4153636
https://www.bundesjustizamt.de/DE/T...nid=32D998AA785A0C87BFCD10FC3BD04421.1_cid377
BZRG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
oder
BZRG - Einzelnorm
 
Wenn das Führungszeugnis Belegart N sauber ist, ist es dann das Führungszeugnis Belegart 0 auch ? Die Tilgungsfristen sind doch bestimmt andere, aber die Möglichkeit zur Einsicht hat man ja immer noch vorher, werden denn auch wirklich alle Einteäge gelöscht oder bestehen bestimmte Einträge? Nur weil man mal in der Jugendzeit dumme Sachen angestellt hat kann es doch nicht sein kurz vor Peng alles hinschmeissen zu müssen :(
Lg der Horsti
 
Wenn das Führungszeugnis Belegart N sauber ist, ist es dann das Führungszeugnis Belegart 0 auch ?
Dieser Link zeigt, dass manche Taten, die nicht im Führungszeugnis Belegart N landen, sehr wohl im Führungszeugnis Belegart 0 zu finden sind. § 32 BZRG - Einzelnorm

Nach welcher Zeit die Einträge gelöscht (bzw. nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen) werden, hängt von der Straftat und dem Strafmaß ab. § 34 BZRG - Einzelnorm

Im Bundeszentralregister sind die Straftaten länger verzeichnet: § 45 BZRG - Einzelnorm & § 46 BZRG - Einzelnorm
 
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