»Nun, dann steinigt sie! Aber den ersten Stein soll der werfen, der selbst noch nie gesündigt hat!«
Johannes 8
Bibel LB Johannes 8
Es steht außer Frage, dass hier ein Strafbestand erfüllt ist- bis dato geht es um den Diebstahl. Eine körperliche Schädigung des Opfers ist nicht nachweisbar. Hier hat man ganz bewusst die Übereifrigkeit einer Pflegekraft ausgenutzt um sie hinterher erpressen zu können.
Aber wie Jesus schon feststellte: Es werfe der den ersten Stein, der ohne Sünde ist. Was mich hier erschreckt, ist wie schnell man zur Steinigung schreitet und mit welcher Vehemenz.
Es erweckt den Eindruck,
- als wenn noch nie einer von euch eine Kopfschmerztablette im Dienst genommen hat- aus dem Medikamentenschrank der Station.
- als wenn noch niemand sich am Kaffeeautomaten für die Pat. bedient hat, in der heißen Sommerzeit eine Wasserflasche geleert hat, die eigentlich für Pat. bestimmt war, noch nie ein Essen gegessen hat, das über war, weil der Pat. schon entlassen.
- als wenn noch niemand seinen Erste-Hilfe-Kasten aufgefüllt hat mit Handschuhen/ Verbandsmaterial von Station.
- als wenn noch nie jemand seine Scheuerblase im Dienst mit klinikseigenene Pflaster zu versorgt hat.
usw.
Wie gesagt, in D reichen mittlerweile Beträge, die unter einem Euro liegen zur fristlosen Kündigung.
Zu den eigenverantwortlichen Therapien können wir obigen satz auch zur Anwednung bringen. Da erspare ich mir aber jetzt eine Beispielliste.
Nochmal: Das Beispiel von Sabse123 sollte allen eine Warnung sein. Manchmal kommt man schneller in die Mühlen des Gesetzes als man will... und da kann schon eine Tüte Tupfer ausreichen. Eine Tablette, die eine ungewollte Nebenwirkung zeigt, kann einen auch auf Station "die Beine weghauen". Für Übereifrige: Hochmut kommt vor den Fall.
Elisabeth