Kann ich meinen Arbeitsplatz verlieren, weil ich jemandem Medikamente mitgebracht habe?

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abgesehen davon, dass es sich halt wirklich um diebstahl handelt und krankenhäuser da manchmal sehr happig sind, aber dein bekannter/freund/was auch immer hat schon auch eine gewisse selbstverantwortung!!! Ich mein, wenn er probleme mit was auch immer hat, soll er gefälligst zum arzt gehn!!! Aber sich medikamente mitnehmen lassen und dann auch nehmen (du wirst ihn ja wohl nicht gezwungen haben!?!) und sich DANN aufregen, dass sie nicht geholfen haben und mit einer anzeige drohen is ja wohl mehr als lächerlich!!! :angry:
 
ich bin ganz normale krankenschwester, es war wohl der größtefehler den ich je machen konnte, was kann mir denn noch ausser einer kündigung passieren?
 
bei nexium und bruscop. ist doch nix schlimmes, da kann doch normal nis passieren
 
ja er klagt nach der einnhame na schlimmeren schmerzenund will mich jetzt anzeigen hatnexium und brusco bekommen von mir....waren anzeichen für reflux war mir so sicher das es hilft aber seitdem hat er noch mehr probleme.....die schlaftabletten hat er noch eine als beweiss aufgehoben....nexium hat er die packung noch und bruscop denke ich auch....ich rechne das ich gekündigt werde...
bei nexium und bruscop. ist doch nix schlimmes, da kann doch normal nis passieren
kein Medikament ohne Wirkung und ohne Nebenwirkung. Kennst du die Nebenwirkungen von Buscopan? Wofür wird es eingesetzt?
ich bin ganz normale krankenschwester, es war wohl der größtefehler den ich je machen konnte, was kann mir denn noch ausser einer kündigung passieren?
siehe hier:
Wenn dir "nur" gekündigt wird, kommst noch "billig" davon.

Ausübung ärztlicher Heilkunst ohne Erlaubnis - kann mit einer Freiheitsstrafe enden, es könnte dir die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung entzogen werden.

An deiner Stelle würde ich mich selbst anzeigen, das kommt vermutlich besser als anders.
Kann es sein, dass dich jemand erpressen will? Auch da würde ich mich an deiner Stelle selbst anzeigen.
 
ich bin ganz normale krankenschwester, es war wohl der größtefehler den ich je machen konnte, was kann mir denn noch ausser einer kündigung passieren?

bei nexium und bruscop. ist doch nix schlimmes, da kann doch normal nis passieren

Sei mir nicht böse, aber als Krankenschwester sollte man schon wissen, dass man das nicht tun kann.
Ich habe dafür kein Verstaendnis, denn das ist Diebstahl. Auch ein Reflux gehört abgeklaert, auch wenn es geholfen haette, gibt es eine Ursache...
Ich würde eine Kündigung und auch rechtliche Konsequenzen verstehen.

Tut mir leid. 8)
 
ich habe ihm schon gesagt er soll sie die sachen nehmen...ich denke ich werde am montag eine selbstanzeige machen........habe gerade mit meinem cousin telefoniert dem sein freund studiert jura und er meinte im schlimmsten fall kann es zur zahlung von schmerzensgeld kommen...vielendank schonmal an euch alle
 
habe gerade mit meinem cousin telefoniert dem sein freund studiert jura und er meinte im schlimmsten fall kann es zur zahlung von schmerzensgeld kommen

Gut, dass in Dtl. Jurastudenten kein Recht sprechen...
 
waum?? kann dennn mir niemand mal genau sagwn auf was ich mich einstellen muss ....!?!?!?
 
waum?? kann dennn mir niemand mal genau sagwn auf was ich mich einstellen muss ....!?!?!?

