Hallo @all,
in den Tarifverträgen muss auch nix drinstehen zur Frage, ob Umkleidezeit oder nicht. Klare generelle Reglung aus der Bundesarbeitsgesetzgebung: ist für die Ausübung des Berufes eine berufstypische Kleidung zu tragen, so schließt die regelmäßige Arbeitszeit den Wechs del der Kleidung ein. Tarifverträge dürfen den AN nicht schlechter stellen, als es Bundesgesetze vorschreiben, egal was der AG in seinen Dienstvereinbarungen schreibt! Die daraus resultierende Frage, wann die MA am Arbeitsplatz erscheinen, hat der AG durch festgelegt Übergabezeiten zu regeln (bei uns: Arbeitsbeginn FD 6.00 Uhr, Übergabezeit 6.10 Uhr - für die anderen Dienste ähnliche Regelungen), hat ein wenig Diskussionen mit Personalrat gekostet, jatzt aber sind alle pünktlich und übergabebereit.