Arbeitsrechtlich ist zwischen Nichts, über Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung alles drin.
Zivilrechtlich kann Dich Dein Bekannter ggf. auf Schmerzensgeld verklagen.
Strafrechtlich kannst Du wegen Diebstahls zur Verantwortung gezogen werden. Zudem hast du Heilkunst ausgeübt und das darfst Du als Pflegekraft nicht. Da könnte Dir auch ne Strafe blühen, zudem könntest Du ggf. Deine "Berufserlaubnis" verlieren.
Das wurde aber alles schon hier gesagt, musst nur nachlesen.

Ich würde Dir empfehlen, erstmal mit Deinem Bekannten vernünftig zu reden. Lässt sich das dort nicht klären, dann geh bitte zu einem Anwalt und lass Dich von ihm beraten, was Du tun kannst.
 
Hallo
Geh zum Anwalt und lass Dich beraten und zwar sofort.
Er kann dir sagen wie Du eine Selbstanzeige abfassen sollst um größeren Schaden für Dich zu vermeiden.
Ich würde es auf keine Fall auf sich beruhen lassen, auch wenn Dein "Bekannter" Dir verspricht daß er den Mund hält, Du bist erpressbar.
Du hast Deinen Arbeitgeber bestohlen - Vertrauensverhältnis gestört - er kann Dich fristlos Kündigen.
Was Du gemacht hast war so unendlich bescheuert daß es weh tut, jetzt halte den Rücken gerade und nimm die Konsequenzen auf Dich.
Viel Glück und einen guten Anwalt
Alesig
 
Arbeitsrechtlich ist zwischen Nichts, über Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung alles drin.
Sehe ich nicht anders.
Zivilrechtlich kann Dich Dein Bekannter ggf. auf Schmerzensgeld verklagen.
Sehe ich anders: In D Filt Täterschutz vor Opferschutz. Das "Opfer" muss eindeutig nachweisen können, dass diese und nur diese Medikamente zu einem körperlichen Schaden geführt haben. ist dein "Bekannter" sofort zum Arzt als sich eine Verschlechterung der symptomatik ergab?
Strafrechtlich kannst Du wegen Diebstahls zur Verantwortung gezogen werden.
Die Möhe wird sich kein KH machen, deren Weg ist mit fristloser Kündifung erledigt.
Zudem hast du Heilkunst ausgeübt und das darfst Du als Pflegekraft nicht. Da könnte Dir auch ne Strafe blühen, zudem könntest Du ggf. Deine "Berufserlaubnis" verlieren.
Nun wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Wegen einer Packung Nexium und einer Packung Buscopan wird in D sich wohl kaum ein Gericht dazu überreden lassen, hier eine Klage anzunehmen... es sei denn, der "Pat." hat einen erheblichen Körperschaden davon getragen oder ist sogar tot... und wie gesagt, dass muss dann erst mal hieb- und stichfest nachgewiesen werden.

TIPP FÜR ALLE: Vor dem Schaden klug sein und Finger weg von Medis auf Station. Auch die mitgenommene Schachtel Schmerztabletten reichen aus um in D fristlos kündigen zu können. Und wer hin und wieder mal Teitung liest, der weiß in D reichen schon Summen von 1,50 € um gekündigt zu werden und selbst die Arbeitsgerichte sehen den AG im Recht.

Tipp für Sabse: siehe oben

Deinen sogenannten Freund würde ich mal darauf hinweisen, dass er sich gerade des Strafbestandes der Nötigung und Erpressung schuldig macht. Das Vorgehen macht den Eindruck eines abgekarteten Spieles.

Ansonsten: abwarten. Die Klinikpackung kann überall herkommen oder ist da ein Stempel von deiner Station drauf?
Der sogenannte Zeuge steht in welchem Verhältnis zum Kläger? Ist der völlig unbeteiligt oder verwandt mit dem "Opfer".

Elisabeth

PS: Beratung vom Anwalt einholen. Nicht selbst anzeigen!!! Das kommt einem Schuldgeständnis gleich und das "Opfer" ist damit aus der Beweislast raus.
 
Es geht auch noch um Schlaftabletten, auch wenn du es als harmlos ansiehst Elisabeth, ich sehe das nicht so.

Es geht hier nicht darum, dass Sabse sich eine Tablette Buscopan genommen hat, sondern es geht um Klinikpackungen von Buscopan, Nexium und Schlaftabletten.

Es geht hier auch nicht um Täter oder Opferschutz, sondern einfach um Diebstahl und Weitergabe von Verschreibungspflichtigen Substanzen. Es kann ja wohl nicht sein, dass in der Klinik der Arzt für jedes Schmerzmittel zu Rate gezogen werden muss, aber im "Privatbereich" verabreiche ich dann Medikamente an Bekannte und Freunde ohne überhaupt eine Diagnose zu kennen oder dass ein Arzt jemals den Patienten gesehen hat.
 
habe mich gerade meiner stationsleitung anvertraut sie meinte es wird ein kündigung zur folge haben weil es diebstahl ist
 
»Nun, dann steinigt sie! Aber den ersten Stein soll der werfen, der selbst noch nie gesündigt hat!«
Johannes 8
Bibel LB Johannes 8

Es steht außer Frage, dass hier ein Strafbestand erfüllt ist- bis dato geht es um den Diebstahl. Eine körperliche Schädigung des Opfers ist nicht nachweisbar. Hier hat man ganz bewusst die Übereifrigkeit einer Pflegekraft ausgenutzt um sie hinterher erpressen zu können.

Aber wie Jesus schon feststellte: Es werfe der den ersten Stein, der ohne Sünde ist. Was mich hier erschreckt, ist wie schnell man zur Steinigung schreitet und mit welcher Vehemenz.
Es erweckt den Eindruck,
- als wenn noch nie einer von euch eine Kopfschmerztablette im Dienst genommen hat- aus dem Medikamentenschrank der Station.
- als wenn noch niemand sich am Kaffeeautomaten für die Pat. bedient hat, in der heißen Sommerzeit eine Wasserflasche geleert hat, die eigentlich für Pat. bestimmt war, noch nie ein Essen gegessen hat, das über war, weil der Pat. schon entlassen.
- als wenn noch niemand seinen Erste-Hilfe-Kasten aufgefüllt hat mit Handschuhen/ Verbandsmaterial von Station.
- als wenn noch nie jemand seine Scheuerblase im Dienst mit klinikseigenene Pflaster zu versorgt hat.
usw.

Wie gesagt, in D reichen mittlerweile Beträge, die unter einem Euro liegen zur fristlosen Kündigung.

Zu den eigenverantwortlichen Therapien können wir obigen satz auch zur Anwednung bringen. Da erspare ich mir aber jetzt eine Beispielliste.

Nochmal: Das Beispiel von Sabse123 sollte allen eine Warnung sein. Manchmal kommt man schneller in die Mühlen des Gesetzes als man will... und da kann schon eine Tüte Tupfer ausreichen. Eine Tablette, die eine ungewollte Nebenwirkung zeigt, kann einen auch auf Station "die Beine weghauen". Für Übereifrige: Hochmut kommt vor den Fall.

Elisabeth
 
Wenn dein Haus diese Entscheidung fällt (ich hätte übrigens keine Selbstanzeige gemacht), dann wirst du sie schlucken müssen und kannst nur hoffen, dass du eine neue Arbeit findest, die keine Beurteilung von deinem vorherigen AG verlangt. So ne Sache klebt an einem wie Sch*** am Schuh.

Hast du Zeugen für den Erpressungsversuch deines "Bekannten"?

Elisabeth
 
Alle möglichen Ratschläge sind jetzt wiederholt gemacht,
das einzig sinnvolle ist jetzt, nachdem sich sabse der SL anvertraut hat,noch eine Anwalt.
Damit möchte ich diese Diskussion hier zunächst stoppen, und wenn Sabse neues zu berichten hat, möge sie sich bei mir melden, dann mach ich wieder auf.
 
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